Volksschule. Lektionentafel für die Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe
Zuständigkeit
Die Lektionentafel ist Teil des Lehrplans. Der Bildungsrat erlässt den Lehrplan der Volksschule (§ 21 Abs. 2 VSG).
Ausgangslage
Ende Oktober 2014 gaben die Deutschschweizer Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (D-EDK) den Lehrplan 21 zuhanden der Kantone frei. Am 4. Dezember 2014 veröffentlichte die D-EDK den Fachbericht Stundentafel, der Empfehlungen bzw. Richtwerte für die Lektionentafel enthält. Diese Empfehlungen und Richtwerte bildeten die Grundlage für die Entwicklung des Lehrplans 21.
Um abzuklären, welche Anpassungen und Ergänzungen für die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich notwendig sind, baute das Volksschulamt eine Projektorganisation auf, in der schulnahe Verbände und Institutionen mitarbeiten. Im Rahmen des Projektes wurden im Auftrag des Bildungsrates ab Januar 2015 notwendige Anpassungen und Ergänzungen ausgearbeitet, unter anderem eine Lektionentafel für den Kanton Zürich (BRB 5/2015, 21/2015, 50/2015).
Vom 15. April bis zum 9. September 2016 wurde der Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich auf der Grundlage des Lehrplans 21 in eine breite Vernehmlassung gegeben (BRB 11/2016).
Mit vorliegendem Beschluss legt der Bildungsrat die Lektionentafel fest, die auf der Grundlage der Ergebnisse der Vernehmlassung erarbeitet wurde. Der Erlass der Lehrplaninhalte einschliesslich der einleitenden Kapitel und aller Kompetenzen, welche die Schülerinnen und Schüler im Lauf der Volksschule erwerben sollen, erfolgt mit separatem Beschluss (BRB 04/2017).
Erwägungen
Im Zentrum der Vernehmlassung des Lehrplans stand die Lektionentafel. Die Rückmeldungen zur Lektionentafel liessen nicht in allen Fragen eindeutige Schlüsse zu (BRB 32/2016 und Auswertungsbericht). Nach Berücksichtigung der zentralen Ergebnisse der Vernehmlassung und nach Diskussion in den Projektgremien liegt inzwischen eine Lektionentafel vor, die im Schulfeld breit unterstützt wird.
Die Lektionentafel ist in Bezug auf das Bildungs- und Unterrichtsangebot der Volksschule und die einzelnen Fachbereiche ausgewogen. Mit ihr konnte eine Annäherung an die Richtwerte zum Lehrplan 21 erreicht werden.
Lektionentafel für die Kindergarten- und Primarstufe (1. und 2. Zyklus)
1. Zyklus | 2. Zyklus | ||||||||
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KG 1 | KG 2 | 1. Klasse | 2. Klasse | 3. Klasse | 4. Klasse | 5. Klasse | 6. Klasse | ||
Sprachen | Deutsch (D) | 6 | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | ||
Englisch (E) | 3 | 3 | 2 | 2 | |||||
Französisch (F) | 3 | 3 | |||||||
Mathematik (MA) | 4 | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | |||
Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | |||
Religionen,Kulturen, Ethik (RKE) | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | |||
Gestalten | Bildnerisches Gestalten (BG) | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||
Textiles und Techn. Gestalten (TTG) | 21Unterricht in der Regel in Halbklassen. | 21Unterricht in der Regel in Halbklassen. | 21Unterricht in der Regel in Halbklassen. | 21Unterricht in der Regel in Halbklassen. | 21Unterricht in der Regel in Halbklassen. | 21Unterricht in der Regel in Halbklassen. | |||
Musik (MU) | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | |||
Bewegung und Sport | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | |||
Medien und Informatik (MI) | 1 | 1 | |||||||
Lektionen/Woche | 20 | 24 | 24 | 24 | 27 | 27 | 30 | 30 |
Erläuterungen
In der neuen Lektionentafel wird die Zeit, welche die Kinder im Kindergarten verbringen, erstmals in Lektionen und nicht mehr in Stunden ausgewiesen. Im 1. Kindergartenjahr werden die Kinder nur am Morgen unterrichtet, pro Woche 20 Lektionen. Im 2. Kindergartenjahr findet der Unterricht am Morgen und an zwei Nachmittagen statt, pro Woche 24 Lektionen. Damit werden die Kinder im Rahmen der Blockzeiten in der Regel gleich viel Zeit im Kindergarten verbringen wie bisher. Der Unterricht auf der Kindergartenstufe wird auch zukünftig nach pädagogischen Erfordernissen in halbtägigen Unterrichtsblöcken gestaltet.
In der 2. Klasse wird eine Lektion mehr Deutsch unterrichtet als heute. In den anderen Klassen verändert sich die Anzahl der Lektionen in Deutsch nicht. Sie liegt damit auf der Primarstufe nur noch eine Lektion unter den Richtwerten der D-EDK zum Lehrplan 21. In Mathematik bleibt die Anzahl der Lektionen im Vergleich zu heute gleich. Sie liegt weiterhin eine Lektion unter den Richtwerten.
Englisch wird neu ab der 3. Klasse der Primarschule unterrichtet. Der Englischunterricht in der 3. und 4. Klasse startet neu mit je drei Lektionen, wie dies die Richtwerte zum Lehrplan 21 vorsehen. Dafür sprechen auch fachliche Gründe: Der Einstieg ins Lernen einer Fremdsprache soll möglichst intensiv erfolgen. Der Unterricht in Französisch in der 5. und 6. Klasse beginnt ebenfalls mit je drei Lektionen.
Von der 1. bis zur 6. Klasse werden die Schülerinnen und Schüler pro Woche je vier Lektionen Natur, Mensch, Gesellschaft und je eine Lektion Religionen, Kulturen, Ethik besuchen. Damit liegt die Anzahl der Lektionen in diesem Bereich insgesamt fünf Lektionen unter dem Richtwert zum Lehrplan 21 (entspricht dem heutigem Stand). Medien und Informatik wird dafür neu in der 5. und 6. Klasse je eine Lektion gemäss den Richtwerten unterrichtet.
Von der 1. bis zur 6. Klasse sind je vier Lektionen Gestalten vorgesehen, davon je zwei Lektionen Bildnerisches Gestalten und je zwei Lektionen Textiles und Technisches Gestalten. Diese Verteilung der Lektionen im Gestalten entspricht den Richtwerten zum Lehrplan 21 auf der Primarstufe.
Auch mit der neuen Verteilung der Lektionen ist die Gewichtung der verschiedenen Bereiche auf der Primarstufe ausgewogen. Insbesondere nehmen die Fachbereiche Gestalten, Musik sowie Bewegung und Sport einen gewichtigen Anteil von 33% ein.
Die Anzahl der Wochenlektionen nimmt mit dem Alter der Schülerinnen und Schüler zu und beträgt in der 5. und 6. Klasse 30 Lektionen.
Insgesamt können auf der Primarstufe 42 Lektionen in Halbklassen oder im Teamteaching unterrichtet werden: In der 1. und 2. Klasse sind es je zehn, in der 3. Klasse acht, in der 4. und 5. Klasse je fünf und in der 6. Klasse vier Lektionen. § 5 der Volksschulverordnung muss entsprechend angepasst werden.
Lektionentafel Sekundarschule (3. Zyklus) 1. – 3. Klasse: Gültig ab Schuljahr 2019/20
1. Klasse | 2. Klasse | 3. Klasse A | 3. Klasse B | 3. Klasse C | ||
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Sprachen | Deutsch (D) | 5 | 5 | 4 | 4 | 4 |
Englisch (E) | 3 | 3 | 2 | |||
Französisch (F) | 3 | 3 | 3 | |||
Wahlfach Deutsch | 1 bis 3 | 1 bis 3 | 1 bis 3 | |||
Wahlfach Englisch | 1 | 32Die Schülerinnen und Schüler der Abteilungen B und C besuchen entweder den Französisch- und Englischunterricht; sie können aber auch beide Sprachen wählen. | 32Die Schülerinnen und Schüler der Abteilungen B und C besuchen entweder den Französisch- und Englischunterricht; sie können aber auch beide Sprachen wählen. | |||
Wahlfach Französisch | 1 | 32Die Schülerinnen und Schüler der Abteilungen B und C besuchen entweder den Französisch- und Englischunterricht; sie können aber auch beide Sprachen wählen. | 32Die Schülerinnen und Schüler der Abteilungen B und C besuchen entweder den Französisch- und Englischunterricht; sie können aber auch beide Sprachen wählen. | |||
Wahlfach Italienisch | 3 | 3 | 3 | |||
Mathematik (MA) | 6 | 6 | 4 | 4 | 4 | |
Wahlfach Mathematik | 5 bis 6 | 5 bis 6 | 5 bis 6 | |||
Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) | Natur und Technik (NT) | 3 | 3 | 4 bis 6 | 4 bis 6 | 4 bis 6 |
Räume, Zeiten, Gesellschaften (RZG) | 3 | 3 | 4 bis 6 | 4 bis 6 | 4 bis 6 | |
Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH) | 31Unterricht in der Regel in Halbklassen. | |||||
Religionen, Kulturen, Ethik (RKE) | 2 | 1 | ||||
Wahlfach NT, RZG, RKE | 2 bis 4 | 2 bis 4 | 2 bis 4 | |||
Wahlfach WAH | 3 | 3 | 3 | |||
Freifach WAH | 2 | |||||
Gestalten | Bildnerisches Gestalten (BG) | 2 | 2 | |||
Textiles und Techn. Gestalten (TTG) | 31Unterricht in der Regel in Halbklassen. | |||||
Wahlfach Gestalten | 2 bis 4 | 2 bis 4 | 2 bis 4 | |||
Wahlfach Textiles Gestalten | 3 | 3 | 3 | |||
Wahlfach Technisches Gestalten | 3 | 3 | 3 | |||
Freifach Textiles und Techn. Gestalten | 2 | |||||
Musik (MU) | 1 | 1 | ||||
Wahlfach Musik | 1 bis 2 | 1 bis 2 | 1 bis 2 | |||
Bewegung und Sport | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | |
Medien und Informatik (MI) | 1 | 1 | 1 | 1 | ||
Berufliche Orientierung (BO) | 1 | |||||
Wahlfach Berufliche Orientierung | 1 | 1 | 1 | |||
Projektunterricht (PU) | 2 | 2 | 2 | |||
Lektionen/Woche | 35 | 34 | 32 bis 36 | 32 bis 36 | 32 bis 36 |
Erläuterungen
Auf der Sekundarstufe wird der MINT-Bereich gestärkt (MINT: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik): In der 1. Klasse wird im Vergleich zu heute eine Lektion mehr Natur und Technik unterrichtet. In der 1. und 3. Klasse gibt es je eine zusätzliche Lektion Medien und Informatik.
Die Anzahl der Lektionen in Deutsch und Mathematik bleibt konstant und entspricht ohne Wahlfächer den Richtwerten zum Lehrplan 21. Im Vergleich zu heute erhalten die Fremdsprachen auf der Sekundarstufe weniger Lektionen. Trotzdem werden die Richtwerte zum Lehrplan 21 eingehalten, in Englisch werden sie um eine Lektion übertroffen.
In der 2. Klasse steht neu eine Lektion für die Berufliche Orientierung zur Verfügung. In Ergänzung dazu bieten die Gemeinden in der 3. Klasse ein Wahlfach Berufliche Orientierung im Umfang von einer Lektion an. In der 3. Klasse der Sekundarstufe sind weiterhin zwei Lektionen für den Projektunterricht vorgesehen. Sowohl der Projektunterricht als auch eine weitere Lektion (z.B. Medien und Informatik) werden finanziell ganz von den Gemeinden getragen.
Die Anzahl der Lektionen, welche die Schülerinnen und Schüler pro Woche besuchen, liegt in der 1. Klasse bei 35 Lektionen und damit eine Lektion höher als heute. In der 2. Klasse sind es 34 Lektionen. Damit liegt die Anzahl der Wochenlektionen in der 1. Klasse am oberen Rand und in der 2. Klasse in der Mitte der empfohlenen Richtwerte zum Lehrplan 21. In der 3. Klasse werden die Schülerinnen und Schüler zwischen 32 und 36 Lektionen unterrichtet, je nachdem, wie viele Wahlfächer sie belegen.
Der Wahlbereich für Schülerinnen und Schüler der Abteilung A wird um zwei Lektionen erweitert. Schülerinnen und Schüler können im letzten Schuljahr anhand der Wahlfächer mit Blick auf ihre Berufswahl eigene Schwerpunkte setzen.
Auf der Sekundarstufe sind im Kanton Zürich die Pflichtlektionen der Schülerinnen und Schüler zugunsten von Wahl- und Freifächern herabgesetzt. Die Richtwerte zum Lehrplan 21 beziehen sich aber ausschliesslich auf die Pflichtlektionen. Abweichungen von den Richtwerten können auf der Sekundarstufe deshalb z.T. mit dem im Kanton Zürich ausgebauten Wahlbereich erklärt werden. Wenn Schülerinnen und Schüler die Wahlfächer entsprechend wählen, können sie in jedem Fachbereich die Anzahl Lektionen erreichen, die die Richtwerte zum Lehrplan 21 vorsehen (ausser in Musik). Umgekehrt wird es in einzelnen Fachbereichen schwieriger sein, die Grundansprüche zu erreichen, wenn das entsprechende Wahlfach nicht gewählt wird.
Vorgehen im Zusammenhang mit der Anpassung des
Volksschulgesetzes
§ 21a des Volksschulgesetzes (VSG) legt die Anzahl der Lektionen für das Textile und Technische Gestalten (Handarbeit) fest. Der Paragraf soll angepasst oder gestrichen werden, so dass die Anzahl und die Verteilung der Lektionen im Textilen und Technischen Gestalten auf der Primarstufe verändert werden kann. Eine deutliche Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden spricht sich für die Streichung von § 21a VSG aus.
Die Primarschulen werden zeitnah über den Stand des Verfahrens zur Aufhebung von § 21a VSG informiert. Spätestens Anfang 2018 müssen diese die konkrete Planung des Schuljahres 2018/19 an die Hand nehmen können.
Das Volksschulamt unterstützt die Schulen bei der Umsetzung der neuen Lektionentafel mit Planungsgrundlagen, Materialien, Kommunikationsmitteln und Weiterbildungsangeboten.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Die Lektionentafel für die Kindergarten- und Primarstufe bis 5. Klasse wird auf das Schuljahr 2018/19 in Kraft gesetzt.
- Die Lektionentafel für die 6. Klasse der Primarstufe und für die Sekundarstufe wird auf das Schuljahr 2019/20 in Kraft gesetzt.
- Das Volksschulamt soll beauftragt werden, die Schulen bei der Umsetzung der neuen Lektionentafeln zu unterstützen.
- Die Lektionentafeln werden im Lehrplan und auf der Website des Volksschulamtes publiziert.
- Mitteilung an: Gremien und Mitwirkende des Projektes Lehrplan 21 Kanton Zürich, Verband Zürcherischer Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten (VZS), Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich (VSLZH), Lehrpersonenkonferenz der Volksschule des Kantons Zürich (LKV), Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverein (ZLV), Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich (SekZH), Schweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Lehrberufe (vpod Zürich Lehrberufe), Verband der Elterngremien im Kanton Zürich (KEO), Schul- und Sportdepartement Stadt Zürich (SSD), Departement Schule und Sport der Stadt Winterthur (DSS), Schulleiterkonferenz Mittelschulen Kanton Zürich (SLK), Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Berufsfachschulen Kanton Zürich (KRB), Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen des Kantons Zürich (LKM), Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen des Kantons Zürich (LKB), Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen (VZA), Kantonaler Gewerbeverband Zürich, Gewerkschaftsbund Kanton Zürich (GBKZ), Verband Zürcher Privatschulen, Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Zürich, die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH), Institut Unterstrass an der PHZH (unterstrass.edu), Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik (HfH), Fachstelle für Schulbeurteilung (FSB), Schweizer Schulen im Ausland mit Patronat des Kantons Zürich, Bildungsdirektion des Kantons Zürich: Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA), Bildungsplanung, Lehrmittelverlag Zürich.