Volksschule. Verlängerung Qualitätsanspruch bis Ende 3. Evaluationszyklus

Beschluss Bildungsrat
2017/11
Sitzungsdatum
3. April 2017

Zuständigkeit des Bildungsrats

Der Bildungsrat legt Qualitätsstandards der Volksschule fest (§ 47 Abs. 1 VSG).

Ausgangslage

Der Bildungsrat hat am 7. März 2016 (BRB 6/2016) die Fachstelle für Schulbeurteilung beauftragt, bei den Sekundarschulen den zusätzlichen Qualitätsanspruch «Vorbereitung auf berufliche Grundbildung und weiterführende Schulen» zu evaluieren. Dieser Qualitätsanspruch ergänzt die acht Qualitätsansprüche des Qualitätsprofils seit dem Schuljahr 2016/2017 und gilt vorderhand bis zum Schuljahr 2017/2018. Die Berichterstattung der Evaluationsergebnisse des zusätzlichen Qualitätsanspruchs erfolgt analog zu den übrigen acht Qualitätsansprüchen. Der Bildungsrat hält in seinem Beschluss fest, vor Ablauf des Schuljahrs 2017/2018 über eine Verlängerung zu entscheiden.

Erwägungen

Die Fachstelle für Schulbeurteilung beantragt dem Bildungsrat, dass die Überprüfung des Qualitätsanspruchs «Vorbereitung auf berufliche Grundbildung und weiterführende Schulen» bis zum Ende des 3. Evaluationszyklus (Schuljahre 2016/2017 bis und mit 2020/2021) verlängert wird.

Bereits die ersten Evaluationen zeigen, dass es viele Sekundarschulen als Wertschätzung gegenüber ihren grossen Anstrengungen in diesem Bereich empfinden, wenn sich die Fachstelle für Schulbeurteilung diesem Thema gezielt widmet. Die differenzierte Rückmeldung der Evaluationsteams generiert für die Schulen wertvolles Entwicklungs- und Steuerungswissen. Mit der Evaluation des zusätzlichen Qualitätsanspruchs für die gesamte Dauer des fünfjährigen Evaluationszyklus kann dieser Nutzen allen Sekundarschulen des Kantons geboten werden. Dem Bildungsrat verschafft diese Erweiterung einen Gesamtüberblick über den Stand an sämtlichen Sekundarschulen im Kanton Zürich. Der Fachstelle für Schulbeurteilung wiederum ermöglicht dieser Beschluss, die Entwicklungsarbeiten für den zusätzlichen Qualitätsanspruch wie auch ihr fachliches und methodisches Wissen in diesem Bereich während fünf (statt zwei) Schuljahren nutzbar zu machen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Überprüfung des Qualitätsanspruchs «Vorbereitung auf berufliche Grundbildung und weiterführende Schulen» wird bis zum Ende des 3. Evaluationszyklus (Schuljahre 2016/2017 bis und mit 2020/2021) verlängert.
  • Die Berichterstattung der Evaluationsergebnisse des zusätzlichen Qualitätsanspruchs erfolgt analog zu den übrigen acht Qualitätsansprüchen.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: Generalsekretariat Bildungsdirektion; Fachstelle für Schulbeurteilung FSB

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