Volksschule; Fachstelle für Schulbeurteilung. Zusätzlicher Qualitätsanspruch Bildungsrat ab Schuljahr 2016/2017
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Ausgangslage
Der Bildungsrat hat am 9. März 2015 (BRB 11/2015) das Verfahren der externen Schulevaluation im 3. Zyklus beschlossen. Neuerungen des 3. Zyklus werden mit dem Schuljahresbeginn 2016/2017 wirksam. Dabei wird eine Standardevaluation beibehalten, welche die wichtigsten Schul- und Unterrichtsqualitätsmerkmale in der Form des «Qualitätsprofils» beurteilt.
Im Rahmen der Standardevaluation werden im 3. Zyklus die Qualitätsansprüche Schulgemeinschaft, Unterrichtsgestaltung, individuelle Lernbegleitung, integrative sonderpädagogische Angebote, Beurteilung der Schülerinnen und Schüler, Schulführung, Qualitätssicherung und -entwicklung sowie Zusammenarbeit mit den Eltern beurteilt.
Der Bildungsrat kann die acht festgelegten Qualitätsansprüche um aktuelle Ansprüche erweitern, wobei der bisherige Umfang von neun Qualitätsansprüchen nicht überschritten werden soll.
Zusätzlicher Qualitätsanspruch Bildungsrat
Die Fachstelle für Schulbeurteilung schlägt dem Bildungsrat vor, in seinem Auftrag einen zusätzlichen Qualitätsanspruch zur Vorbereitung auf berufliche Grundbildung und weiterführende Schulen in der Sekundarstufe I zu evaluieren.
In diesem Bereich wurden in den letzten Jahren im Rahmen der Neugestaltung 3. Sek grosse Anstrengungen unternommen. Nun darf die Umsetzung als abgeschlossen betrachtet werden. Damit ist der richtige Zeitpunkt gekommen, um einerseits den Schulen eine Rückmeldung auf die Qualität ihrer Arbeit zu geben und um andererseits dem Bildungsrat aufzuzeigen, wie der Stand an den Schulen ist.
Der Qualitätsanspruch wird so ausgerichtet, dass er sowohl die Berufswahlvorbereitung im engeren Sinne wie auch in einem breiteren Verständnis die Vorbereitung auf weiterführende Schulen umfasst. Im Hinblick auf den Übertritt in die berufliche Grundbildung wie auch in weiterführende Schulen werden die systematische Vorbereitung, die Kooperation mit relevanten Partnern sowie die Förderung hinsichtlich individueller Ziele betrachtet.
Für die Berichterstattung über die Evaluationsergebnisse dieses zusätzlichen Qualitätsanspruchs bieten sich die bisherigen, bewährten Publikationsmöglichkeiten an: Auf der Ebene der einzelnen Schule der jeweilige Evaluationsbericht, auf der Ebene von Regierungsrat, Bildungsrat und interessierter Öffentlichkeit der Jahresbericht der Fachstelle für Schulbeurteilung.
Für die Schulen wäre es von Nutzen, wenn der Schwerpunkt einen ganzen (fünfjährigen) Evaluationszyklus lang beurteilt würde, damit alle Schulen eine Rückmeldung dazu erhalten. Eine kürzere Periode hätte den Vorteil, dass der Bildungsrat bei Bedarf auch ein anderes Thema zur Evaluation in Auftrag geben kann.
Die Bildungsrätliche Kommission «Fachstelle für Schulbeurteilung» empfiehlt dem Bildungsrat, der Fachstelle den Auftrag zu erteilen, den Übertritt in die berufliche Grundbildung und in weiterführende Schulen im Rahmen eines zusätzlichen Qualitätsanspruchs zu evaluieren. Der Auftrag soll vorerst für zwei Jahre gegeben werden, danach wird über eine Verlängerung entschieden. Die Kommission hat diese Empfehlung an ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2015 einstimmig beschlossen.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Die Fachstelle für Schulbeurteilung evaluiert im Auftrag des Bildungsrats den zusätzlichen Qualitätsanspruch «Vorbereitung auf berufliche Grundbildung und weiterführende Schulen».
- Dieser zusätzliche Qualitätsanspruch ergänzt die acht Qualitätsansprüche des Qualitätsprofils des 3. Zyklus während der Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018.
- Die Berichterstattung der Evaluationsergebnisse des zusätzlichen Qualitätsanspruchs erfolgt analog zu den übrigen acht Qualitätsansprüchen.
- Der Bildungsrat entscheidet vor Ablauf des Schuljahres 2017/2018 über eine allfällige Verlängerung.
- Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
- Mitteilung an: Generalsekretariat Bildungsdirektion; Fachstelle für Schulbeurteilung FSB