Volksschule; Fachstelle für Schulbeurteilung. Das Verfahren der externen Schulevaluation im 3. Zyklus.

Beschluss Bildungsrat
2015/11
Sitzungsdatum
9. März 2015

Ausgangslage

Im Sommer 2006 nahm die Fachstelle für Schulbeurteilung ihren Betrieb auf. In den Jahren bis und mit 2010/2011 wurden alle Schulen ein erstes Mal evaluiert. Mit dem Schuljahr 2011/2012 begann der zweite Evaluationszyklus. Ausgelöst durch die Parlamentarische Initiative KR-Nr. 174/2010 kam es zudem zu Anpassungen des Evaluationsverfahrens auf das Schuljahr 2012/2013. Der Bildungsrat hat diesbezügliche Änderungen am 6. Februar 2012 (BRB Nr. 3/2012) beschlossen. Im August 2012 lehnte der Kantonsrat die Parlamentarische Initiative KR-Nr. 174/2010 ab und beschloss im Sinne eines Gegenvorschlags eine Änderung des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005, wonach der Evaluationszyklus von vier auf fünf Jahre verlängert wird. Die Verlängerung des Evaluationszyklus wurde auf das Schuljahr 2013/2014 umgesetzt. Wegen der Umstellung auf den Fünfjahresrhythmus beginnt der 3. Zyklus rechnerisch mitten im Schuljahr 2015/2016. Um den Zyklus längerfristig wieder mit dem Schuljahresrhythmus in Einklang zu bringen, werden die Neuerungen des 3. Zyklus mit dem Schuljahresbeginn 2016/2017 wirksam. Schulen, welche bereits im Schuljahr 2015/2016 zum dritten Mal evaluiert werden, können auf Wunsch trotzdem schon weitgehend nach dem neuen Verfahren beurteilt werden.

Änderungen auf den 3. Zyklus

Die Fachstelle für Schulbeurteilung hat zur Vorbereitung des 3. Evaluationszyklus in der Bildungsrätlichen Kommission und mit den Anspruchsgruppen verschiedene Fragen zum Inhalt und zum Verfahren diskutiert. Dabei haben sich folgende Eckpfeiler für das Verfahren im 3. Zyklus herauskristallisiert.

Hauptziele des Evaluationsverfahrens im 3. Zyklus:

  • Reflexion und Förderung der schulischen Qualitätssicherung und -entwicklung.
  • Vergleichbarkeit der Schulen mit den übrigen Schulen im Kanton und mit der Vorevaluation gewährleisten.
  • Kontinuität des Verfahrens mit Verbesserungen und zusätzlichen Wahlmöglichkeiten ohne insgesamt höheren Aufwand.
  • Anpassungsfähigkeit des Evaluationsverfahrens an den Stand des Qualitätsmanagements der jeweiligen Schule.
  • Unterstützen von Entwicklungen im Kanton, indem aktuelle Themen bei allen resp. einem Teil der Schulen evaluiert werden.
  • Erzeugen von Steuerungsinformationen auf der Ebene Volksschulsystem.

Eine Standardevaluation, welche die wichtigsten Schul- und Unterrichtsqualitätsmerkmale in der Form des «Qualitätsprofils» beurteilt, soll beibehalten werden. Der bisherige Umfang von neun Qualitätsmerkmalen soll nicht überschritten werden. Neu werden die bisherigen Qualitätsansprüche im Bereich «Lehr- und Lernarrangements» und «Klassenführung» zum Qualitätsbereich «Unterrichts- und Klassenführung» zusammengelegt werden. Damit kann das Qualitätsmerkmal «Sonderpädagogisches Angebot», dem bisher wenig Beachtung geschenkt wurde, zusätzlich in allen Schulen evaluiert werden.

Ferner soll das bisherige Qualitätsmerkmal «Schulinterne Zusammenarbeit» nicht mehr als eigenständiger Qualitätsanspruch evaluiert werden. Bei der schulinternen Zusammenarbeit soll der Führungsaspekt und die Funktionalität im Qualitätsmanagement betont werden, so dass die Qualität der schulinternen Zusammenarbeit neu innerhalb der Qualitätsmerkmale «Schulführung» und «Qualitätssicherung und -entwicklung» beurteilt wird.

Zudem kann der Bildungsrat die acht zu evaluierenden Qualitätsansprüche neu um aktuelle Merkmale erweitern, die für ein oder mehrere Schuljahre in allen Schulen evaluiert werden. Für das Schuljahr 2015/2016 hat der Bildungsrat am 14. März 2014 bereits festgelegt, dass die FSB den Stand der Einführung und Umsetzung des Medien- und ICT-Konzeptes in den Volksschulen evaluiert.

Auf Wunsch der Schule wird auch im 3. Zyklus zusätzlich zum «Qualitätsprofil» ein Fokusthema gemäss Handbuch Schulqualität oder ein von der Schule gewählter Fokus-Qualitätsanspruch resp. bestimmte Indikatoren evaluiert. Die Schule kann zudem bei der schriftlichen Befragung zusätzliche Items auswählen oder eigene Fragestellungen formulieren («Seitenwagenbefragung»).

Im Rahmen der externen Evaluation bedient die FSB neu die Klassenlehrperson aktiv mit einer separaten klassenbezogenen Auswertung der Schüler- und Elternbefragung ihrer Klasse. Diese Auswertung steht der Klassenlehrperson gleichzeitig mit dem Schulbericht zur Verfügung. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann diese Klassenauswertung im Rahmen der Mitarbeiterführung einsehen. Die Schulen erhalten damit die Möglichkeit, diese Daten für ihre interne Qualitätssicherung und -entwicklung zu nutzen.

Den Schulen wird ferner angeboten, mit dem Befragungsinstrument der FSB zwischen zwei externen Evaluationen mindestens einmal eine Selbstevaluation durchzuführen. Die Schulen können dabei Fragen aus dem Standardinstrument abwählen und eigene Fragen zufügen. Bei Fragen aus dem Standardinstrument kann die FSB Vergleichsdaten liefern (Vergleich mit dem Kanton, Vergleich mit der letzten Fremdevaluation). Zudem können im Rahmen einer Selbstevaluation Klassenprofile erstellt werden.

Die Bildungsrätliche Kommission Fachstelle für Schulbeurteilung hat die Neuerungen auf den 3. Zyklus diskutiert und diesen grossmehrheitlich zugestimmt.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Im Rahmen der Standardevaluation («Qualitätsprofil») werden im 3. Zyklus die Qualitätsmerkmale Schulgemeinschaft, Unterrichts- und Klassenführung, individuelle Lernbegleitung, sonderpädagogisches Angebot, Beurteilung der Schülerinnen und Schüler, Schulführung, Qualitätssicherung und -entwicklung, sowie Zusammenarbeit mit den Eltern beurteilt.
  • Der Bildungsrat kann die acht Qualitätsmerkmale gemäss Ziffer I um aktuelle Merkmale erweitern.
  • Die Klassenlehrperson erhält nach der Evaluation die Auswertung der Schüler- und Elternbefragung ihrer Klasse (Schülerbefragung ab 4. Klasse).
  • Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann diese Klassenauswertung im Rahmen der Mitarbeiterführung einsehen.
  • Der Bildungsrat empfiehlt, zwischen zwei externen Evaluationen mindestens eine interne Befragung im Rahmen einer Selbstevaluation durchzuführen. Die Fachstelle für Schulbeurteilung bietet dazu ihr Befragungsinstrument an.
  • Die Neugestaltung des Evaluationsverfahrens für den 3. Zyklus wird auf das Schuljahr 2016/2017 in Kraft gesetzt.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: Generalsekretariat Bildungsdirektion; Fachstelle für Schulbeurteilung FSB.

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