K+S Klassen am Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gymnasium der Kantonsschule Rämibühl Zürich. Lehrplan Unterstufe und Promotionsreglement

Beschluss Bildungsrat
2012/19
Sitzungsdatum
12. April 2012

Ausgangslage

Seit dem Schuljahr 2000/01 führt das Mathematisch-Naturwissenschaftliche Gymnasium der Kantonsschule Rämibühl Zürich (MNG Rämibühl) gemäss RRB Nr. 1900/1999 zwei Kunstund Sport-Klassen (K+S Klassen) mit Anschluss an die 2. Klasse der Sekundarstufe (Gymnasium nach MAR). Mit Beschluss Nr. 887/2011 bewilligte der Regierungsrat im Juli 2011 das Konzept «Nachwuchsförderung Sport des Kantons Zürich vom April 2011». Darin wird unter anderem festgehalten, dass ein Untergymnasium für Kunst- und Sporttalente geplant sei. Damit soll dem Bedürfnis vieler Eltern Rechnung getragen werden, deren Kinder in der Primarschule sowohl schulisch als auch musikalisch, tänzerisch oder sportlich überdurchschnittliche
Leistungen erbringen. Am 13. Oktober 2010 beauftragte die Bildungsdirektion das MNG Rämibühl, zusammen mit den benachbarten Langgymnasien, dem Real- und Literargymnasium
Rämibühl, ein Konzept für die Führung eines Klassenzugs mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarstufe (im Folgenden: Unterstufe) ab Schuljahr 2012/13 auszuarbeiten.
Im September 2011 bzw. Februar 2012 legte das MNG Rämibühl ein umfassendes Umsetzungskonzept mit Schulprogramm, Lehrplan, Stundentafel und weiteren Unterlagen vor. Mit Beschluss Nr. 129/2012 beauftragte der Regierungsrat das MNG Rämibühl ab Schuljahr 2012/13 mit der Führung einer K+S Klasse für musisch und sportlich besonders begabte Jugendliche mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarstufe und erliess ein Reglement für die Aufnahme in die K+S Klassen.

Lehrplan

Stundentafel und Lehrplan

In den Langgymnasien des Kantons Zürich beträgt die Dotation der Unterstufenfächer analog zu den Kurzgymnasien zwischen 31 bis 34 Semesterlektionen. Die vorgelegte Stundentafel der K+S Unterstufe des MNG Rämibühl enthält alle in den anderen Langgymnasien unterrichteten Fächer der Unterstufe, also Deutsch, Französisch, Englisch, Latein, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Geschichte, Geographie, Bildnerisches Gestalten, Musik und Sport. Damit in der K+S Unterstufe ein zweijähriger gymnasialer Lehrgang absolviert werden kann, welcher den Schülerinnen und Schülern für eine gezielte und intensive musikalische, sportliche oder tänzerische Ausbildung genügend Zeit zur Verfügung stellt, muss der Unterricht auf rund sechs Halbtage pro Woche konzentriert werden, was die Fixierung einer verminderten Anzahl von Semesterlektionen erforderlich macht. Gemäss vorgelegter Stundentafel besuchen die Schülerinnen und Schüler der Fachrichtung Musik insgesamt 24 bis 27 Wochenstunden, diejenigen der Fachrichtung Sport und Tanz insgesamt 24 bis 25 Wochenstunden. Schülerinnen und Schüler der Fachrichtung Musik besuchen im Unterschied zu Schülerinnen und Schüler der Fachrichtung Sport und Tanz eine zusätzliche Sportlektion und im zweiten Schuljahr zwei Wochenstunden Musik. In den Fächern Deutsch und Englisch können die im Vergleich zur Dotation herkömmlicher Unterstufenfächer leichten Kürzungen in fast allen Fächern etwas kompensiert werden: Jeweils 1 Wochenlektion der 4 bzw. 3 Wochenlektionen (Fach Deutsch) bzw. der 2 Wochenlektionen (Fach Englisch) wird in Teilklassen unterrichtet.

Der Lehrplan der einzelnen Fächer wurde in Anlehnung an die Struktur von Lehrplänen der Langgymnasien des Kantons Zürich entwickelt. Die in detaillierte Ziele und Inhalte untergliederten Grobziele der einzelnen Fächer beschreiben die in der Unterstufe gelegten Grundlagen, auf denen der Maturitätsgang des Gymnasiums nach MAR aufbaut. Der Lehrplan der Unterstufe legt in allen Fächern die Basis für einen Unterricht, in welchem die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen erwerben, die ihnen den Anschluss an alle kantonalen Gymnasien gewährleisten. Die für die K+S Klassen des MNG Rämibühl bestehenden Bildungs- und Richtziele gelten auch für die K+S Klassen der Unterstufe. In seinen schulischen Zielsetzungen und Inhalten unterscheidet sich das K+S Gymnasium Rämibühl nicht von anderen gymnasialen Ausbildungsgängen des Kantons Zürich.

Betreuungskonzept

Damit trotz reduziertem Stundenplan ein Optimum an Lernerfolg erzielt wird, so dass nachzwei Jahren der Anschluss an alle fünf Maturitätsprofile der kantonalen Gymnasien gewährleistetist und die K+S Schülerinnen und Schüler trotz ihres jungen Alters die Doppelausbildung erfolgreich bewältigen, wurde als weiterer Bestandteil des erwähnten Umsetzungskonzeptes
ein Betreuungskonzept entwickelt. Die Schülerinnen und Schüler sollen in der K+S Unterstufe begleitet werden. Dazu sind 5 Lektionen wöchentlich vorgesehen (2 Lektionen individuelles Eingehen der Klassenlehrperson auf schulische Situation, Förderung und Pflege des Klassenzusammenhalts und der Teambildung; 3 Lektionen Begleitung der Wochenplanung und Überwachung von deren Durchführung durch die Koordinatoren). Mit diesen 5 Lektionen beträgt die Dotation in der Unterstufe mindestens 29 Wochenstunden. In den 5 Lektionen, welche auf dem Wochenplan mit «Studium» bezeichnet werden, sollen die K+S Schülerinnen und Schüler ausserdem Zeit haben, einen Teil ihrer Hausaufgaben zu erledigen, damit sie sich nach Unterrichtsschluss auf ihr ausserschulisches Training konzentrieren können. Die Koordinatoren stehen in Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern und widmen sich in besonderem Masse der Förderung des Austausches zwischen dem Gymnasium, dem Elternhaus, der Musikschule, dem Sportverein oder der Ballettschule. Klassenlehrpersonen und Koordinatoren vermitteln individuelle Strategien in Lern- und Arbeitstechniken.

Die Stundentafel, der Wochenplan sowie das Betreuungskonzept wurden den Partnerorganisationen (Sportverbände, Tanzschulen, Konservatorium Zürich) zur Diskussion und Einschätzung unterbreitet. Deren Stellungnahmen sind in den vorliegenden Dokumenten berücksichtigt.

Der Gesamtkonvent stimmte dem Leitbild und dem Lehrplan (inkl. Stundentafel) am 23. Juni 2011, die Schulkommission am 30. Juni 2011. Das Betreuungskonzept fand die Unterstützung beider Gremien.

Lehrplan inkl. Stundentafel und Betreuungskonzept sind demgemäss zu bewilligen.

Promotionsreglement

§ 3 Abs. 4

Die neue Bestimmung entspricht § 3 Abs. 4 des Promotionsreglements für die Gymnasien des Kantons Zürich vom 10. März 1998. Sie wird deshalb notwendig, weil nun auch eine K+S Klasse auf der Unterstufe geführt wird. Musik und Bildnerisches Gestalten werden gleichzeitig unterrichtet.

§ 10

Mit der Einführung einer K+S Unterstufe sind die Regelungen aus § 10 lit. a und c des Promotionsreglements für die Gymnasien des Kantons Zürich vom 10. März 1988 im Promotionsreglement für die K+S Klassen ebenfalls zu verankern. Die Terminologie ist auf die Situation der K+S Klassen angepasst. Zudem wird die neue Zählweise der Schuljahre verwendet.

§ 11

Die bisherige Bestimmung zum Verlust der Zusatzqualifikation ist äusserst knapp formuliert und gibt in der Praxis immer wieder zu Diskussionen Anlass. Zur Verdeutlichung soll deshalb § 11 des Promotionsreglements leicht angepasst werden. Vom materiellen Regelungsgehalt wird – abgesehen von § 11 Abs. 2 – nichts geändert. Die bisherige Praxis wird ausdrücklich in das Promotionsreglement aufgenommen. Bereits mit RRB Nr. 1900/1999 wurde festgelegt, dass ein Anspruch, nach erfolgter Aufnahme in einer K+S Klasse bleiben zu können, entfällt, wenn die ausserschulischen Bedingungen im sportlichen, tänzerischen oder musikalischen Bereich nicht mehr erfüllt sind (z.B. bei Abbruch der Sportlerlaufbahn). Bei der Formulierung von § 11 wurde dem Rechnung getragen. Neu wird ausdrücklich erwähnt, in welchen Situationen kein Anspruch mehr auf Besuch einer K+S Klasse besteht: wer die ausserschulische Laufbahn abbricht, die vereinbarten Ausbildungsstrukturen nicht einhält oder die für den weiteren Verbleib in den K+S Klassen geforderten ausserschulischen Bedingungen im musikalischen, sportlichen oder tänzerischen Bereich nicht mehr erfüllt. Dies bedingt, dass die musikalischen, sportlichen oder tänzerischen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler regelmässig überprüft werden (§ 11 Abs. 1). Auch dies entspricht bereits geltender Praxis, wird nun aber ausdrücklich ins Promotionsreglement aufgenommen. Für den Übertritt in eine Klasse auf vergleichbarer Jahrgangsstufe an einem anderen kantonalen Gymnasium ist wie bis anhin der aktuelle Promotionsstand massgebend (§ 11 Abs. 3 Satz
2). Da auf der Unterstufe keine Profile bestehen, hat diese Bestimmung leichte terminologische Anpassungen erfahren.

Materiell neu ist § 11 Abs. 2. Für die Schülerinnen und Schüler, welche von der K+S Unterstufen- Klasse in die K+S Klassen mit Anschluss an die 2. Klasse der Sekundarstufe übertreten, muss festgehalten werden, dass an sie die gleichen Anforderungen an die musikalischen, sportlichen oder tänzerischen Fähigkeiten gestellt werden wie bei Schülerinnen und Schülern, die von einem Langgymnasium oder von der 2. Klasse der Sekundarstufe in die K+S Klassen eintreten wollen. Dies ergibt sich bereits aus § 17 des Reglements für die Aufnahme in die K+S Klassen am Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gymnasium Rämibühl Zürich mit Anschluss an die 2. Klasse der Sekundarstufe vom 13. Januar 2010 und soll zur Verdeutlichung im Promotionsreglement ergänzt werden. Wer am Ende der K+S Unterstufe nebst den Promotionsbestimmungen die besonderen Anforderungen weiterhin erfüllt, tritt in die K+S Klassen mit Anschluss an die 2. Klasse der Sekundarstufe über.

Inkrafttreten

Die Änderungen sind zeitgleich mit der Einführung von K+S Klassen mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarstufe in Kraft zu setzen, d.h. auf Beginn des Schuljahres 2012/13 (20. August 2012).

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Lehrplan, die Stundentafel und das Betreuungskonzept werden auf Beginn des Schuljahres 2012/13 bewilligt.
  • Das Promotionsreglement für die K+S Klassen am Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Gymnasium Rämibühl Zürich vom 17. November 1999 wird geändert.
  • Die Änderung gemäss Ziff. II tritt auf Beginn des Schuljahres 2012/13 (20. August 2012) in Kraft. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
  • Gegen die Änderung gemäss Ziff. II kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Regierungsrat des Kantons Zürich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
  • Publikation dieses Beschlusses, der Reglementsänderung und der Begründung im Amtsblatt, in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an das Mathematisch-Naturwissenschaftliche Gymnasium der Kantonsschule Rämibühl Zürich, die Präsidentin der Präsidentenkonferenz Schulkommissionen, Frau Dr. Susy Stauber, den Präsidenten der Schulleiterkonferenz Mittelschulen, Herrn Dr. Urs Bamert; den Präsidenten der Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen, Herrn Martin Lüscher, das Amt für Jugend und Berufsberatung sowie das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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