Volksschule. Verbindlicher Einsatz des Sprachstandsinstrumentariums für Deutsch als Zweitsprache («Sprachgewandt I-III»)

Beschluss Bildungsrat
2012/11
Sitzungsdatum
19. März 2012

Ausgangslage

Die PISA-Erhebungen zeigen, dass viele Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Erstsprache in ihrem Schulerfolg ernsthaft gefährdet sind. PISA rechnet sie deshalb der sogenannten Risikogruppe zu, einer Gruppe, die gezielt gefördert und unterstützt werden muss. In dieser Absicht beauftragte der Bildungsrat in seinem Beschluss vom 14. März 2005 das Volksschulamt, die Fördermassnahmen in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) zu verstärken. In der Folge wurde das Angebot für Deutsch als Zweitsprache erstmals in den §§ 33-40 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) verankert. Gemäss den §§ 12 – 16 der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen vom 11. Juli 2007 (VSM, LS 412.103) regelt die Bildungsdirektion den Anspruch auf Aufnahmeunterricht. Gemäss § 16 VSM berücksichtigt sie dabei insbesondere ein Sprachstandserhebungsverfahren.

Die Bildungsdirektion strebt einen wirksamen DaZ-Unterricht an, der dazu beiträgt, dass die Schülerinnen und Schüler ausreichende Kompetenzen in der Schulsprache erreichen. Lehrkräfte sollen zu diesem Zweck mit Instrumenten ausgestattet werden, die es erlauben, sicher, und auf eindeutige Kriterien abgestützt, abzuschätzen, wie die Sprachentwicklung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Erstsprache ist. Auch sollen den Lehrkräften geeignete Unterrichtsmaterialien für eine bedarfsgerechte Sprachförderung zur Verfügung stehen. So wird sichergestellt, dass die Erhebung und Förderung der Sprachkompetenz nicht nur auf einzelne Bereiche der gehörten und gesprochenen alltäglichen Sprache beschränkt bleibt, sondern dass alle rezeptiven und produktiven Bereiche berücksichtigt werden, die unentbehrlich für die Schulsprache und den Lernerfolg sind.

Erwägungen

In Zusammenarbeit mit den Erziehungsdepartementen der deutschsprachigen Kantone und des Fürstentums Liechtenstein beauftragte die Bildungsdirektion im Jahr 2010 das Institut für Bildungsevaluation der Universität Zürich und die Fachhochschule Nordwestschweiz, ein wissenschaftlich abgestütztes und praxistaugliches Instrumentarium zu erarbeiten. Bei der Auswahl der Auftragnehmer wurde darauf geachtet, dass Personen einbezogen werden, die sowohl bei den nationalen Bildungsstandards als auch bei der Erstellung des Lehrplans 21

beteiligt waren bzw. sind. Entwickelt wurde das Instrumentarium auf der Basis eines Kompetenzmodells, das mit den nationalen Bildungsstandards und dem Lehrplan 21 abgestimmt ist.

Das Sprachstandsinstrumentarium soll:

  • als Entscheidungsgrundlage für die Zuweisung zum und die Entlassung aus dem DaZUnterricht dienen,
  • genaue Angaben über den Sprachstand und die Sprachentwicklung von Schülerinnen und Schülern machen und somit Lehrkräfte in einer systematischen Sprachförderung unterstützen,
  • die Sprachsituation der Schülerinnen und Schüler in Familie und Schule berücksichtigen,
  • eine Grundlage für eine individuelle und sachgerechte Förderung der Schülerinnen und Schüler sein.

Für die Erhebung des Sprachstandes von Kindern der Kindergartenstufe und der 1. Klasse liegt nun das wissenschaftlich validierte und normierte Instrument «Sprachgewandt I» vor. Das Instrument wird derzeit im Kanton Zürich in 120 Klassen erprobt. Die Instrumente der Primar- und der Sekundarstufe I, «Sprachgewandt II & III», wurden bereits wissenschaftlich validiert und liegen als Prototypen vor. Sie werden bis in den Herbst 2012 erprobt. Durch die Validierung der Testaufgaben mit rund 3100 Lernenden der Volksschule wurde sichergestellt, dass das Sprachstandsinstrumentarium das misst, was es zu messen vorgibt. Die Erprobung wird im Auftrag der Bildungsdirektion durch die Hochschule für Heilpädagogik und die Pädagogische Hochschule Zürich wissenschaftlich begleitet.

Vom Schuljahr 2013/14 an steht das Sprachstandsinstrumentarium «Sprachgewandt I-III» zur Verfügung. Für die Lehrkräfte des Regelunterrichts ist der Einsatz der Instrumente freiwillig. Die Lehrkräfte des DaZ-Unterrichts setzen «Sprachgewandt I-III» obligatorisch ein. Bis Schuljahr 2013/14 wird festgelegt, wie die Zuweisung zum und die Entlassung aus dem DaZUnterricht auf der Grundlage des Sprachstandsinstrumentariums konkret zu erfolgen hat (Einsatzmodalitäten).

Die verbindliche und regelmässige Erhebung des Sprachstandes sowie die daraus abgeleiteten Fördermassnahmen sollen die Schülerinnen und Schüler darin unterstützen, ihre Kompetenzen in der Schulsprache so aufzubauen, dass sie erfolgreich lernen und dem Unterricht in allen Fächern folgen können.

Damit die Instrumente sachgerecht, effizient und zielgerichtet eingesetzt werden können, ist eine knapp gehaltene Einführung der DaZ-Lehrkräfte in die Instrumente notwendig. Die Teilnehmenden der Weiterbildung sollen Einblick in das Instrumentarium erhalten, die Einzelteile und deren Zusammenwirken kennen und erfahren, wie sie damit den Sprachstand der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Erstsprache optimal erheben, um daraus massgeschneiderte individuelle Förderplanungen abzuleiten.

Im Hinblick auf eine wirksame Förderplanung müssten zudem die Lehrmittel des DaZUnterrichts und das «Sprachgewandt I-III» aufeinander abgestimmt sein. Bestehenden und zukünftigen DaZ-Lehrmitteln sollen Gütekriterien zugrunde liegen, die kompetenzorientiert sind und eine direkte Verbindung zum Sprachstandsinstrumentarium erlauben.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Das Sprachstandsinstrumentarium «Sprachgewandt I-III» wird, im Sinne der Erwägungen, ab Schuljahr 2013/14 im Rahmen des DaZ-Unterrichts obligatorisch eingesetzt. Für die Lehrkräfte des Regelunterrichts ist der Einsatz freiwillig. Das Volksschulamt wird beauftragt, die Einzelheiten des Einsatzes des Instrumentariums zu regeln.
  • Das Volksschulamt wird beauftragt, «Sprachgewandt I-III» ab Schuljahr 2013/14 als obligatorisches DaZ-Instrumentarium im Kanton Zürich einzuführen. Schulgemeinden (Schulpflegen, Schulleitungen) werden aufgefordert, ihre DaZ-Lehrkräfte anzuweisen, die halbtägigen Einführungskurse zu besuchen.
  • Das Volksschulamt wird beauftragt zu prüfen, ob bestehende DaZ-Lehrmittel mit dem Instrumentarium im Hinblick auf die individuelle Förderplanung genügend abgestimmt sind. Es wird beauftragt, dem Bildungsrat bis Frühjahr 2013 über die Ergebnisse Bericht zu erstatten.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an alle Schulpflegen; das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich; das Departement Schule und Sport Winterthur; den Verband Zürcher Schulpräsidien, VZS; den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH; den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV z. H. der Stufenorganisationen; den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, LKV; den Vorstand der Schulsynode des Kantons Zürich; den Verband Zürcher Privatschulen, VzP; den Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, SekZH; Lehrberufe, vpod Zürich Lehrberufe; den Verein Zürcher Lehrpersonen Deutsch als Zweitsprache, VZL DaZ; Schweizerschulen im Ausland, Catania, Mexiko-City, Madrid, Accra; die Pädagogische Hochschule Zürich, PH Zürich; das Institut Unterstrass an der PH Zürich, unterstrass.edu; die Bildungsplanung, BP; das Volksschulamt, VSA.

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