Reglement über den Abschluss Sekundarstufe I für Erwachsene (Änderung)
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Ausgangslage
Seit 1989 werden im Kanton Zürich gestützt auf das Reglement über den Abschluss Sekundarstufe I für Erwachsene vom 20. Oktober 2003 (LS 412.138.1; Reglement), geändert am 12. Februar 2007, Prüfungen zur Erlangung des Abschlusses Sekundarstufe I für Erwachsene durchgeführt. Die Änderung von § 6 und die Aufhebung der Übergangsbestimmungen in § 21 erfordert eine Anpassung des Reglements.
Die Änderungen im Einzelnen
§ 6 Dauer der Prüfungen
Die Dauer der schriftlichen Prüfungen ist gemäss § 6 wie folgt geregelt: Deutsch 120 Minuten, Englisch und Französisch je 90 Minuten und Mathematik 120 Minuten (Arithmetik/Algebra 80 Minuten und Geometrie 40 Minuten). Die Inhalte der Prüfungen basieren auf dem Schulstoff bzw. dem Lehrplan der Sekundarstufe I.
Das Können im Fach Geometrie wird zusammen mit Arithmetik/Algebra innerhalb einer schriftlichen Prüfung abgefragt. Zu Beginn der Prüfung erfolgt jeweils der Hinweis, dass am Schluss noch Zeit für Geometrie einberechnet werden muss. Die Ergebnisse im Fach Geometrie sind seit einigen Jahren sehr schwach und liegen im Durchschnitt unterhalb der Note 4. Die schwachen Leistungen lassen sich auf zwei Hauptgründe zurückführen. Den Teilnehmenden bereitet es Schwierigkeiten, einerseits die zur Verfügung stehende Zeit richtig einzuteilen und andererseits sich innerhalb der gleichen Prüfung auf eine neue Materie einzustellen.
Aus diesem Grund sollen die Prüfungen in Arithmetik/Algebra und in Geometrie künftig getrennt durchgeführt werden. Die Prüfungsdauer im Fach Arithmetik/Algebra ist dabei auf 90 Minuten, diejenige im Fach Geometrie auf 60 Minuten anzuheben.
§ 21 Übergangsbestimmungen
Die Übergangsbestimmungen (§ 21 Änderungen vom 12. Februar 2007) galten bis Ende 2009. Der Paragraph kann folglich aufgehoben werden.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Das Reglement über den Abschluss Sekundarstufe I für Erwachsene vom 20. Oktober 2003 wird geändert.
- Die Reglementsänderung tritt auf 1. November 2011 in Kraft. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
- Gegen diese Reglementsänderung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
- Veröffentlichung dieses Beschlusses, der Reglementsänderung und der Begründung im Amtsblatt.
- Mitteilung an die Aufsichtskommission Abschluss Sekundarstufe I für Erwachsene, die Pädagogische Hochschule Zürich (Prüfungskoordinator Urs Greuter), die Fachschule Viventa Zürich, die Ortega Schule St. Gallen, die Schulsynode des Kantons Zürich, das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband z.H. der Stufenorganisationen, den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste z.H. der Sektion Lehrberufe, den Verein Sekundarlehrkräfte Zürich, den kantonalen Gewerbeverband Zürich, den Verband Zürcher Privatschulen, die Bildungsdirektion: Generalsekretariat, Bildungsplanung, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Amt für Jugend und Berufsberatung, Volksschulamt.