Verordnung über die Zulassung zu den Berufsvorbereitungsjahren 2009/2010 und 2010/2011 und die Anforderungen an die Lehrpersonen
Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG) wurde vom Kantonsrat am 14. Januar 2008 verabschiedet. Auf Beginn des Schuljahrs 2009/2010 ist eine Teilinkraftsetzung geplant. Da die Gemeinden bereits vor der Inkraftsetzung des EG BBG die Berufsvorbereitungsjahre (BVJ) planen und organisieren sowie Zulassungsentscheide fällen müssen, ist vom Regierungsrat eine auf zwei Jahre befristete Verordnung über die Berufsvorbereitungsjahre zu erlassen, welche den Vollzug sowie die Finanzierung der Berufsvorbereitungsjahre einschliesslich der Gebühren und Schulgelder für diese Bildungsangebote regelt. Für die Festlegung der Aufnahmebedingungen und der Mindestanforderungen an die Lehrpersonen ist der Bildungsrat zuständig. Dieser hat sich anlässlich einer Aussprache an seiner Sitzung vom 23. Februar 2009 mit der Übergangsordnung für die Berufsvorbereitungsjahre befasst.
Die vorliegende Verordnung, die dem Gesetzgebungsdienst gemeinsam mit der Verordnung des Regierungsrates über die Berufsbildungsjahre 2009/2010 und 2010/2011 unterbreitet wurde, berücksichtigt die Rückmeldungen des Bildungsrates. Sie ist gleichzeitig mit der regierungsrätlichen Verordnung in Kraft zu setzen.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Es wird eine Verordnung über die Zulassung zu den Berufsvorbereitungsjahren 2009/2010 und 2010/2011 und die Anforderungen an die Lehrpersonen erlassen
- Veröffentlichung in der Gesetzessammlung und der Begründung im Amtsblatt.
- Mitteilung an die Bildungsdirektion.