Aktualisiertes Verzeichnis der obligatorischen und zugelassenen Lehrmittel
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Ausgangslage
Rechtsgrundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen zu den Lehrmitteln werden im Volksschulgesetz in § 22 und § 59 und in der Volksschulverordnung in §19 geregelt. Die Lehrmittel sind unterschiedlich verbindlich. Gemäss § 1 der Lehrmittelverordnung bestimmt der Bildungsrat die provisorischobligatorischen, die obligatorischen und die zugelassenen Lehrmittel. Provisorischobligatorische und obligatorische Lehrmittel müssen unterrichtsleitend eingesetzt werden. Die Schulgemeinden sind verpflichtet, diese Lehrmittel anzuschaffen und sie jeder Schülerin und jedem Schüler unentgeltlich abzugeben. Zugelassene Lehrmittel werden auf Wunsch der Lehrpersonen von den Schulgemeinden erworben. Im Katalog des Lehrmittelverlags sind zusätzliche Unterrichtsmaterialien ohne Status aufgeführt.
Erwägungen
Aktualisierungen
Der Bildungsrat hat das Verzeichnis der zugelassenen und obligatorischen Lehrmittel am 4. April 1995 erlassen. Seit dann wird es regelmässig aktualisiert. Die vorliegend vorgesehenen Neuaufnahmen und Streichungen im Verzeichnis sind begründet durch Neuanschaffungen, inhaltliche, methodisch-didaktische und verlegerische Überlegungen sowie Begutachtungsergebnisse der Lehrpersonenkonferenz.
Unterrichtsmaterialien für die Kindergartenstufe
Mit der Kantonalisierung der Kindergartenstufe stellt sich die Frage nach der Verbindlichkeit und Anschaffung der Lehrmittel bzw. der Unterrichtsmaterialien für diese Stufe. Bis anhin liegen keine Empfehlungen vor. Das Volksschulamt hat in Zusammenarbeit mit dem Verband Kindergärtnerinnen Zürich VKZ die Bedürfnisse der Kindergartenlehrpersonen nach Lehrmitteln abgeklärt. Es zeigt sich, dass obligatorische Lehrmittel für die Kindergartenstufe auf dem Hintergrund der pädagogischen Überlegungen im Lehrplan für die Kindergartenstufe zur Zeit nicht sinnvoll sind. Die Kindergartenlehrpersonen sollen aber ausreichend Zugang zu gewünschten Lehr- und Lernmaterialien haben. Zugelassene Lehrmittel für die Primarstufe, die sich ebenfalls für die Kindergartenstufe eignen, werden entsprechend neu kategorisiert. Mit der Aufnahme einer Reihe von geprüften Publikationen mit dem Status «zugelassen» ins Verzeichnis der obligatorischen und zugelassenen Lehrmittel wird es den Kindergartenlehrpersonen ermöglicht, ihre gewünschten Bücher über die Schulgemeinde zu erwerben. Zusätzlich wird der Lehrmittelverlag sein Sortiment mit verschiedenen Veröffentlichungen für die Kindergartenstufe erweitern, die von den Gemeinden angeschafft werden können.
Elektronische Publikation
Neu kann das Verzeichnis der obligatorischen und zugelassenen Lehrmittel auf der Website des Volksschulamtes (zh.ch/volksschulamt) unter der Rubrik Lehrmittel sowohl als Gesamtdokument als auch nach Stufen heruntergeladen werden.
Die Kantonale Lehrmittelkommission hat das aktualisierte Verzeichnis am 7. Juli 2009 gutgeheissen. Sie beantragt dem Bildungsrat, die vorgesehenen Änderungen zu beschliessen.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Die in Beilage 2 aufgeführten Lehrmittel werden im Verzeichnis der obligatorischen und zugelassenen Lehrmittel gestrichen.
- Die in Beilage 3 und 4 aufgeführten Lehrmittel werden mit dem Status «zugelassen» ins Verzeichnis der obligatorischen und zugelassenen Lehrmittel aufgenommen.
- Publikation in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
- Mitteilung an die Mitglieder der kantonalen Lehrmittelkommission, die interkantonale Lehrmittelzentrale, die Pädagogische Hochschule (3), den Verband Zürcher Schulpräsidentinnen und -präsidenten, das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, die Schulsynode, den Zürcher Lehrerinnen und Lehrerverband z.H. der Stufenorganisationen, den VPOD, Sektion Lehrberufe, den Verein SekZH, den Verband Zürcher Privatschulen, die Schweizer Schulen im Ausland, die Bildungsdirektion: Generalsekretariat, Abt. Finanzen, Bildungsplanung, Lehrmittelverlag Zürich, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Volksschulamt.