Volksschule. Lehrmittel für den integrativen Unterricht. Auftrag an das Volksschulamt
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Ausgangslage
Rechtsgrundlagen
Lehrmittel
Gemäss § 22 Volksschulgesetz (VSG; 412.100) regelt der Bildungsrat die Verwendung der Lehrmittel im Unterricht an der Volksschule des Kantons Zürich. Der Bildungsrat bestellt hierzu gemäss § 3 der Lehrmittelverordnung für die Volksschule (412.14) eine kantonale Lehrmittelkommission. Diese leitet und koordiniert gemäss § 5 der Lehrmittelverordnung die gesamte Lehrmittelschaffung für die Volksschule. § 1 der Lehrmittelverordnung überträgt die Festsetzung der zugelassenen, provisorisch-obligatorischen und obligatorischen Lehrmittel dem Bildungsrat.
Sonderpädagogische Massnahmen
Gemäss § 2 Abs. 4 VSG muss die Schule die individuellen Begabungen und Neigungen der Kinder und Jugendlichen berücksichtigen. Zur Umsetzung dieses Grundsatzes sowie der §§ 33 ff. VSG zu den sonderpädagogischen Massnahmen wurde die Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen vom 11. Juli 2007 (412.103) erlassen. Diese neuen Bestimmungen auf kantonaler Ebene und der am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Rückzug der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) aus der Sonderschulfinanzierung und der Sonderschulgesetzgebung als Folge der «Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen» (NFA) machen eine Weiterentwicklung und Neugestaltung des sonderpädagogischen Angebots in Kanton Zürich notwendig. Die Bestimmungen der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen treten ab Schuljahr 2008/09 gestaffelt in Kraft. Jede Gemeinde ist einer Staffel zugeordnet.
Gemäss § 33 VSG werden Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen wenn möglich in der Regelklasse unterrichtet. Kinder und Jugendliche haben dann ein besonderes pädagogisches Bedürfnis, wenn ihre schulische Förderung in der Regelklasse allein nicht mehr erbracht werden kann. Besondere pädagogische Bedürfnisse entstehen vor allem auf Grund von Leistungsschwäche, fehlenden Deutschkenntnissen, ausgeprägter Begabung, auffälligen Verhaltensweisen oder von physischen Behinderungen. Die für diesen Zweck vorgesehenen sonderpädagogischen Massnahmen umfassen gemäss § 34 VSG die Integrative Förderung, Therapie, Aufnahmeunterricht, Besondere Klassen und Sonderschulung.
Integrative Förderung
Die Einzelheiten und der Umfang der sonderpädagogischen Massnahmen sind in der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen geregelt. Inwieweit eine Schülerin oder ein Schüler mit einem besonderen pädagogischen Bedürfnis in der Regelklasse unterrichtet werden kann, wird aufgrund der konkreten Umstände beurteilt. Die sonderpädagogischen Angebote sind auf die Lernziele der Regelklasse auszurichten, wobei die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der jeweiligen Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen sind.
Besondere Bedeutung für die Regelklassen hat somit die Integrative Förderung (IF). Gemäss § 6 der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen besteht die IF in einer zusätzlichen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in der Regelklasse durch eine zusätzliche Förderlehrperson. Dabei wird erwartet, dass die Förderlehrperson mindestens einen Drittel ihres Pensums für den gemeinsamen Unterricht mit der Regellehrperson einsetzt. Die beiden Lehrpersonen haben sich über die gemeinsam erteilten Lektionen, die Lernziele und die Beurteilung abzusprechen. Die Verantwortung trägt dabei gemäss § 26 VSG die Regellehrperson.
Konsequenzen für die Regelklassen
IF muss auf allen Schulstufen angeboten werden. Die zusätzliche Förderlehrperson unterstützt dabei die Regellehrperson, wenn besondere pädagogische Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern eine den Unterricht in der Regelklasse ergänzende individuelle Förderung erfordern. Daneben sind in der Regelklasse aber auch die Bedürfnisse der Lernenden mit besonderen Begabungen wahrzunehmen. Dies bedeutet, dass die Leistungsheterogenität besonders in den Regelklassen der Primarstufe spürbar zunimmt. Damit verändern sich auch die Anforderungen an die Lehrpersonen, die Unterrichtsorganisation und die Lehrmittel.
Der integrative Ansatz geht davon aus, dass Kinder und Jugendliche gemeinsam in heterogen zusammengesetzten Gruppen besser lernen als getrennt. Diese Erkenntnis bedingt eine Orientierung am individuellen Förderbedarf statt an den Defiziten der Kinder und Jugendlichen. Die Fachpersonen kommen vermehrt zu den Kindern und Jugendlichen ins Schulhaus oder in die Klasse, nicht umgekehrt. Die Regelklasse wird dadurch für Schülerinnen und Schüler, die sich hinsichtlich Entwicklungsstand, Lern- und Leistungsfähigkeit, sozialer und sprachlicher Herkunft oder Verhalten unterscheiden, vermehrt zu einem Ort für das gemeinsame Lernen.
Lehrmittelsituation
Es besteht zurzeit weder für den Kanton Zürich noch für die übrigen Kantone ein Konzept, wie binnendifferenzierte Lehrmittel zu konzipieren und wie die (fach-) didaktischen sowie die situativen Forderungen (v.a. in Bezug auf die Leistungsheterogenität und die eigentliche Unterrichtsituation) zu erfüllen seien. Den unterschiedlichen Lerntypen und Leistungsvoraussetzungen wird entweder durch leistungsspezifisch unterschiedliche Lehrmittel (z.B. bestehendes Mathematik-Lehrmittelsortiment auf der Zürcher Sekundarstufe) oder durch binnendifferenzierte Lehrmittel (z.B. «Envol»; neues Sprachlehrmittel «Sprachland» für die Mittelstufe; neues Englisch-Lehrmittel «Voices»; in Entwicklung begriffenes neues Mathematik-Lehrmittel für die Sekundarstufe) Rechnung getragen.
Die Tendenz geht seit einiger Zeit hin zu leistungs- bzw. binnendifferenzierten Lehrmitteln, mit der Konsequenz, dass Konzeption und Entwicklung, aber auch die Verwendung, aufwändiger und anspruchsvoller werden. So wurde bei der Entwicklung des neuen Sprachlehrmittels «Sprachland» gezielt den verschiedenen Leistungsniveaus Rechnung getragen. Insbesondere sollen das Trainingsbuch, die Trainingsmaterialien und die Magazine den unterschiedlichen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler entsprechen. In den Planungsheften und im Kommentar zu den Heften wird den Lehrpersonen aufgezeigt, wie sie mit einer heterogenen Klasse arbeiten können. Der Grundlagenband wird Materialien zur Beurteilung beinhalten. «Sprachland» wurde von unterrichtenden Lehrpersonen und Experten im Hinblick auf- seine Praxistauglichkeit geprüft. Ein Kriterium für die Überprüfung der Praxistauglichkeit war die Binnendifferenzierung.
Es fehlt indes eine systematische Bestandesaufnahme der im Kanton Zürich eingesetzten Lehrmittel, aus der hervorgeht, inwieweit sie den Anforderungen der Integrativen Förderung entsprechen.
Erwägungen
Für den integrativen und zunehmend individualisierenden und individualisierten Unterricht braucht es entsprechende Lehrmittel. Es ist zu prüfen, wie weit die eingeführten Lehrmittel diesen Ansprüchen gerecht werden und wo ein allfälliger Handlungsbedarf besteht. Bedeutsam ist dabei das Spannungsfeld zwischen der zunehmenden (Leistungs-) Heterogenität in den Regelklassen, dem gleichzeitigen Anspruch, bestimmte (gleiche) Bildungsinhalte zu vermitteln und der ebenfalls zunehmenden Komplexität der Lehrmittel vorab in den Kernfächern Sprachen und Mathematik.
Nach Einschätzung des Lehrmittelsekretariats sollten vornehmlich die folgenden Lehrmittel auf ihre Praxistauglichkeit im Zusammenhang mit der IF geprüft werden. Im Rahmen einer Vernehmlassung unter Einbezug der betroffenen Lehrerschaft ist diese Liste auf Vollständigkeit hin zu prüfen.
Praxistauglichkeit für den Integrativen Unterricht - zu prüfende Lehrmittel:
Primarstufe
- Sprachfenster (Unterstufe)
- Sprachland (Mittelstufe; Einführung ab 2009/10)
- First Choice (Unterstufe)
- Explorers (Mittelstufe)
- envol 5-6 (Mittelstufe)
- Mathematik 1-6 (Unter- und Mittelstufe)
- Geometrie (Mittelstufe)
Sekundarstufe I
- Sprachwelt Deutsch
- Welt der Wörter
- Envol 7-9
- Mathematik (sämtliche derzeit eingesetzte Lehrmittel)
- Voices (in Entwicklung begriffen)
Kein Handlungsbedarf in Sachen Lehrmittel besteht bei den in der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen aufgeführten übrigen sonderpädagogischen Massnahmen. So existieren für die Aufnahmeklassen DaZ bereits spezielle Lehrmittel für die verschiedenen Altersgruppen bzw. Schulstufen (Hoppla; Pipapo; Kontakt). Der Unterricht findet ausserhalb der Regelklassen durch speziell ausgebildete Fachlehrpersonen statt. Analog zu beurteilen sind die sonderpädagogischen Massnahmen Therapien (Logopädie, Psychomotorik, Psychotherapie) und Audiopädagogische Angebote. Etwas anders zu beurteilen sind die Besonderen Klassen (Einschulungsklasse, Kleinklasse). Hier sollte der Handlungsbedarf bei den leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern ebenfalls überprüft werden.
In der vom Bildungsrat am 23. Juni 2008 beschlossenen mehrjährigen Lehrmittelplanung wurden im Zusammenhang mit der Integrativen Förderung bzw. (Leistungs-) Heterogenität in
den Regelklassen folgende offenen Fragen formuliert:
- Nach welcher Referenzgrösse soll sich in den Lehrmitteln das Anforderungsniveau richten?
- Wie gross ist die Differenzierung betreffend Schwierigkeitsgrad, Aufgabenstellung, Stofffülle und Übungsformen zu gestalten, damit das Lehrmittel unterschiedlichen Leistungsgruppen gerecht wird?
Ein möglicher Anforderungskatalog für die Entwicklung oder Begutachtung von Lehrmitteln hat dabei die folgenden Aspekte zu beachten:
- Individuelle Lernziele und Leistungsbeurteilung
- Anforderungen und Angebote für Leistungsschwächere
- Anforderungen und Angebote für ausgeprägt Begabte
- Informations- und Übungsmodule für Leistungsschwächere
- Informations- und Übungsmodule für ausgeprägt Begabte
- Planungshilfen und Wegleitungen für die Lehrperson
Aufgrund des aktuellen Informationsstandes erscheint es sinnvoll, zunächst die Lehrmittel, die bereits an der Volksschule des Kantons Zürich eingeführt sind, in Bezug auf ihre Praxistauglichkeit im Zusammenhang mit der Integrativen Förderung zu überprüfen. Dabei ist der Primarstufe besondere Aufmerksamkeit zu schenken, weil hier die Leistungsheterogenität ausgeprägter ist als in der leistungsgegliederten Sekundarstufe I.
Zeichnet sich aufgrund dieser Analyse bei bestimmten Lehrmitteln ein Handlungsbedarf ab, sollen u.a. folgende Strategien und Angebote geprüft werden:
- Wegleitung und Planungshilfe zu bestehenden Lehrmitteln für Regellehrpersonen
- Minimalprogramm zu bestehenden Lehrmitteln für Förderlehrpersonen
- Ergänzung eingeführter Lehrmittel mit zusätzlichen Materialien
- Entwicklung oder Beschaffung eigenständiger Lehrmittel für die betreffende Lerngruppe
- gezielte Weiterbildung der Regellehrpersonen und Förderlehrpersonen
- regionale oder schulinterne Beratungsangebote zu den Kernfächern
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Das Volksschulamt wird beauftragt, die in den Erwägungen aufgeführten Lehrmittel auf ihre Praxistauglichkeit für die Integrative Förderung in den Regelklassen zu überprüfen und dem Bildungsrat konkrete Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.
- Dem Bildungsrat ist bis Juni 2009 Bericht zu erstatten.
- Es wird eine Vernehmlassung zur Liste der zu überprüfenden Lehrmittel durchgeführt.
- Zur Vernehmlassung mit Frist bis 15. März 2009 werden eingeladen die kantonale Lehrmittelkommission, der Synodalvorstand (3), der Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (3), das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, der Verband Zürcherischer Schulpräsidenten und Schulpräsidentinnen, die Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, die Pädagogische Hochschule Zürich, die Hochschule für Heilpädagogik Zürich, der Zürcher Berufsverband der Logopädinnen und Logopäden, der Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband (für sich sowie die Stufen- und Fachorganisationen), der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste Sektion Zürich, Sektor Lehrberufe sowie der Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich.
- Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
- Mitteilung an die Vernehmlassungsadressaten sowie an die Interkantonale Lehrmittelzentrale ilz und die Bildungsdirektion: Generalsekretariat, Abt. Finanzen, Bildungsplanung, Lehrmittelverlag, Volksschulamt.