Volksschule. Neues Mathematiklehrmittel für die Sekundarstufe. Erprobung

Beschluss Bildungsrat
2008/20
Sitzungsdatum
23. Juni 2008

Ausgangslage

Rechtsgrundlagen

Gestützt auf § 2 Lehrmittelverordnung für die Volksschule beschliesst der Bildungsrat auf Antrag der kantonalen Lehrmittelkommission die Schaffung neuer Lehrmittel. Gemäss § 22 Volksschulgesetz hat die vom Bildungsrat bestellte kantonale Lehrmittelkommission (KLK) dafür zu sorgen, dass für die Volksschule geeignete und auf den Lehrplan ausgerichtete sowie praxistaugliche Lehrmittel zur Verfügung stehen.

Vorgeschichte

Der Bildungsrat beschloss am 12. März 2007, ein neues Mathematiklehrmittel für die Sekundarstufe I erarbeiten zu lassen. Das Projekt wird vom Lehrmittelverlag des Kantons Zürich unter Beteiligung der Interkantonalen Lehrmittelzentrale (ilz) realisiert. Die inhaltliche Federführung liegt bei der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH). Die Auslieferung des Lehrmittels für die 1. Sekundarklasse ist für das Schuljahr 2011/12 vorgesehen. Die Lehrmittelteile für die 2. und 3. Sekundarklasse werden je ein Jahr später ausgeliefert.

Das vom Bildungsrat genehmigte Feinkonzept sieht eine vollständige Erprobung des Manuskripts vor. Es ist ein zentrales Anliegen der Projektverantwortlichen, den Lehrpersonen ein praxiserprobtes Lehrmittel zur Verfügung stellen zu können. Das Manuskript wird deshalb mit allen Teilen in den drei Oberstufenjahren erprobt. Dabei werden alle Leistungsniveaus (A/B/C) gleichermassen einbezogen. Am 30. Oktober 2007 genehmigte die KLK die Erprobungsfassung für die 1. Sekundarklasse. Die Erprobung erfolgt gestaffelt wie folgt:

Schuljahr Materialien
Schuljahr 2008/09 Mathematik 1 (Materialien für die 1. Sekundarklasse)
Schuljahr 2009/10 Mathematik 2 (Materialien für die 2. Sekundarklasse)
Schuljahr 2010/11
Mathematik 3 (Materialien für die 3. Sekundarklasse)

Erwägungen

Die Erprobungsklassen wurden in Zusammenarbeit mit der Interkantonalen Lehrmittelzentrale (ilz) gefunden. Neben dem Kanton Zürich nehmen die Kantone Graubünden, Thurgau und Wallis an der Erprobung teil. Die Klassen verteilen sich wie folgt:

  • 8 Klassen aus dem Kanton ZH
  • 5 Klassen aus dem Kanton GR
  • 3 Klassen aus dem Kanton TG
  • 2 Klassen aus dem Kanton VS

Es wurden gezielt berufserfahrene und fachlich kompetente Lehrpersonen gesucht. Diese testen mit ihren Klassen Themenbuch, Arbeitsheft, Begleitheft und elektronische Materialien während eines ganzen Durchlaufs, also während der 1., 2. und 3. Sekundarklasse. Die Praxisklassen umfassen jeweils den gesamten Jahrgang eines Schulhauses und decken so gleichzeitig alle Leistungsniveaus auf der Sekundarstufe I ab. Die Lehrpersonen verpflichten sich für eine Teilnahme über die gesamte Erprobungsdauer von drei Jahren. Damit die Lehrpersonen ausreichend für ihre Aufgabe vorbereitet sind, nehmen sie zweimal jährlich an einer eintägigen Einführungsveranstaltung zum Konzept, zu den theoretischen Grundlagen, zu den mathematikdidaktischen Prinzipien und zu den einzelnen Lehrwerksteilen teil. Zusätzlich treffen sie sich quartalsweise an einem Mittwochnachmittag mit dem Autorenteam zu einer Auswertungssitzung an der PHZH. Aus dem Kanton Zürich nehmen acht Klassen an der Praxiserprobung teil. Diese verteilen sich auf folgende Schulen: Oberstufe Elsau-Schlatt, Sekundarschule Dietlikon, Schulhaus Heiligberg Winterthur sowie Winterthur-Wülflingen. Die zuständigen Schulleitungen und Schulpflegen sind orientiert und mit der Teilnahme einverstanden. Damit die Lehrpersonen der genannten Schulhäuser an der Erprobung teilnehmen können, sind sie für die Schuljahre 2008/09 bis 2010/11 von der Verpflichtung zur Verwendung der jetzigen obligatorischen Mathematiklehrmittel zu entbinden. Die Erprobungsfassung des neuen Lehrmittels wird vom kantonalen Lehrmittelverlag unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Bildungsrat nimmt von der geplanten dreijährigen Erprobung des neuen Mathematiklehrmittels für die Sekundarstufe I Kenntnis.
  • Die an der Praxiserprobung teilnehmenden Lehrpersonen aus dem Kanton Zürich werden für die Schuljahre 2008/09 bis 2010/11 von der Verwendung der derzeitig obligatorischen Mathematiklehrmittel entbunden.
  • Publikation in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Interkantonale Lehrmittelzentrale ILZ, die aufgeführten Erprobungslehrpersonen (8), Prof. Franz Keller, die PHZH (5), die Schulpflegen (222), den Verband Zürcher Schulpräsidentinnen und -präsidenten, das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, die Schulsynode, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband z.H. der Stufenorganisationen, den VPOD, Sektion Lehrberufe, den Verein SekZH, den Mittelschullehrerverband, die Schulleiterkonferenz der Mittelschulen, den Verband Zürcher Privatschulen, die Bildungsdirektion: Generalsekretariat, Abt. Finanzen, Bildungsplanung, Lehrmittelverlag Zürich, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Volksschulamt.

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