Volksschule. Religion und Kultur an der Oberstufe. Lehrplan und Pilotphase
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Ausgangslage
Am 13. September 2001 beschloss der Bildungsrat, den bisherigen Konfessionellkooperativen Religionsunterricht (KokoRu) in ein neues Fach Religion und Kultur (R+K) zu überführen. Gleichzeitig setzte er eine Kommission ein mit dem Auftrag, ein Detailkonzept für die Umsetzung zu erarbeiten.
Die in der Kommission vertretenen Religionsgemeinschaften formulierten die wesentlichsten Aspekte ihrer Religion (Anhang). Diese Essentials bildeten die Grundlage für die Erarbeitung eines Lehrplans. Am 15. Dezember 2005 hat die bildungsrätliche Kommission Religion und Kultur den Entwurf zur Kenntnis genommen.
Erwägungen
Lehrplan
Für Religion und Kultur stehen insgesamt 3 Jahreslektionen zur Verfügung. Die in den Essentials aufgelisteten Inhalte sind zu umfangreich, um alle thematisiert zu werden. Der Lehrplan schlägt vor, nicht allein die Ziele und Inhalte für das Fach zu nennen, sondern stellt ein didaktisches Prinzip ins Zentrum, mit dem die Essentials erschlossen werden können. Damit weicht der Entwurf formal vom bisherigen Lehrplan ab, der keine expliziten methodischdidaktische Aussagen enthält. In den andern Teilen, z. B. Bedeutung und Begründung des Fachs sowie der Richtziele folgt der neue Lehrplanteil dem Lehrplan von 1991.
Bei der Erschliessung der Essentials ist darauf zu achten, dass die 5 Religionen gleichwertig behandelt werden. An den Inhalten wird auf sogenannten Erkundungsgängen gearbeitet, die je nach Klasse unterschiedlich angelegt sind oder unterschiedlich weit führen können. Den Jugendlichen werden Zugänge zu den Religionen aus verschiedenen Perspektiven geöffnet und sie sollen auch angeleitet werden, die Perspektive zu wechseln. Religionskunde (teaching about religion) bildet den Schwerpunkt des Faches. In Religion und Kultur können auch Fragen der Jugendlichen den Ausgangspunkt von Erkundungsgängen bilden.
Die Kommission hat den Entwurf lobend verdankt und beantragt dem Bildungsrat, den Lehrplan für die Umsetzung des neuen Faches verbindlich zu erklären.
Pilotphase
Der Bildungsratsbeschluss vom 23. August 2004, in dem Eckwerte für die Umsetzung des Faches «Religion und Kultur» festgelegt wurden, sieht vor, dass die Schulgemeinden ab dem Schuljahr 2007/08 das neue Fach einführen können, sofern genügend ausgebildete Lehrpersonen zur Verfügung stehen. Mit einer Umfrage wurde bei den Schulgemeinden u. a. versucht zu erfassen, wie viele Lehrpersonen bereit wären, eine Weiter- oder Zusatzausbildung zu absolvieren. Rückmeldungen zum oben erwähnten Bildungsratsbeschluss und der Umfrage zeigen, dass bezüglich der Zulassung zur Weiterbildung und bezüglich deren Dauer noch wesentliche Fragen offen sind.
Gemäss §18 des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule «kann der Bildungsrat für Fachlehrkräfte an der Primar- und Sekundarstufe I Bestimmungen über die Ausbildung ohne vorheriges Basisstudium und ohne ausserschulisches Praktikum erlassen.» Eine grosse Zahl der Personen, die heute KokoRu erteilen, verfügen nicht über ein Diplom als Lehrpersonen der Oberstufe. Auf deren Fachkenntnisse und Erfahrungen soll nicht generell verzichtet werden. Ohne genügend Lehrpersonen kann das Fach »Religion und Kultur» nicht umgesetzt werden.
Eine zu kurze Ausbildung kann die Qualität und letztlich das Fach in der vorgesehen obligatorischen Form gefährden. Die Dauer der Weiterbildung und die inhaltliche Gestaltung muss diesen Aspekten Rechnung tragen.
Lehrmittel
Es ist noch nicht geklärt, wie weit das bisherige Lehrmittel «menschen religionen kulturen» für das neue Fach verwendet werden kann, ob und in welchen Punkten es überarbeitet werden muss und welche andern Unterrichtshilfen kurzfristig zur Verfügung gestellt werden können.
Weiteres Vorgehen
Verschiedene der offenen Fragen können auf dem Hintergrund von Erfahrungen besser geklärt werden. Es besteht auch der Wunsch seitens vieler Lehrpersonen den KokoRu bald in das neue Fach R+K überführen zu können. Eine Pilotphase kann beiden Bedürfnissen gerecht werden.
Ab Schuljahr 2006/07 soll einer begrenzten Anzahl Lehrpersonen ermöglicht werden, anstelle von KokoRu den Unterricht nach dem vorliegenden Lehrplan Religion und Kultur zu gestalten. Dabei müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Am Pilotprojekt können maximal 50 Personen teilnehmen, die über eine Unterrichtsbefähigung für KokoRu und Erfahrung mit KokoRu verfügen.
- Die Schulgemeinden müssen ihr Einverständnis zur Teilnahme am Pilotprojekt schriftlich bestätigen.
- Die an der Pilotphase beteiligten Lehrpersonen sind verpflichtet, die Weiterbildung an der Pädagogischen Hochschule zu besuchen. Die Weiterbildung umfasst 3 Module und berücksichtigt die in der KokoRu-Ausbildung bereits erworbenen Kenntnisse. Ein grosser Teil der Weiterbildung umfasst praxisgestaltende Arbeiten und Erfahrungsaustausch. Die in der Weiterbildung erarbeiteten Unterrichtseinheiten können direkt im Unterricht umgesetzt und erprobt werden. Eine Erweiterung der fachwissenschaftlichen Kenntnisse erfolgt in Pflichtwahlmodulen und im Selbststudium.
- Zugelassen zur Teilnahme am Pilotprojekt bzw. zur diesbezüglichen Weiterbildung sind in erster Linie Lehrpersonen der Sekundarstufe I mit einer Unterrichtsbefähigung für KokoRu, die im Schuljahr 06/07 KokoRu unterrichten würden. Bei weiteren Bewerberinnen und Bewerbern mit einer Unterrichtsbefähigung für KokoRu überprüft die PHZH die Zulassung in Zusammenarbeit mit der Bildungsdirektion in einem Aufnahmeverfahren «sur dossier».
- Die Pilotphase wird von Mitarbeitenden der PHZH begleitet.
- Die Kosten für die Weiterbildung und die Begleitung der Pilotphase übernimmt grundsätzlichder Kanton.
- Die Eltern der Jugendlichen in den Pilotklassen werden von der Schulpflege informiert. Der Besuch soll allen empfohlen werden, jedoch während der Pilotphase noch nicht obligatorisch sein.
Über die Gestaltung des definitiven Einführungszeitplans und weiterer Rahmenbedingungen
entscheidet der Bildungsrat aufgrund der Erfahrungen in der Pilotphase.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Der Lehrplan Religion und Kultur wird genehmigt.
- Die Pädagogische Hochschule wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Bildungsdirektion für das Schuljahr 2006/07 eine Pilotphase gemäss den Erwägungen durchzuführen und dem Bildungsrat im Februar 2007 Bericht zu erstatten.
- Die kantonale Lehrmittelkommission überprüft gemäss den Erwägungen die Lehrmittelfrage. Sie zieht dazu Expertinnen und Experten bei und arbeitet mit der bildungsrätlichen Kommission Religion und Kultur zusammen.
- Publikation in geeigneter Form im Schulblatt
- Mitteilung an den Synodalvorstand (3), den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, den Verband des Personals öffentlicher Dienste, Sektion Zürich, Lehrberufe, die SekZH, die Vereinigung der SchulleiterInnen des Kantons Zürich, die Bezirksschulpflegen (12), die Primar- und Gemeindeschulpflegen (165), das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, die Vereinigung Zürcherischer Schulsekretärinnen und Schulsekretäre, die anerkannten Kirchen im Kanton Zürich, das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Zürich, die kantonale Lehrmittelkommission, die bildungsrätliche Kommission Religion und Kultur, den Verband Zürcher Privatschulen, die Zürcher Patronatsschulen im Ausland, das Volksschulamt, das Mittel- und Berufsschulamt sowie den Lehrmittelverlag.