Privatschulen. «Lernatelier tandem». Führung einer Primarschule. Bewilligung

Beschluss Bildungsrat
2006/24
Sitzungsdatum
17. Juli 2006

Am 29. März 2006 reichten Claudia Hermann und Elisabeth Grubenmann in rechtsgültiger Vertretung der Stiftung Tandem bei der Bildungsdirektion ein Gesuch zur Führung einer privaten Primarschule mit der Bezeichnung «Lernatelier tandem» (Tagesschule in Kleingruppen) ein (act. 1, 4 und 4/1).

Laut ihren Ausführungen befasse sich die Gesuchstellerin seit ihrer Ausbildung zur schulischen Heilpädagogin im Jahre 2000 mit alternativen Schulmodellen, die eine Förderung der Ressourcen der Kinder anstrebten. Solle die «Begabungsförderung für alle» nachhaltig umgesetzt werden können, brauche es eine ganzheitliche und individuelle aber ebenso eine kooperative Lernatmosphäre. Ziel der Begabungsförderung sei es die besten Seiten von jedem Kind zu entdecken und zu entwickeln, seine Schwächen einzugrenzen und Lücken zu beheben (act. 1/A).

Das pädagogische Konzept beruhe auf dem Modell der multiplen Begabungen gemäss Howard Gardner, nach welchem für jedes Kind ein Begabungsprofil erstellt werde. Unterrichtsgrundlage sei neben dem Lehrplan der Volksschule das «schulische Enrichment Modell SEM» von Renzulli/Reis/Stednitz. Im Vordergrund stehe das Training der verschiedenen Wahrnehmungsfunktionen, um dadurch den kognitiven Wissenserwerb anzustossen und emotionale Stabilität zu fördern. Das Lernen auf eigenen Wegen erfolge selbsttätig und individuell, dabei sollen die Kinder nützliche Lernstrategien finden und erproben. Die Fortschritte werden in einem sog. Lernportfolio sichtbar gemacht (act. 1/A). Beim eigenaktiven Lernen haben die Lehrpersonen darauf zu achten, dass die individuellen Lernziele jeweils so gesetzt werden, dass eine lehrplanorientierter Unterricht sichergestellt ist.

Zur Führung von Privatschulen bedarf es einer besonderen Bewilligung des Bildungsrates, die unter anderem auch die Überprüfung der Einrichtungen der Schulanstalt mit einschliesst (§ 270 Unterrichtsgesetz, § 151 Volksschulverordnung). Gemäss konstanter Praxis braucht es für jede Erweiterung oder Änderung bestehender Schulräumlichkeiten und für Neubauten ebenfalls eine Bewilligung vom Bildungsrat.


Der eingereichte Stundenplan weist eine Lektionendotation auf, die einen lehrplanorientierten Unterricht gewährleistet.

Folgende Lehrpersonen erhalten eine Lehrbewilligung:

Grubenmann-Strobel Elisabeth, Wählbarkeitszeugnis ZH 1993

Ruedi Kägi, Wählbarkeitszeugnis ZH 1981

Silvia Ruth Caprez-Bossert als Handarbeitslehrerin, Wählbarkeitszeugnis als Handarbeitslehrerin ZH 1976

Regula Hirzel als Englischlehrerin, Zusatzdiplom der Pädagogischen Hochschule Zürich für Englisch an der Primarschule 2003. Stefanie Grubenmann benötigt für die Rhythmikstunden keine Bewilligung, da es sich nicht um ein Lernplanfach handelt. Vor der definitiven Anstellung zusätzlicher Lehrkräfte braucht es jeweils eine Lehrbewilligung der Bildungsdirektion.


Gemäss Gutachten des Hochbauamtes vom 22. März 2006 (act. 5) wird der Unterricht im Erdgeschoss der Wohn- und Geschäftsliegenschaft an der Hochstrasse 26 in Zürich- Fluntern durchgeführt. Das Lernatelier tandem wird ca. 12 Primarschülerinnen und Primarschüler aufnehmen. Eine einigermassen behindertengerechte Erschliessung ist möglich mit einem Lift via
Garagenplatzzufahrt und Hauseingang im Untergeschoss sowie mit Überbrückung der dort bestehenden Eingangsstufe. Die für den Schulbetrieb vorgesehenen Räume weisen bezüglich der massgebenden Schulbaurichtlinien vom 1.10.1999 und unter Berücksichtigung der Verkehrsfläche in den aneinander gereihten und teilweise gefangenen Räumen folgende Kennzahlen auf:

Kennzahlen der für den Schulbetrieb vorgesehenen Räume

  Fläche (m2) Vol. (m3) Fenster (m2) Max. Schülerzahl
Bibliothek, Musik, Aufenthalt,
Gruppe
18,7 45  4,81 7
Klassenzimmer   17,7 42  4,14 6-7
Klassenzimmer  19,7 54  4,94 6-7
Handarbeiten, Zeichnen,
Gruppe, indiv. Arbeiten,
Lehrerbereich
17,5 42  5,82 7

Der in den Unterrichtsräumen vorgesehene Schulbetrieb mit einer Unterstufen und eine Mittelklasse ist unproblematisch. Das WC ist nicht geschlechtsgetrennt und nicht behindertengerecht. Da die Schule lediglich für rund zwölf Schülerinnen und Schüler gedacht ist, braucht es keine geschlechtergetrennte WC-Anlage. Die Anlage müsste gemäss Bundesvorschriften grundsätzlich nur bei einem Neu- oder Umbau behindertengerecht sein. Immerhin ist im Bedarfsfall die Benutzung der Toilette im Badezimmer durch Rollstuhlgänger/innen möglich.

Zwei Sportlektionen werden in der Turnhalle des Schulhauses Fluntern abgehalten; die dritte Stunde findet auf der Pausenwiese oder anderswo im Freien (Wald) statt. Die beiden Wochenlektionen Rhythmik, welche den Sportunterricht ergänzen, finden in einem separaten, rund 50 m2 grossen Raum statt.

Bei baulichen Veränderungen oder für zusätzliche Schulräume ist eine Bewilligung des Bildungsrates erforderlich.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Aufgrund vorstehender Erwägungen wird der Stiftung Tandem, vertreten durch Elisabeth Grubenmann, die Bewilligung zur Führung einer privaten Primarschule mit dem Namen «Lernatelier tandem» erteilt.
  • Die Kosten dieses Verfahrens bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 400 und den Ausfertigungsgebühren von Fr. 50, total Fr. 450, werden der Gesuchstellerin auferlegt und nach Eintreten der Rechtskraft durch die Bildungsdirektion in Rechnung gestellt.
  • Ein Rekurs gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Mitteilung dieses Beschlusses an schriftlich und unter Beilage einer Kopie dieses Beschlusses beim Regierungsrat des Kantons Zürich, 8090 Zürich, eingereicht werden. In der Rekursschrift sind die Rekursanträge zu stellen und zu begründen. Mit dem Rekurs können alle Mängel des Verfahrens und der angefochtenen Verfügung geltend gemacht werden.
  • Mitteilung an die Privatschule «Lernatelier tandem», vertreten durch E. Grubenmann, Hochstrasse 42, 8044 Zürich (eingeschrieben gegen Rückschein), die Bezirksschulpflege Zürich, die Aufsichtskommission für Privatschulen des Schul- und Sportdepartements der Stadt Zürich, das Hochbauamt, sowie an das Volksschulamt (5) der Bildungsdirektion.

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