«Schulen für alle - Leitlinien zu Bildung und Integration». Freigabe zur Vernehmlassung
Vorgeschichte und Auftrag
Kinder und Jugendliche aus unterschiedlichen sozialen, sprachlichen und kulturellen Milieus erfolgreich zu schulen und zu bilden – das ist eine der grossen Herausforderungen des Zürcher Bildungswesens. Entsprechende Konzepte wurden seit über dreissig Jahren laufend weiter entwickelt und entsprechende Massnahmen getroffen. Eine erste «Stellungnahme zur Eingliederung fremdsprachiger Kinder» hat der damalige Erziehungsrat 1973 erlassen. 1995 verabschiedete der Erziehungsrat neue «Empfehlungen zur Schulung der fremdsprachigen Kinder und zur interkulturellen Pädagogik». Diese Empfehlungen wurden in mehreren Auflagen mit rund 3000 Exemplaren verbreitet und immer wieder verlangt. Aufgrund der Bestellungen und der Rückmeldungen lässt sich feststellen, dass die Empfehlungen vor allem von den Verantwortlichen und Fachleuten der schulischen Integration in den Gemeinden und in der kantonalen Verwaltung als nützliche Orientierungshilfe verwendet wurden. Zum Einsatz kamen die Empfehlungen auch in der Lehrerbildung, insbesondere um den Studierenden einen Überblick zu geben. In den letzten zehn Jahren sind im Integrationsbereich auf allen Schulstufen einige Neuerungen eingeführt worden, sodass die Empfehlungen nun in einigen Punkten veraltet sind. Mit Beschluss vom 20. Oktober 2003 hat der Bildungsrat die Kommission «Forum Migration und Integration» beauftragt, die Empfehlungen von 1995 zu überprüfen und bis Ende 2005 zu aktualisieren.
Das «Forum» hat dafür eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die zusammengesetzt war aus Vertretungen der Schulpräsidenten, der Lehrerschaft, verschiedener Sprachgruppen sowie des Volkschulamts. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt wurde ebenfalls einbezogen. Die Arbeitsgruppe hat das beigelegte Dokument «Schulen für alle – Leitlinien zur Bildung und Integration» ausgearbeitet. Das Plenum des «Forums» hat den neuen Leitlinien am 11. November 2005 zugestimmt und beantragt dem Bildungsrat, diese vorerst für eine Vernehmlassung freizugeben und danach eine überarbeitete Fassung zu erlassen.
Zweck und Inhalt der Leitlinien
Integrations- und Lernförderung ist eine langfristig angelegte Aufgabe des gesamten Bildungswesens, an dem zahlreiche Akteure auf den verschiedenen Ebenen und allen Schulstufen beteiligt sind. Damit alle Akteure ihre Mitverantwortung unter einer gemeinsamen Zielsetzung und auf koordinierte Art und Weise wahrnehmen können, bedarf es einer formulierten Strategie. Die Leitlinien sollen die Problemanalyse, die Zielsetzungen und Lösungswege so darstellen, dass sie von möglichst vielen Akteuren im Bildungswesen geteilt und eine gemeinsame Ausrichtung erreicht wird. Die Leitlinien haben den Stellenwert eines Leitbildes. Es wird damit nicht über einzelne Massnahmen beschlossen. Die Leitlinien sind eine Orientierungshilfe für die Akteure vom Frühbereich bis zu den Berufs- und Mittelschulen. Sie richten sich insbesondere an die Schulpflegen, die Schulleitungen, die Lehrerschaft, weiteres Fachpersonal, aber auch an interessierte Eltern. Der Orientierung der Eltern soll vor allem die Kurzfassung dienen, die in einige der gebräuchlichen Migrationssprachen werden soll. Die Leitlinien basieren auf Grundsätzen zu Bildung und Integration in der Bundesverfassung und in der neuen Kantonsverfassung. Prioritäten, die der Regierungs- und der Bildungsrat formuliert haben – verstärkte Leistungs- und Integrationskraft der Volkschule, Verstärkung der Sprachförderung, eine nachobligatorische Bildung für möglichst alle Jugendlichen – liegen den Leitlinien ebenfalls zugrunde. Unter «Ausgangslage und Handlungsbedarf» werden Potenziale und Schwierigkeiten kurz beschrieben. Zur Analyse der Probleme wurden die PISA-Studien und die Zürcher Leistungserhebungen beigezogen. Augrund der Problemanalyse werden vier prioritäre Handlungsfelder bestimmt: «Sprache», «Chancengleichheit», «Respekt und sozialer Zusammenhalt» sowie «Partnerschaft und Öffentlichkeitsarbeit». Zu jedem der vier Handlungsfelder sind Ziele, Lösungswege und eine Überprüfung beschrieben. Die Zielsetzungen gelten für das gesamte Bildungswesen – vom Frühbereich, über den Kindergarten, die Volksschule bis zu den Berufs- und Mittelschulen. Jedes der Handlungsfelder wird schulstufenübergreifend behandelt. Die Lösungswege sind in der Regel ebenfalls stufenübergreifend beschrieben; einzelne wichtige Massnahmen werden auch für die einzelnen Stufen aufgeführt. Es ist vorgesehen, dass die bildungsrätliche Kommission «Forum Migration und Integration» weiterhin eine Koordinationsfunktion behält. Zusammen mit dem «Forum» soll die Bildungsdirektion dem Bildungsrat alle zwei Jahre Bericht erstatten, welche Massnahmen umgesetzt und inwieweit die Ziele erreicht werden, die in den Leitlinien vorgeschlagen sind. Anhänge enthalten Hinweise auf unterstützende Dienste, Partner, Materialien und Literatur sowie ein Glossar, das einige Schlüsselbegriffe beschreibt.
Weiteres Vorgehen
Um einen möglichst breit getragenen Konsens zu erreichen, sollen die vorliegenden Leitlinien den Vorständen folgender Organisationen zur Vernehmlassung mit einer Frist bis zum 31. Mai 2006 unterbreitet werden:
- Vereinigung der Zürcher Schulpräsidenten VZS
- Synodalvorstand
- Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband ZLV
- Mittelschullehrerverband
- Berufsschullehrerverband
- VPOD Zürich Lehrberufe
- Sek ZH
- Verein Zürcher Lehrpersonen Deutsch als Zweitsprache VZL-DaZ
- HSK-Lehrkräfteverband Zürich HSKLVZ, Trägerschaften der Kurse HSK (Koordinationsgruppe der Kurse HSK)
- Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter
- Schulleiterkonferenzen der Berufsschulen und der Mittelschulen
- PHZH
- HfH
- Vereinigung Zürcher Arbeitgeberorganisationen VZA
- Kantonaler Gewerbeverband KGV
- Gewerkschaftsbund Kanton Zürich GBKZ
- Vereinigung der Elternorganisationen im Kanton Zürich VEZ
- Schule und Elternhaus S + E
- AJB (VSA und MBA waren in die Ausarbeitung einbezogen)
- Abteilung Bildungsplanung
Die Kommission «Forum» wird aufgrund der Rückmeldungen der Vernehmlassung die Leitlinien überarbeiten. Im Herbst 2006 sollen die überarbeiteten Leitlinien dem Bildungsrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Die Leitlinien zu Bildung und Integration unter dem Titel «Schulen für alle» werden zur Kenntnis genommen und für eine Vernehmlassung freigegeben.
- Die Bildungsdirektion wird beauftragt, die Vernehmlassung gemäss den Erwägungen durchzuführen, die Leitlinien aufgrund der Auswertung der Stellungnahmen zu überarbeiten und dem Bildungsrat bis November 2006 zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Mitteilung an: Forum Migration und Bildung, Vereinigung der Zürcher Schulpräsidenten VZS, Synodalvorstand, Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, Mittelschullehrerverband, Berufsschullehrerverband, VPOD Zürich Lehrberufe, Sek ZH, Verein Zürcher Lehrpersonen Deutsch als Zweitsprache VZL-DaZ, HSK-Lehrkräfteverband Zürich HSKLVZ, Trägerschaften der Kurse HSK (Koordinationsgruppe der Kurse HSK), Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter, Schulleiterkonferenz der Berufsschulen und der Mittelschulen, PHZH, Prorektorat Ausbildung und Weiterbildung, HfH, Vereinigung Zürcher Arbeitgeberorganisationen VZA, Kantonaler Gewerbeverband KGV, Gewerkschaftsbund Kanton Zürich GBKZ, Vereinigung der Elternorganisationen im Kanton Zürich VEZ, Schule und Elternhaus S + E, Bildungsdirektion (AJB, MBA, VSA, Abteilung Bildungsplanung)