Förderbeiträge Pflege

Pflege gestaltet Zukunft. Sie ist ein entscheidender Pfeiler des Gesundheitswesens. Der Kanton Zürich unterstützt Studierende der Pflege an der höheren Fachschule (HF) oder an der Fachhochschule (FH) gemäss den vorgegebenen Voraussetzungen finanziell.

Finanzielle Unterstützung

Förderbeiträge Pflege sind finanzielle Unterstützungsleistungen des Kantons Zürich. Angehenden Pflegefachpersonen HF und FH erhalten sie während der Ausbildung zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Das Signet symbolisiert die Verbindung von Mensch zu Mensch – sei es zwischen Patient und Pflegefachperson oder zwischen Pflegefachperson und Arzt.
Das Signet für die Umsetzung der Pflegeinitiative im Kanton Zürich steht für die Kraft der Gemeinschaft und Empathie im Gesundheitswesen. Es symbolisiert die Verbindung von Mensch zu Mensch – sei es zwischen Patient und Pflegefachperson oder zwischen Pflegefachperson und Arzt. Quelle: designisch

Voraussetzungen

Personen erhalten während ihrer Ausbildung Förderbeiträge, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Vorteile:

  • Sie beginnen den Bildungsgang Pflege HF oder einen Bachelorstudiengang in Pflege FH oder haben bereits eine dieser Ausbildungen angetreten.

Vorteile:

  • Sie sind mindestens 21 Jahre alt.

Vorteile:

  • Sie haben Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich oder sind im Ausland wohnhaft und verfügen über eine Bewilligung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit als Grenzgängerin oder als Grenzgänger im Kanton Zürich.

Vorteile:

  • Sie haben noch keinen Abschluss im Bildungsgang Pflege HF oder einen als gleichwertig anerkannten ausländischen Abschluss erlangt.

Bitte beachten Sie, dass Personen mit ausserkantonalem Wohnsitz, die im Kanton Zürich als Wochenaufenthalter eine Ausbildung in Pflege HF/FH absolvieren, nicht förderbeitragsberechtigt sind.

Höhe der Beiträge

Förderbeitragsberechtigte Personen erhalten zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Ausbildung folgende Beiträge:

Vorteile:

  • Personen, die das 21. Altersjahr vollendet haben, erhalten 500 Franken pro Monat.
  • Personen, die das 30. Altersjahr vollendet haben, erhalten 700 Franken pro Monat.
  • Beitragsberechtigte Personen mit minderjährigen oder sich in Ausbildung befindenden Kindern erhalten zusätzlich einen Betrag von 100 Franken pro Kind und Monat.

Fristen und Termine

Ausbildungen mit Beginn bis und mit Frühlingssemester 2025

Im Rahmen einer Übergangsfrist können Sie derzeit bis zum 31. März 2025 ein Gesuch um Förderbeiträge Pflege einreichen, wenn Sie

Vorteile:

  • Ihre Ausbildung in Pflege HF/FH vor dem Herbstsemester 2024 begonnen haben und noch in Ausbildung sind,
  • Ihre Ausbildung in Pflege HF/FH im Herbstsemester 2024 begonnen haben oder
  • Ihre Ausbildung in Pflege HF/FH auf Beginn des Frühlingssemesters 2025 antreten werden.

Beitragsberechtigte Personen, die im Herbstsemester 2024 in Ausbildung stehen, erhalten Förderbeiträge Pflege rückwirkend ab Oktober 2024 (frühestens jedoch ab dem Folgemonat des Zeitpunkts, in dem sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind).

Beitragsberechtigten Personen, welche die Ausbildung in Pflege HF/FH auf Beginn des Frühlingssemesters 2025 antreten, werden Förderbeiträge Pflege rückwirkend ab dem Folgemonat des Ausbildungsbeginns ausgerichtet.

Wenn Sie im Frühlingssemester 2025 in Ausbildung stehen, können Sie auch nach Ablauf der Übergangfrist (31. März 2025) ein Gesuch um Förderbeiträge Pflege einreichen. In diesem Fall gelten keine besonderen Fristen und Termine. Förderbeiträge Pflege werden ab dem Folgemonat der Gesuchseinreichung ausgezahlt.

Ausbildungen mit Beginn ab Herbstsemester 2025 und später

Vor Ausbildungsbeginn können Gesuche um Förderbeiträge Pflege eingereicht werden:

Vorteile:

  • bei Ausbildungen mit Beginn auf Anfang Herbstsemester: vom 1. April bis 31. Juli,
  • bei Ausbildungen mit Beginn auf Anfang Frühlingssemester: vom 1. Oktober bis 31. Januar,
  • bei Ausbildungen, die nicht zu einem dieser Zeitpunkte beginnen: frühestens sechs Monate und spätestens zwei Monate vor Ausbildungsbeginn.

Während laufender Ausbildung können Gesuche jederzeit eingereicht werden.
 

Benötigte Unterlagen

Folgende Informationen und Unterlagen müssen Sie für die Beantragung von Förderbeiträgen Pflege bereithalten und/oder einreichen:

Vorteile:

  • Identitätskarte (ID) / Pass
  • AHV-Nummer
  • Bankverbindung
  • aktuelle Wohnsitzbestätigung der Wohngemeinde im Kanton Zürich (nicht älter als 6 Monate) oder Bewilligung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit als Grenzgängerin oder als Grenzgänger im Kanton Zürich
  • Bestätigung der Zulassung zum Bildungsgang / Bachelorstudiengang
  • Ausbildungsvertrag mit der Bildungsinstitution / Legitimationskarte (Legi) / Immatrikulationsbestätigung (wenn bereits vorhanden)
  • Familienausweis / Geburtsschein / Ausbildungsbestätigung (bei minderjährigen oder sich in Ausbildung befindenden Kindern)
     

Gesuch einreichen

Erstellen Sie unter nachfolgendem Link in wenigen Schritten ein Gesuch um Förderbeiträge Pflege. Sie können das Gesuch jederzeit speichern und später weiterbearbeiten. Das Gesuch kann bequem online eingereicht werden.

Ihre Angaben können Sie zu jeder Zeit direkt über das Webportal aktualisieren oder ergänzen. Bitte melden Sie alle Änderungen der Verhältnisse, die für den Anspruch auf Förderbeiträge oder für deren Höhe massgeblich sind, und reichen Sie die entsprechenden Nachweise ein.
 

Förderbeiträge Pflege beantragen

Studierende, die den Bildungsgang Pflege an der Höheren Fachschule (HF) oder den Bachelorstudiengang in Pflege an der Fachhochschule (FH) absolvieren, werden vom Kanton Zürich im Rahmen der Pflegeinitiative, gemäss den gesetzlich vorgegebenen Kriterien, finanziell unterstützt.

Erklärvideo zum AGOV-Login

Für das Gesuch benötigen Sie ein AGOV-Login mit Identitätsprüfung. Dank neuer Technologie benötigen Sie bei AGOV, dem Behörden-Login der Schweiz, keinen Benutzernamen und Passwort mehr. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website «Zürikonto» und im Erklärvideo.

Erklärvideo zum Erstellen eines Gesuchs

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einreichen eines Gesuchs um Förderbeiträge Pflege liefert das folgende Erklärvideo:

Alternativ kann das Gesuch auch in Papierform auf dem Postweg eingereicht werden. Dazu ist ein amtliches Formular zu verwenden. Dieses kann unter «Downloads» heruntergeladen werden.

Änderungen melden

Auf der Plattform «Förderbeiträge Pflege» können Sie Ihr Gesuch einreichen und anschliessend jederzeit Änderungen einfach und bequem melden.

Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse zu melden, die Auswirkungen auf den Anspruch auf Förderbeiträge Pflege oder auf deren Höhe haben. Dies gilt insbesondere für den Abschluss, den Unterbruch oder den Abbruch Ihrer Ausbildung, den Wegzug aus dem Kanton Zürich und den Ausbildungsabschluss Ihres Kindes.

Abschluss der Ausbildung

Reichen Sie innerhalb eines Monats nach Abschluss Ihrer Ausbildung folgende Unterlagen ein:

1. Nachweis über den Ausbildungsabschluss:

Vorteile:

  • Offizielles Dokument der Bildungsinstitution zum Nachweis des Ausbildungsabschlusses

2. Wohnsitznachweis (eine der folgenden Optionen):

Vorteile:

  • Aktuelle Wohnsitzbestätigung Ihrer Gemeinde im Kanton Zürich (nicht älter als 6 Monate)
  • oder Bewilligung zur Erwerbstätigkeit als Grenzgänger/in im Kanton Zürich

3. Bei Eltern mit Kindern:

Vorteile:

  • Unterlagen zu elterlichen Unterhaltspflichten
     

Den Abbruch, den Unterbruch oder die Verlängerung der Ausbildung können Sie auf der Plattform Förderbeiträge Pflege im Bereich «Förderbeiträge verwalten» erfassen. Sie haben zudem die Möglichkeit, eine allfällige Verzögerung beim Abschluss Ihrer Ausbildung zu melden und so über das reguläre Studienende hinaus Förderbeiträge Pflege zu beantragen.

Auch den Wegzug aus dem Kanton Zürich können Sie auf der Plattform Förderbeiträge Pflege im Bereich «Förderbeiträge verwalten» erfassen.

Änderung der Familienverhältnisse

Die Geburt eines Kindes, was eine Erhöhung der Förderbeiträge mit sich bringt, oder den Abschluss der Ausbildung Ihres Kindes melden Sie bitte im Bereich «Persönliches Profil» im Feld «Elterliche Unterhaltspflichten».

Weitere Änderungen Ihrer Personalien können Sie im Bereich «Persönliches Profil» vornehmen. Dort finden Sie die Felder «Persönliche Daten», «Bankverbindung», «Ausbildung» und «Elterliche Unterhaltspflichten».

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Änderungen im Online-Gesuch bietet das folgende Erklärvideo:

Wenn Sie Ihr Gesuch in Papierform eingereicht haben, müssen Sie auch den Papierweg nutzen, um Änderungen zu melden. Dazu ist das amtliche Formular zu verwenden. Dieses kann in Kürze unter «Downloads» heruntergeladen werden.

Warum gibt es Förderbeiträge Pflege?

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Kontakt

Pflegeinitiative Förderbeiträge

Adresse

Ausstellungsstrasse 80
8090 Zürich
Route (Google)

E-Mail

foerderbeitrag-pflege@mba.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: