Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, können spezielle Kurse besuchen. In diesen vertiefen sie die Kenntnisse in ihrer Erstsprache.
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Anerkannte Kurse in 32 Sprachen
Die Lektionen in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) sind eine Ergänzung zum Schulunterricht. Der HSK-Unterricht fördert die Erstsprache und vermittelt Hintergrundwissen über die Sprachregion. Er stärkt die Sprachkompetenzen der Schülerinnen und Schüler und unterstützt sie in der Identitätsbildung und Integration. Der Unterricht ist politisch und konfessionell neutral und von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich anerkannt.
Nutzen des HSK-Unterrichts
- Die Kinder und Jugendlichen vertiefen ihre Kenntnisse der Erstsprache bezüglich Verstehen, Sprechen, Lesen und Schreiben.
- Wer seine Erstsprache gut beherrscht, lernt in der Regel Deutsch und Fremdsprachen leichter.
- Gute Kenntnisse der Erstsprache helfen den Kindern, die Kontakte in der Familie und mit den Verwandten zu pflegen.
- Die gute Beherrschung einer zusätzlichen Sprache kann Vorteile im Berufsleben bringen.
- Gute Sprachkompetenzen erleichtern den Kontakt mit dem Heimatland (weitere Ausbildung, Rückkehr, berufliche Tätigkeit).
- Der HSK-Unterricht unterstützt generell den Lernerfolg in der öffentlichen Schule, da er das Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler stärkt sowie ihr Allgemeinwissen erweitert.
- Die Kinder lernen die Kultur des Herkunftslandes ihrer Eltern besser kennen und ihre Situation in der Schweiz zu reflektieren. Dies unterstützt ihre Kompetenzen, sich in unterschiedlichen Lebenswelten zu bewegen und sich in die schweizerische Gesellschaft zu integrieren.
Organisation des Unterrichts
Der HSK-Unterricht wird entweder von den Botschaften und Konsulaten der jeweiligen Länder oder von Vereinen organisiert. Die Trägerschaften stellen auch die HSK-Lehrpersonen an. Die Kurskosten werden von den Trägerschaften festgelegt und sind nicht gewinnorientiert. Die Leistungen der Kinder werden durch die HSK-Lehrpersonen benotet und von der Klassenlehrperson im Zeugnis der Volksschule eingetragen. Ein bis zwei Mal pro Jahr lädt die HSK-Lehrperson die Eltern zu einem Informationsabend ein.
Stundenpläne
Alle anerkannten HSK-Kurse des Kantons Zürich sind aufgeführt. Die Suche ist nach Sprache, Trägerschaften, Gemeinde und Schulstufe möglich. Ansprechpersonen für die Eltern sind die Koordinatorinnen und Koordinatoren.
Anmeldung
Je nach Angebot in der betreffenden Sprache kann der HSK-Unterricht ab dem Kindergarten, der 1. und 2. Klasse oder ab einem bestimmten Alter besucht werden. Jeweils im Januar verteilt die Klassenlehrperson den Infoflyer für den HSK-Unterricht. Eltern können ihr Kind dann direkt online (siehe Link unten) oder mit dem Formular auf dem Flyer anmelden (Einsendung per Post).
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Volksschulgesetz (VSG)
Vom 7. Februar 2005.
§15 des 2. Teil: Öffentliche Volksschule, 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen, D. Ergänzende Angebote zur Volksschule, Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur
Volksschulverordnung (VSV)
vom 28. Juni 2006
§§ 13 und 14 des 2. Teil: Öffentliche Volksschule, 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen, D. Ergänzende Angebote zur Volksschule, Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (§ 15 VSG)
Weiterführende Informationen
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Kontakt
Volksschulamt - Abteilung Besondere Förderung, Sektor Interkulturelle Pädagogik