Therapien

Für Schülerinnen und Schüler mit Auffälligkeiten in ihrer Entwicklung bietet die Regelschule verschiedene Therapien an. Diese helfen den Kindern und Jugendlichen bei der aktiven Teilnahme am schulischen Alltag und stärken ihr Selbstvertrauen.

Psychomotorische Therapie

Psychomotorische Therapie richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die in der sozialen, emotionalen oder motorischen Entwicklung Unterstützung benötigen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Schwierigkeiten mit der Koordination der Bewegungen (z.B. Ungeschicklichkeit, Gleichgewichtsprobleme)
  • Schwierigkeiten mit feinen Bewegungen (z.B. Schneiden, Werken)
  • Schwierigkeiten beim Schreiben (z.B. Bewegungsabläufe, zu viel Druck)
  • Probleme, sich in Raum und Zeit zu orientieren

Diese Bewegungsprobleme können auch mit Schwierigkeiten beim Sprechen, Verhalten oder der Aufmerksamkeit auftreten.

Wenn Eltern oder Lehrpersonen bei einem Kind Schwierigkeiten beim Bewegen oder im Verhalten feststellen, können sie nach einem gemeinsamen Gespräch eine Abklärung beantragen. Nach dieser Abklärung und wenn die Eltern einverstanden sind, entscheidet die Schulleitung, ob das Kind eine Therapie bekommen soll.

Auch Kinder in einer Privatschule können psychomotorische Therapie erhalten, wenn nötig. Dazu müssen sie einen Antrag an die Schulpflege ihres Wohnortes stellen.

Die psychomotorische Therapie kann einzeln oder in der Gruppe ausserhalb der Klasse stattfinden. Sie kann auch integrativ, also als Teil des Unterrichts in der Klasse, erfolgen. Die Therapie verwendet verschiedene Methoden wie Spiele, Bewegungsübungen und Musik.

Die Hauptziele der Therapie sind:

Vorteile:

  • Defizite ausgleichen
  • motorische Kompetenzen verbessern
  • mit Schwierigkeiten einen guten Umgang finden
  • Selbstvertrauen stärken

Therapeutinnen oder Therapeuten arbeiten eng mit den Eltern und Lehrpersonen zusammen. Sie können den Unterricht besuchen und dort die Fortschritte der Kinder beobachten.

Eltern können zu Hause die Bewegungsentwicklung ihres Kindes unterstützen, indem sie:

  • ihr Kind ermutigen, sich viel zu bewegen
  • ein Vorbild sind und sich selber bewegen
  • gemeinsam spielen und basteln

Bei Fragen können sich die Eltern an die Schule wenden.

Logopädische Therapie

Eine logopädische Therapie kann nötig sein, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Auffälligkeiten in den Bereichen Spracherwerb, Begriffsbildung, Kommunikation sowie Lesen und Schreiben aufweist. Dabei können sich unter anderem folgende Auffälligkeiten zeigen:

  • Probleme im Redefluss (z.B. Stottern)
  • Auffälligkeiten beim Sprechen (z.B. falscher Gebrauch von Lauten wie «S» statt «Sch»)
  • Schluckstörungen
  • Stimmstörungen
  • Lese- und Schreibstörungen

Ob eine logopädische Therapie sinnvoll ist, wird immer von einer Fachperson abgeklärt. Durchgeführt wird die Therapie normalerweise von der entsprechenden Schullogopädin oder dem Schullogopäden. Die Hauptziele der Therapie sind:

Vorteile:

  • Defizite ausgleichen
  • sprachliche Kompetenzen verbessern
  • mit bleibenden Schwierigkeiten einen guten Umgang finden
  • Selbstvertrauen stärken

Psychotherapie

Eine sogenannte schulindizierte Psychotherapie kann bei psychischen Problemen nötig sein, die sich im Schulalltag zeigen. Beispielsweise wenn das schulische Fortkommen einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet ist. Oder falls negative Auswirkungen festzustellen sind – etwa im Umgang mit Menschen oder mit Anforderungen im schulischen Alltag.

Die Psychotherapie unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Bewältigung ihrer Probleme. Dabei werden oft auch Eltern und Lehrpersonen miteinbezogen. In der Regel wird mit einer schulpsychologischen Abklärung geprüft, ob eine Therapie sinnvoll ist. Mehr dazu ist unter Schulpsychologischer Dienst zu finden.

Angebote bei Sinnes- oder Körperbeeinträchtigung

Viele Schülerinnen und Schüler mit Sinnes- oder Körperbeeinträchtigungen besuchen die Regelschule. Um ihnen ein Umfeld zu bieten, das ihnen eine Teilhabe am Unterricht ermöglicht, sind Beratungs- und Unterstützungsangebote durch Förderlehrpersonen in den Bereichen Hör-, Seh-, Hörseh- und Körperbeeinträchtigung nötig. Dazu gehören:

  • Beratung:
    Diese richtet sich nicht nur an Eltern und Kind, sondern auch an Lehrpersonen oder Schulbehörden. Sie erhalten Informationen über die Auswirkungen einer Beeinträchtigung, Hinweise für die Optimierung der Lernumgebung und Beratung zu Themen der sonderpädagogischen Förderung.
  • Förderung:
    Diese erhält die betroffene Schülerin oder der betroffene Schüler im Einzelunterricht, in Fördergruppen oder im Rahmen eines Teamteachings.

Die Hauptziele der Angebote sind:

Vorteile:

  • Wahrnehmungs-, Verhaltens- und Lernstrategien verbessern. Umgang mit Hilfsmitteln erlernen
  • Lerndefizite verkleinern
  • Soziale Integration verbessern
  • Vermeiden von sozialer Isolation

Kontakt

Volksschulamt - Abteilung Besondere Förderung

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 22 91

Sekretariat

E-Mail

sonderpaedagogisches@vsa.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: