Kostengutsprache für Sportschule (Sekundarstufe Il) beantragen
Anleitung
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Prüfen Sie die Kriterien
Wenn im Kanton Zürich für den entsprechenden Förderbereich kein gleichwertiges Angebot besteht und die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, prüft das Mittelschul- und Berufsbildungsamt, ob Zahlungsbereitschaft gemäss den Tarifen der Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte (HBV), dem Regionalen Schulabkommen 2009 (RSA 2009) und dem Regionalen Schulabkommen 2001 der EDK-Ost (RSA EDK-Ost) erklärt werden kann. Diese Zahlungsbereitschaft des Kantons Zürich kann sich auf bestimmte Förderbereiche beschränken, falls andere Förderbereiche der gleichen Schule durch Zürcher Schulen mindestens gleichwertig abgedeckt sind.
Die Schule muss
Vorteile:
- den Status einer Swiss Olympic Sport- oder Partnerschool haben und in den Anhängen der interkantonalen Vereinbarungen HBV, EDK-Ost oder RSA2009 aufgeführt und mit dem entsprechenden Code versehen sein, welcher die grundsätzliche Zahlungsbereitschaft kennzeichnet
oder
Vorteile:
- vom nationalen Sportverband oder von einer neutralen anerkannten Fachstelle1 als Partnerschule des Leistungszentrums oder Trainingsstützpunkts der jeweiligen Sportart bezeichnet werden
und
Vorteile:
- einen eidgenössisch anerkannten Abschluss ermöglichen (Matura, Berufsmatura, eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, Fachmaturität, eidgenössisches Berufsattest).
1 für Sport: Swiss Olympic / für Kunst: z. B. Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) (Musik) oder der Berufsverband der Schweizer Tanzschaffenden (danse suisse) (Tanz)
Das Talent muss
Vorteile:
- eine gültige Swiss Olympic Talents Card für die höchste verfügbare Stufe (in der Regel national) haben
oder
Vorteile:
- von einer anerkannten neutralen Fachstelle2 des jeweiligen Förderbereichs begründet für eine ausserkantonale Schulung empfohlen werden.
2 für Sport: Swiss Olympic oder Sportamt des Kantons Zürich / für Kunst: z. B. Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) (Musik) oder der Berufsverband der Schweizer Tanzschaffenden (danse suisse) (Tanz)
Ein Gesuch um Kostengutsprache muss bis spätestens 90 Tage vor Ausbildungsbeginn beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt eingereicht werden. Für einen Eintritt in die Sportschule per Anfang Schuljahr im August ist das Gesuch bis zum 20. Mai einzureichen.
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Stellen Sie die Angaben zusammen
Persönliche Angaben
Vorteile:
- Schriftliche Begründung für die Notwendigkeit einer ausserkantonalen Schullösung
- Kontaktdaten der Schülerin/des Schüler (inkl. Kopie der Wohnsitzbestätigung)
- Kontaktdaten der erziehungsberechtigten Personen
- Aktuelle Original-Wohnsitzbestätigung (falls der Gesuchstellende minderjährig ist, ist die Wohnsitzbestätigung der erziehungsberechtigten Person erforderlich)
Schulische Angaben
Vorteile:
- Adressdaten der jetzigen Schule
- Kontaktdaten der jetzigen Klassenlehrperson
- Adressdaten der gewünschten Schule
- Kontaktdaten der Ansprechperson der gewünschten Schule
- Kopie der Aufnahmebestätigung der gewünschten Schule
Ausserschulische Angaben
Vorteile:
- Informationen zum Förderbereich (Sportart, Verein/Leistungszentrum, Swiss Olympic Talent Card, Card-Nummer, Kaderzugehörigkeit, Empfehlungsschreiben des Verbandes/des Vereins (falls keine Talent Card vorhanden oder nicht im höchst möglichen Kader der Altersstufe)
- Kopie der Swiss Olympic Talent Card
- Angaben zum aktuellen und geplanten Trainingumfang und Trainingsort
- Angaben zur sportlichen Zielsetzung (kurz- und mittelfristig)
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Füllen Sie die Online-Gesuchseingabe aus
Kontakt
Mittelschul- und Berufsbildungsamt