Künstliche Intelligenz in der Volksschule

Künstliche Intelligenz (KI) ist eine wertvolle Ressource für die Volksschule. Im Umgang damit sollen die Schulen fünf Leitsätze beachten. Ausserdem informiert diese Seite darüber, wie KI im Unterricht und in der Beurteilung eingesetzt werden kann.

Leitsätze zu KI in der Schule

Die sehr dynamische Entwicklung von KI-gestützten Anwendungen hat längst das Bildungswesen erreicht und stellt die Schulen vor neue Herausforderungen. Was heute gilt ist vielleicht morgen bereits wieder überholt. Verbindliche Richtlinien für die Nutzung Künstlicher Intelligenz in der Volksschule können kaum laufend angepasst werden. Das Volksschulamt verzichtet aus diesem Grund auf starre Regelungen und hat stattdessen fünf Leitsätze entwickelt, die den Schulen als Grundlage zur Nutzung von KI dienen.  

Anleitung

  1. Ein fester Bestandteil von Gesellschaft und Schule

    Die Schulen erkennen die Bedeutung von KI als integraler Bestandteil der modernen Gesellschaft. Sie sind offen für diese Entwicklung. Schülerinnen und Schüler entdecken und lernen gemeinsam mit der Schule den Umgang mit KI und lernen dabei für ihre zukünftige Lebens- und Berufswelt.

  2. Als Inspiration und Ergänzung nutzen

    Die Schulen nutzen KI als kreatives Werkzeug zur Unterstützung und Inspiration. Damit kann die Schule innovative Lernmöglichkeiten schaffen, individuelle Entwicklungen von Schülerinnen und Schülern fördern sowie nützliche Arbeits- und Bildungsprozesse hervorbringen. KI ergänzt und erweitert den pädagogischen Dialog der Lehrpersonen.

  3. Möglichkeiten, Grenzen und Funktionsweise kennen

    Die Schulen fördern das Verständnis von KI bei Schülerinnen und Schülern sowie ihren Mitarbeitenden, indem sie die Grundlagen, Möglichkeiten und Grenzen kennen, verstehen und zugänglich machen. Sie halten ihr Wissen über KI durch Weiterbildungen auf dem Laufenden. Schulen stärken damit das kritische Denken, die Medienkompetenz und ethisches Handeln im Umgang mit KI.

  4. Bildung für Alle

    Die Schulen garantieren, dass alle Zugang zu den neuen Möglichkeiten mit KI haben. Unabhängig von der Herkunft, vom sozioökonomischen Status und den körperlichen sowie geistigen Fähigkeiten sollen Kinder und Jugendliche in der Schule KI nutzen können.

  5. Rechtskonforme Anwendung sicherstellen

    Die Schulen gewährleisten, dass der Zugang und die Nutzung von KI in der Volksschule den Datenschutzbestimmungen und den übrigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

KI im Unterricht

Künstliche Intelligenz (KI) ist eine wertvolle Ressource für den Unterricht in der Volksschule. Sie erleichtert die Planung und Durchführung von Unterrichtseinheiten im Schulalltag. KI kann zudem als Quelle zur Inspiration, für Kreativität, Gestaltung und Umwandlung dienen sowie Unterstützung zur Zusammenfassung und als Co-Pilot (Gesprächspartner) bieten. KI-Technologie entwickelt sich sehr schnell. Die Verwendung von KI im Unterricht geht vom vorläufigen Stand der Technologie aus. Lehrkräfte sollten ihren Fokus auf langfristige, konzeptionelle Aspekte der Technologie legen. Damit ist die Nutzung der KI als Impuls für ein reflektiertes Ausprobieren gemeint.

Die Website «ICT-Coach» unterstützt Schulen auf dem Weg des digitalen Wandels.

KI in der Beurteilung

Die KI kann beim Beurteilen unterstützen. Da die KI-Entwicklung sehr dynamisch verläuft, werden die folgenden Hilfestellungen laufend dem aktuellen Diskussionsstand angepasst.

Kompetenzorientierte Beurteilung

Durch die rasante Entwicklung und zunehmende Verbreitung von KI in Gesellschaft und Arbeitswelt wird das ausschliessliche Prüfen von Faktenwissen in der Schule voraussichtlich weniger bedeutsam. Nicht nur Lernergebnisse und Arbeiten der Schülerinnen und Schüler, sondern auch ihr Lernprozess soll beurteilt werden. Damit wird eine vielfältige Beurteilungspraxis, die auf kompetenzorientierten Aufgabenstellungen beruht, wichtiger.

KI kann Schülerinnen und Schüler mehr und mehr als Lernbegleitung sowie als Strukturierungs- und Formulierungshilfe unterstützen. KI kann eine Ergänzung sein zur Einschätzung durch die Lehrperson. Sowohl Lernende als auch Lehrpersonen können die KI bei der formativen Beurteilung – unter Einhaltung des Datenschutzes – kreativ und relativ unproblematisch hinzuziehen. Bei der summativen und insbesondere promotionsrelevanten Beurteilung sollte der Einsatz von KI genauer geregelt werden. Eine summative Beurteilung muss verlässlich, chancengerecht und transparent sein.

Schriftliche, mündliche und praktische Präsenzprüfungen und Beurteilungsanlässe in der Schule stellen keine Herausforderung an die KI-Nutzung dar. Regelungen bedarf es bei Aufgaben, die die Lernenden ausserhalb der regulären Unterrichtszeit bearbeiten, z.B. bei Projektarbeiten. Eine formative und summative Beurteilung mit KI-Unterstützung soll pädagogisch wertvoll sein.

Schulstufen

Der produktive und bewusste Umgang mit KI ist für Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler auf allen Schulstufen wichtig. Mit Blick auf die summative Beurteilung insbesondere von textbasierten Leistungen besteht angesichts der sprachlichen Kompetenzen der Lernenden in der Sekundarschule eher ein Regelungsbedarf als in der Primarschule. In der Primarschule ist eine Regelung erst in der 5./6. Primarklasse nötig.

Hinweise zum KI-Einsatz

Nachfolgend sind Hinweise und konkrete Beispiele für den Einsatz von KI bei der Beurteilung zusammengestellt.

Leistungen gerecht und verlässlich beurteilen

  1. Die Lehrperson beurteilt auch unter Zuhilfenahme von KI – wie bei jeder Beurteilung – im Rahmen ihres professionellen Ermessens.
  2. Die Beurteilung erfolgt anhand von klaren Kriterien, die den Lernenden bekannt sind.
  3. Der Prozess, wie die Lernenden KI für eine bestimmte Leistung nutzen können, ist vorgängig geregelt (wann und wie Lernende die KI für welchen Zweck einsetzen dürfen).
  4. Die Lernenden müssen den Einsatz von KI gemäss Anweisung bekanntgeben.
  5. Beim Zugang zu KI wird auf Chancengerechtigkeit geachtet. Im schulischen Kontext ist dies aus technischer Sicht wenig problematisch. Mit Blick auf das häusliche Umfeld stellt sich insbesondere die Frage, ob und wie die (allenfalls kostenpflichtige) KI gleichzusetzen ist mit der unterschiedlich ausgeprägten Unterstützung durch Eltern und weitere Personen.

Umgang mit Täuschungsversuchen

  1. Grundsätzlich muss die beurteilte Leistung immer individuell zurechenbar sein. Dies gilt auch für die Beurteilung von Gruppenarbeiten, wo die Beurteilungsregeln vorgängig klar kommuniziert sein müssen.
  2. Wer die KI ausserhalb der vereinbarten Regeln genutzt, ohne dass dies bekanntgegeben wurde, ist dies gleichzusetzen wie andere Täuschungsversuche. [Zurzeit sind rechtlich abgestützte Vorgaben und Vorschläge des VSA für den angemessenen Umgang mit Schummeln/Mogeln bei Beurteilungsanlässen in Erarbeitung.]
  3. Der Nachweis von KI-generierten Inhalten ist aktuell nicht verlässlich möglich. Wie unter «Schulstufe» erwähnt, stellt sich diese Herausforderung in der Primarschule auf dem Hintergrund des Sprachkompetenzstandes deutlich weniger.
  4. Um Täuschungsversuchen vorzubeugen, empfehlen sich Beurteilungsformate/Massnahmen, die sich mit zunehmend kompetenzorientierten Aufgabenstellungen ohnehin vermehrt aufdrängen:
  • mündliche Prüfungen
  • Prozessportfolios/-dokumentationen
  • Aufgabenstellungen, die nicht als Ganze mit KI lösbar sind
  • generell enge Begleitung individueller Lernprozesse
  • Aufgaben mit konkretem Bezug zu (Fall-)Beispielen aus dem Unterricht (schwierig handhabbar für KI)

Schülerinnen und Schüler nutzen KI für Leitungsnachweise

  1. Schülerinnen und Schülern kennen die Chancen und Risiken, wenn sie die KI beim Erstellen eines Leistungsausweises nutzen. Stichworte: Halluzinieren von KI, Verzerrungen (bias), Urheberrecht.
  2. Die Lernenden wissen, ob und in welchem Umfang sie KI bei unterschiedlichen Aufgabenstellungen nutzen dürfen (z. B. Hausaufgaben, Lernprodukte, Reflexionen, Projektarbeiten).
  3. Die Deklarationsregeln sind bekannt. Deklarationspflicht besteht auch dann, wenn Schülerinnen und Schüler Formulierungen/Inhalte nicht direkt übernehmen. Deklarationsbeispiel: Angabe des KI-Tools, Datum, verwendete Eingaben/Prompts, allenfalls Screenshots, Art der Verwendung (1:1 oder teilweise übernommen)
  4. Datenschutz: keine persönlichen Daten verwenden (Mail, Personenangaben usw.)

Lehrpersonen nutzen KI für die Beurteilung von Leistungen der Schülerin-nen und Schüler

  1. Eine KI kann für die formative Beurteilung den Lehrperson und den Lernenden wertvolle Hinweise im Laufe des Lernprozesses (Feedback/Feedforward) geben. Z. B. bei der Erstellung von Texten unterschiedlicher Art, Finden von Lösungswegen bei Mathematikaufgaben. Die Risiken von KI sind jederzeit zu bedenken (Verzerrungen, Quellen usw.).
  2. Insbesondere im Rahmen der summativen Beurteilung ist der Beizug von KI risikobewusst zu gestalten bzw. es ist Zurückhaltung geboten. Beurteilungshilfen durch KI (z.B. Entwürfe von Feedbacks) sind immer im Gesamtkontext des professionellen Ermessens einzubinden und müssen mit Blick auf mögliche Beurteilungsfehler1 gründlich geprüft werden.
  3. Lehrpersonen sollen deklarieren, inwieweit sie KI für die Beurteilung nutzen.
  4. Lehrpersonen müssen sich jederzeit an die Datenschutzbestimmungen halten: keine persönlichen Daten von Schülerinnen und Schüler, vor allem keine «besonderen» Personendaten, keine Hinweise auf andere Schuldaten/Namen/Lokalitäten.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Volksschulamt - Abteilung Pädagogisches, Fachstelle Bildung und ICT

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
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