Die Schulpsychologischen Dienste beraten Schulen und Eltern und klären Kinder bei entwicklungspsychologischen und sonderpädagogischen Fragestellungen ab. Sie sind auf Gemeindeebene organisiert.
Leistungen der Schulpsychologischen Dienste
Die hauptsächlichen Aufgaben der Schulpsychologie sind die Beratung von Eltern und schulischen Fachpersonen bei Fragen zur kindlichen Entwicklung im schulischen und familiären Umfeld sowie die Abklärung von Kindern und Jugendlichen bei sonderpädagogischen Fragestellungen.
Bei der Zuweisung zur Sonderschulung muss die Schulpsychologie beigezogen werden. Sie führt dazu ein Standardisiertes Abklärungsverfahren (SAV) durch. Bei Unklarheiten oder Uneinigkeit in schulischen Standortgesprächen wird in der Regel ebenfalls eine schulpsychologische Abklärung durchgeführt.
Gesetzliche Vorgaben
Die Schulpsychologischen Dienste sind auf Gemeindeebene organisiert und werden von den Gemeinden geführt. Die Aufgaben der Schulpsychologischen Dienste ergeben sich aus dem Volksschulgesetz (VSG)1, der Volksschulverordnung (VSV)2 und der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM)3.
1 §§19, 38, 71 Volksschulgesetz (VSG)
2 §15 Volksschulverordnung (VSV)
3 §25 VSM
Leistungskatalog
In Zusammenarbeit mit den Schulpsychologischen Diensten und den Schulbehörden hat das Volksschulamt dazu einen detaillierten Leistungskatalog erarbeitet. Er ist als Empfehlung zu verstehen. Der Leistungskatalog unterscheidet zwischen Pflichtleistungen und ergänzenden Leistungen.
Pflichtleistungen
Die Pflichtleistungen beinhalten
- Beratung
- Abklärung
- Krisenberatung
- Aktenführung/Dokumentation
- Diverse Leistungen in der Führung, Zusammenarbeit und Administration
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Schule (Lehrpersonen, SHP, Therapeut/innen, Schulleitung, Schulbehörde)
- Schulhaussprechstunden
- Beratung einzelner Lehrpersonen
- Beiträge/Inputs an Schulkonferenzen und Weiterbildungsanlässen der Schule
- Triage
- Konfliktlösung
Begleitung Schule – Familie im Zusammenhang mit dem Kind
- Teilnahme an Standort- und Überprüfungsgesprächen bei interdisziplinären Settings mit schulexternen Fachpersonen
Familie
- Erziehungsberatung bei Fragen/Problemen, die sich im Zusammenhang mit der Schule stellen
Anschlusslösungen der Sonderschülerinnen und -schüler
- Beratung und Begleitung im Hinblick auf das (reguläre) Ende der obligatorischen Schulzeit der/des (integrierten) Sonderschülerin/ Schülers: Beendigung oder Weiterführung der Massnahme (Sonderschule 15+, Übertritt Sek. II usw.)
Diese Beratung ersetzt nicht die weiteren involvierten Fachstellen, insbesondere nicht die öffentliche und die IV-Berufsberatung.
Fallbesprechung in interdisziplinärem Fachteam
- Nach Bedarf Mitarbeit im schulhausinternen interdisziplinären Fachteam
Bei Uneinigkeit über sonderpädagogische Massnahmen
- Schulpsychologische Beobachtung und Untersuchung von Schülerinnen und Schülern unter Einbezug aller Beteiligten (inkl. ggf. notwendige Testsitzungen, Klassenbesuche usw.)
- Diagnostik
Bei Unklarheiten
- Abklärungsgespräche und schriftliche Empfehlung an die Schule/Schulpflege
- Bei komplexen Fragestellungen in Bezug auf sonderpädagogische Massnahmen, muss das SAV-ZH angewendet werden (z.B. bei erheblichen Beeinträchtigungen der Schülerin, des Schülers und/oder wenn die Kontextfaktoren besonders beachtet werden müssen usw.) vgl. Weisung zum SAV ZH.
Sonderschulmassnahmen
- Abklärung gemäss «Standardisiertem Abklärungsverfahren» (SAV-ZH)
- Empfehlung betreffend Massnahmen
- Spezielle Begründung separativer Massnahmen
Bei Überprüfung der Sonderschulmassnahme
- Erneute Abklärung (z.B. beim Stufenwechsel, bei Unsicherheit die Massnahme betreffend, Änderung der Massnahme, Wechsel von separativ zu integrativ usw.)
- Abklärung gemäss «Standardisiertem Abklärungsverfahren» (SAV-ZH)
- Empfehlung betreffend Massnahmen
- SAV Bericht nur bei Erstzuweisung zur Sonderschulung nötig
Bei Privatschülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit Therapien
- Empfehlung betreffend Massnahmen aufgrund eigener Abklärungen oder Begutachtung / Beurteilung von Unterlagen Dritter
Weitere Abklärungsanlässe
- Beurteilung von Unterlagen und Berichten (optional ergänzende Diagnostik) im Zusammenhang mit bspw. Hochbegabung oder bei Wohnortswechsel (Zuzug) eines Schülers, einer Schülerin
Einbezug bei ausserordentlichen Ereignissen
- Rolle und Auftrag gemäss dem schulinternen Krisenmanual; jedoch keine federführende Rolle und keine Notfallbereitschaft
Im Zusammenhang mit der Fallführung
- Schriftliche Arbeiten, die in der Regel von der/dem Fallführenden selbst ausgeführt werden müssen
Personalführung
- Alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Personalprozess (Gewinnung, Entwicklung, Beurteilung, Honorierung, Trennung)
Organisation der Stelle
- Arbeitsorganisation
- Fallzuteilung
- Leistungserfassung
- Geschäftskontrolle
- Planung
- Regelmässig Mandate
- Delegationen in Interfallgruppe, Kinderschutzgruppe, Arbeitsgruppen
- Teilnahme an der SLK-SPD usw.
Qualitätssicherung
- Verwenden von wissenschaftlich fundierten Methoden
- Festlegen von Qualitätsstandards
- Vier-Augenprinzip
- Mitarbeiterbeurteilung (vgl. Personalführung)
- Teamentwicklung
- Organisationsentwicklung
- Supervision usw.
Öffentlichkeitsarbeit
- Elternbildung
- Teilnahme an Informationsveranstaltungen der Schule
- Jahresbericht
- Website u.a.m.
Infrastruktur (inkl. EDV)
- Immobilien-/Mobilienmanagement
- Facilitymanagement
Zusammenarbeit der Schulpsychologinnen/-psychologen
- Teamsitzungen
- Intervision
- Arbeitsgruppen
Fort- und Weiterbildung
- Teilnahme an interner und externer Weiterbildung
Vernetzung
- Vernetzungsarbeit mit den Arbeitspartnerinnen und Arbeitspartnern bzw. Fachstellen
Allgemeine administrative Aufgaben, IT Unterstützung
- Telefon
- Empfang
- Alle administrativen Arbeiten, die delegierbar sind
- Rechnungsführung
- Personaladministration
- Rechnungsstellung
- Gewährleisten des Supports der IT Infrastruktur
Notwendige Reisezeit
- An- und Rückfahrten zu Schulen (inkl. Sonderschulen) mit ÖV oder Auto (ohne Arbeitsweg)
Ergänzende Leistungen
Ergänzende Leistungen sind solche, die in der Regel ausserhalb der Richtgrösse erbracht werden und nicht zu den Pflichtleistungen gezählt werden können. Die nachstehende Auflistung ist nicht abschliessend.
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Platzierungsarbeit in einer externen Sonderschule, -heim
- Suche nach einer geeigneten Institution
- Begleitung zu Vorstellungsgesprächen, Auswertungsgespräche nach Schnuppertagen, -wochen usw.
Unterstützung beim Einrichten des ISR-Settings
- Beratung der Schulleitung
- Unterstützung der LP und Therapeuten und Therapeutinnen
Teilnahme am Schulischen Standortgespräch (auch im Zusammenhang mit ISR) in Vertretung der Schulpflege
- Die Schulpflege delegiert ihre Aufgabe an den Schulpsychologischen Dienst
Teilnahme am Schulischen Standortgespräch, ergänzend zum Schulpflegemitglied
- Fachliche Unterstützung der Schulpflege (Rollen und Aufgaben müssen im Einzelnen geklärt werden)
Platzierungsbegleitung
- Ansprechperson der Institution in allen (Schul-) Belangen, die den Versorger betreffen (u.a. regelmässige Nachfrage über den Verlauf, Krisenintervention usw.)
Empfehlung schreiben zur Beendigung, Weiterführung, Änderung der Massnahme zuhanden der Schulpflege
- Im Zusammenhang mit der Fallbegleitung und im Sinne der Fallführung (Abklärungen gem. §38 VSG sind damit nicht gemeint)
- Führen von Elterngruppen
- Führen von Lehrpersonengruppen (Supervision)
- Durchführung von Weiterbildungen mit der Schulkonferenz
- Schülerinnen und Schülergruppen zu bestimmten Themen
- Teilnahme an Schulentwicklungsprojekten
- Konfliktklärung: Konfliktregelung z.B. innerhalb eines Lehrpersonenteams, zwischen Lehrperson und Schulleitung, Eltern und Schule usw.
- Fragestellungen/Abklärungen, die den Vorschulbereich betreffen
- Fragestellungen/Abklärungen im Nachschulbereich (z.B. innerhalb eines Brückenangebotes)
- Kleinere Feldforschung
- Testrevision
- Betreuung und Ausbildung angehender (Schul-) Psychologinnen und Psychologen
- Praktikumsbegleitung
Schulpsychologische Dienste nach Wohngemeinde
Übersicht über die Schulpsychologischen Dienste im Kanton Zürich:
Geben Sie die PLZ Ihrer Wohngemeinde ein.
Standardisiertes Abklärungsverfahren (SAV)
Das Standardisierte Abklärungsverfahren (SAV) ist seit dem Schuljahr 2016/17 bei einer Abklärung für eine mögliche Sonderschulung verbindlich.
Das SAV erfasst systematisch die minimal notwendigen Informationen zur Prüfung eines möglichen Bedarfs nach sonderschulischen Massnahmen. Diese Informationen werden standardisiert und somit vergleichbar dargestellt. Das Vorgehen ist mehrdimensional: Nicht ein einzelnes Merkmal wie beispielsweise eine Beeinträchtigung löst eine bestimmte Massnahme aus. Vielmehr wird der tatsächliche Bedarf aufgrund von transparent gemachten Entwicklungs- und Bildungszielen bestimmt. Das SAV berücksichtigt internationale und nationale Vorgaben sowie lokale Gegebenheiten, fokussiert Fähigkeiten und Bedürfnisse von Kind und Kontext und bezieht die Vorstellungen und Einschätzungen der Eltern und weiteren relevanten Fachpersonen mit ein. Das SAV wird so dem individuellen Rechtsanspruch von Kindern und Jugendlichen gerecht, die auf einen Sonderschulbedarf angewiesen sind.
Auch mit dem SAV bleibt die Einschätzung des Bedarfs ein klinisches Urteil. Zu dessen Unterstützung wurden zusammen mit Vertretungen der Schulpsychologischen Dienste und der Sektion Vereinigte Schulpsychologinnen und Schulpsychologen des Kantons Zürich (VSKZ) sechs Indikationsbereiche definiert.
Für alle Indikationsbereiche wurden Kriterien zur Einschätzung des Schweregrads definiert. Die Einschätzung wird so erleichtert und zugleich vergleichbarer.
SAV-Handreichung EDK
Reglement über die Zugriffsrechte und Datensicherheit der Daten der Schulpsychologischen Dienste
SAV-ZH
Forum Schulpsychologie
Jährlich findet das Forum Schulpsychologie statt. Das Forum Schulpsychologie bietet allen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen des Kantons Zürich die Gelegenheit, sich zu informieren und zu vernetzen. Das nächste Forum Schulpsychologie findet am 24. Oktober 2024 statt.
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Kontakt
Volksschulamt - Abteilung Besondere Förderung, Schulpsychologie