Das Volksschulgesetz gibt Schülerinnen, Schülern und Eltern bestimmte Rechte. Diese Rechte erlaubt Schülerinnen und Schülern, sich in gewissen Bereichen zu beteiligen. Eltern können an der Schule mitwirken. Wenn alle zusammen an Zielen und Interessen arbeiten, entsteht ein starkes Dreieck «Schule – Schülerinnen und Schüler – Eltern».
Partizipation und Mitwirkung
Schüler und Schülerinnen beteiligen sich am Schulleben und Eltern wirken in der Schule mit. Das ist wichtig für gute Lösungen. Im Organisationsstatut der Gemeinde steht, wie die Mitwirkung aussieht. Die Schule legt ein Schulprogramm fest. Die Schulkonferenz denkt über die Mitwirkung der Eltern und der Schüler und Schülerinnen nach und berücksichtigt dabei das Schulprogramm.
Mitwirkung von Schülerinnen- und Schülern
Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, sich in ihrer Schule, ihrer Klasse und in ihrem Lernen aktiv und demokratisch einzubringen. In Schulen mit gelebter Mitwirkung zeigt sich, dass sich diese positiv auf die Motivation der Schülerinnen und Schüler sowie der Erwachsenen auswirkt. Sie trägt zudem wesentlich zu einem guten Schul- und somit Lernklima bei.
Mitwirken (partizipieren) bedeutet mitdiskutieren und mitgestalten. Es bedeutet aber nicht immer mitentscheiden. Die Lehrperson entscheidet, wie stark Kinder und Jugendliche im Unterricht mitmachen. Die Lehrperson prüft, wie Schülerinnen und Schüler mitmachen können.
Auf Schulebene entscheiden die Schulkonferenz und die Schulbehörde der Gemeinde. Die Grundsätze der Mitsprache der Schülerinnen und Schüler ist im Organisationsstatut der Gemeinde geregelt. In der Schule steht es im Schulprogramm.
Die Schulkonferenz kann beschliessen, wie Lehrpersonen die Mitbestimmung umsetzen. Zum Beispiel kann es einen Klassenrat geben.
Es gibt zwei Ebenen der Mitbestimmung von Schülerinnen und Schülern.
Individuelle Ebene
Diese Ebene betrifft die einzelne Schülerin, den einzelnen Schüler und die Lehrperson. Schülerinnen und Schüler können bei Entscheiden über ihre Entwicklung, ihr Lernen und ihr Verhalten mitwirken. Auch Entscheidungen über die Schullaufbahn gehören dazu.
Kollektive Ebene
Diese Ebene betrifft zum einen den Unterricht und zum anderen die Klasse und die Schule. Auf der Ebene des Unterrichts bedeutet Mitbestimmung, dass Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler den Unterricht bis zu einem gewissen Grad zusammen gestalten. So können Schülerinnen und Schüler zum Beispiel bei Lern- und Arbeitsformen, Unterrichtsthemen oder dem Tagesablauf Vorschläge machen.
Auf der Ebene der Klasse und der Schule geht es bei der Mitbestimmung um das Zusammenleben der Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen.
Es gibt formelle Gruppen, die sich bewährt haben. Zum Beispiel der Klassenrat oder das Schulparlament. Alle tragen zur Schulgemeinschaft bei. Zum Beispiel bei einem Schulfest oder bei der Gestaltung des Pausenplatzes.
Man muss unterschiedliche Interessen und Meinungen abstimmen. Man muss auch Regeln für das Zusammenleben festlegen. Kinder lernen in diesem Prozess, wie man Entscheidungen aushandelt und wachsen dadurch in ihren überfachlichen Kompetenzen.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Rechtliche Grundlagen und Regeln
Das Volksschulgesetz (VSG) sagt: Schülerinnen und Schüler sollen bei Entscheidungen mitmachen. Das gilt, wenn ihr Alter oder andere Gründe nicht dagegensprechen. Auch das Organisationsstatut der Gemeinde und das Schulprogramm sagen das. Die Schülerinnen und Schüler sollen nach ihrem Alter und Entwicklungsstand mitverantworten und mitsprechen (§ 50 Abs. 3 VSG).
Das VSG bezieht sich auf die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Artikel 12 sagt: Jedes Kind, das eine eigene Meinung hat, darf diese sagen. Diese Meinung soll man ernst nehmen. Auch die Bundesverfassung (SR 101) sagt in Artikel 112: Kinder und Jugendliche dürfen ihre Rechte nutzen, wenn sie urteilsfähig sind.
Der Lehrplan 21 spricht auch über die Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler. Ein Ziel ist, dass die Schülerinnen und Schüler lernen, in der Schule mitzumachen. Sie sollen in der Klasse und in der Schule mitwirken (vgl. Grundlagen, S. 3). Die Schule ist ein Ort, wo Schülerinnen und Schüler soziales und partizipatives Lernen erfahren. Sie lernen, Beziehungen zu haben, zusammenzuarbeiten und Verantwortung für die Gemeinschaft zu übernehmen.
Im Lehrplan gibt es auch das Thema «Bildung für nachhaltige Entwicklung» (BNE). Hier geht es um «Politik, Demokratie, Menschenrechte». Schülerinnen und Schüler sollen in der Schulgemeinschaft aktiv sein und mitgestalten. Sie lernen, eine eigene Meinung zu haben und diese zu vertreten.
Die Fachstelle für Schulbeurteilung schaut, wie gut die Schülerpartizipation ist. Der Indikator prüft, ob das Schulteam die Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler sicherstellt. Im Evaluationszyklus 2021-2026 gibt es eine Fokusevaluation. Diese schaut genau auf «Demokratiebildung» und die Themen Partizipation und Verantwortung.
Elternmitwirkung
Eltern und Schule arbeiten auf zwei Ebenen zusammen. Einmal für das einzelne Kind und einmal für die Schule. Eltern haben Rechte und Pflichten in der Schule.
Individuelle Mitwirkung
Eltern dürfen bei Entscheidungen über ihr Kind mitreden. Damit wirken sie auf der individuellen Ebene mit. Das ist besonders wichtig bei speziellen Massnahmen, wie zum Beispiel der integrativen Förderung oder Sonderschule.
Auch bei der Versetzung in die nächste Klasse dürfen Eltern mitreden. Dafür gibt es das Schulische Standortgespräch.
Allgemeine oder institutionelle Mitwirkung
Die allgemeine oder institutionelle Mitwirkung betrifft die Schule. Das Organisationsstatut der Gemeinde regelt diese Form der Elternmitwirkung. Bei Entscheidungen über Personal und Lehrmethoden dürfen Eltern nicht mitwirken. Ein Reglement als Bestandteil des Organisationsstatuts beschreibt die Mitwirkung der Eltern. Die Gemeinden entscheiden, wie umfangreich das Reglement ist und was es enthält. Sie entscheiden auch, wie das Elterngremium der Schule aussieht.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Links
- Volksschule Kt. Zürich, Rechte und Pflichten der Eltern
- Lehrplan 21, gesetzliche Grundlagen
- Praxisleitfaden Schülerpartizipation der Stadt Zürich
- Praxisleitfaden Partizipation im Kindergarten der Stadt Zürich
- Projekt Partizipative Schulentwicklung - Unterricht mit Schülerinnen und Schülern gestalten (PASUS) der PHZH
- Bildkartenset für Elterngespräche in Kindergarten und 1.Klasse
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Volksschulamt - Abteilung Pädagogisches