Quellensteuer melden als Lehrpersonen und Schulleitende

Anleitung zur Meldung der Quellensteuerpflicht

Lehrpersonen sowie Schulleitende mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder mit Schweizer Staatsangehörigkeit und Wohnsitz im Ausland müssen das Meldeformular für die Quellensteuer vor Aufnahme der Tätigkeit ausfüllen und einsenden.

Anleitung

  1. Bevor Sie starten

    Suchen Sie alle fürs Ausfüllen benötigten Unterlagen von Ihnen sowie Ihres Partners oder Ihrer Partnerin heraus:

    Vorteile:

    • Sozialversicherungsausweise (AHV/IV/EO) oder Krankenversicherungskarte
    • Aufenthaltsbewilligung
    • Rente oder Ersatzeinkünfte
    • Bruttoeinkommen
    • Angaben zum Kind oder den Kindern (Geburtsschein / Ausbildungsnachweis)
  2. Speichern Sie das Formular lokal ab und füllen Sie die lokale Version der Meldung aus

    Speichern Sie das Formular vor der Bearbeitung lokal ab und schliessen Sie es. Öffnen Sie das lokal gespeicherte Formular und füllen Sie die Meldung aus.

  3. Drucken Sie die Meldung aus

    Prüfen Sie den Ausdruck des Formulars: Erscheinen auf dem gedruckten Formular alle ausgefüllten Felder?

  4. Stellen Sie die Beilagen zusammen

    Machen Sie eine Kopie von allen einzureichenden Dokumenten, die gemäss Formular verlangt werden.

  5. Unterschreiben Sie die Meldung

    Unterschreiben Sie das Formular für Quellensteuerpflichtige.

  6. Senden Sie die Unterlagen ein

    Senden Sie die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Meldung mit allen Beilagen an die zuständige Stelle. Das Meldeformular wird für die korrekte Bestimmung Ihres Steuertarifs benötigt.

Kontakt

Volksschulamt - Abteilung Lehrpersonal, Sektor Lohn

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 22 72

Sekretariat


Telefonzeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
8.00 bis 11.45 Uhr

Mittwoch
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

lohn@vsa.zh.ch