Nachteilsausgleich für die Berufslehre und die Berufsmaturität beantragen
Anleitung
-
Wer ist berechtigt, einen Nachteilsausgleich zu beantragen?
Lernende mit diagnostizierten Behinderungen oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten.
-
Welche Dokumente sind für die Gesuchstellung nötig?
- Gutachten mit Empfehlungen zu unterstützenden Massnahmen. Es muss von einer anerkannten Fachstelle ausgestellt werden und darf höchstens drei Jahre alt sein.
- Falls vorhanden, weitere für die Beurteilung des Gesuchs relevante Dokumente.
- Gutachten mit Empfehlungen zu unterstützenden Massnahmen. Es muss von einer anerkannten Fachstelle ausgestellt werden und darf höchstens drei Jahre alt sein.
-
Wann muss das Gesuch eingereicht werden?
- für das Qualifikationsverfahren bis Ende Oktober des Vorjahres
- für den Berufsfachschulunterricht und den überbetrieblichen Kurs, sobald der Nachteil erkannt wird
- für die Zentrale Aufnahmeprüfung in eine kantonale Berufsmaturitätsschule ist das Gesuch bei der Online-Anmeldung zur Prüfung bis zum Anmeldeschluss einzureichen.
- für das Qualifikationsverfahren bis Ende Oktober des Vorjahres
-
Formular ausfüllen
- Download Gesuch um Nachteilsausgleich in der Berufsfachschule PDF | 2 Seiten | Deutsch | 261 KB
- Download Gesuch um Nachteilsausgleich in den überbetrieblichen Kursen PDF | 2 Seiten | Deutsch | 190 KB
- Download Gesuch um Nachteilsausgleich in der schulisch organisierten Grundbildung PDF | 2 Seiten | Deutsch | 122 KB
- Download Gesuch um Nachteilsausgleich am Qualifikationsverfahren PDF | 3 Seiten | Deutsch | 276 KB
- Download Gesuch um Nachteilsausgleich für die Berufsmaturität PDF | 2 Seiten | Deutsch | 269 KB
-
Formular senden an
Auf dem jeweiligen Gesuchsformular ist am Ende des Dokuments ersichtlich, bei welcher Stelle das Gesuch eingereicht werden muss.
-
Wie geht es weiter?
Die zuständige Stelle prüft das Gesuch und setzt sich mit Ihnen in Verbindung.
Kontakt
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Walter Waltenspül (Betriebliche Bildung)