Nachteilsausgleich für die Berufslehre und die Berufsmaturität beantragen

Anleitung

  1. Wer ist berechtigt, einen Nachteilsausgleich zu beantragen?

    Lernende mit diagnostizierten Behinderungen oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten.

     

  2. Welche Dokumente sind für die Gesuchstellung nötig?

    • Gutachten mit Empfehlungen zu unterstützenden Massnahmen. Es muss von einer anerkannten Fachstelle ausgestellt werden und darf höchstens drei Jahre alt sein.
    • Falls vorhanden, weitere für die Beurteilung des Gesuchs relevante Dokumente.

     

  3. Wann muss das Gesuch eingereicht werden?

    • für das Qualifikationsverfahren bis Ende Oktober des Vorjahres
    • für den Berufsfachschulunterricht und den überbetrieblichen Kurs, sobald der Nachteil erkannt wird
    • für die Zentrale Aufnahmeprüfung in eine kantonale Berufsmaturitätsschule ist das Gesuch bei der Online-Anmeldung zur Prüfung bis zum Anmeldeschluss einzureichen. 
  4. Formular senden an

    Auf dem jeweiligen Gesuchsformular ist am Ende des Dokuments ersichtlich, bei welcher Stelle das Gesuch eingereicht werden muss.

  5. Wie geht es weiter?

    Die zuständige Stelle prüft das Gesuch und setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

Kontakt

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Adresse

Ausstellungsstrasse 80
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 77 05

Walter Waltenspül (Betriebliche Bildung)

E-Mail

walter.waltenspuel@mba.zh.ch

dagmar.mueller@mba.zh.ch