Integrationsvorlehre (INVOL)

Was ist die INVOL?

Vorteile:

  • Die INVOL richtet sich an anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B), vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F), Personen mit Schutzstatus S, spät zugewanderte Personen aus EU/EFTA- und Drittstaaten (Ausweis B/C) sowie Personen mit Schweizer Pass, welche die Volksschule nicht in der Schweiz absolviert haben und motiviert sind, in der Schweiz eine Berufsbildung zu machen. 
  • Die INVOL bereitet auf eine EBA- oder EFZ-Ausbildung vor.
  • Die INVOL ist in fast allen Berufen möglich. Im Kanton Zürich wird sie in 12 Berufsfeldern berufsspezifisch angeboten.
  • An 3.5 Tagen wird im Vorlehrbetrieb gearbeitet und an 1.5 Tagen wird der Unterricht an der Berufsschule besucht.
  • Mit dem Lehrbetrieb wird ein Integrationsvorlehrvertrag abgeschlossen. Die Lernenden erhalten vom Betrieb einen Ausbildungslohn.

Einblick in die Integrationsvorlehre

Voraussetzungen für INVOL-Lernende

  • Geflüchtete, vorläufig Aufgenommene, Personen mit Schutzstatus S, spät zugewanderte Personen (Status F, S, B oder C) und Personen mit Schweizer Pass
  • Von 15 bis 40 Jahren (obligatorische Schulpflicht muss beendet sein)
  • Kein oder nur sehr kurzer Besuch der Schweizer Volksschule
  • Deutschkenntnisse auf Stufe A2.2
  • Motivation, eine berufliche Grundbildung zu machen
  • Arbeits- und Berufserfahrung (mind. Schnupperlehren)
  • Wohnsitz im Kanton Zürich

Abschluss

  • Teilnahmebestätigung Integrationsvorlehre
  • Deutsch-Zertifikat Sprachenpass (fide-Test edu)

Flyer Integrationsvorlehre (INVOL)

Flyer Integrationsvorlehre (INVOL)
Flyer Integrationsvorlehre (INVOL)

Anmeldung zur INVOL (Potenzialabklärung)

Erste Anlaufstelle ist Ihr regionales biz oder das Laufbahnzentrum Zürich. Finden Sie die zuständige Beratungsstelle über die folgende Eingabe:

Selber oder als Fachperson einen INVOL-Lehrbetrieb gefunden?

Bitte nehmen Sie in diesem Fall mit uns Kontakt auf: integrationsvorlehre@mba.zh.ch.

Informationen für Fachpersonen

In den unten aufgeführten Merkblättern finden Sie zum einen die relevanten Informationen für Fachpersonen in einem Dokument sowie die spezifischen Voraussetzungen für die Aufnahme in die INVOL, die für Schülerinnen und Schüler gelten, welche ein Berufsvorbereitungsjahr besuchen.

INVOL-Betrieb werden

Möchten Sie einen Ausbildungsplatz für die Integrationsvorlehre zur Verfügung stellen und direkt von den biz (Berufsinformationszentren) des Kantons Zürich bzw. dem Laufbahnzentrum der Stadt Zürich Bewerbungsdossiers erhalten?

Eine geflüchtete oder spät zugewanderte Person hat sich bei Ihrem Betrieb beworben und/oder eine Schnupperlehre absolviert, und Sie möchten dieser Person nun eine INVOL-Ausbildungsplatz anbieten?

Voraussetzungen im Betrieb

Folgende Voraussetzungen müssen für eine Integrationsvorlehre erfüllt sein:

Vorteile:

  • Eine Bildungsbewilligung für die angestrebte berufliche Grundbildung ist in Ihrem Betrieb idealerweise bereits vorhanden. (Beispiel: Möchten Sie in der Integrationsvorlehre Logistik ausbilden, verfügen Sie idealerweise schon über eine Bildungsbewilligung für Logistiker EBA und/oder Logistiker EFZ).
  • Im Betrieb gibt es eine Begleitperson für die ganze Dauer der Integrationsvorlehre, welche die Lernenden fachlich ausbildet.
  • Der Betrieb erstellt bis zum Beginn der Integrationsvorlehre einen Ausbildungsablauf aus dem ersichtlich ist, wann welche Inhalte des Kompetenzprofils vermittelt werden.
  • Der Ausbildungsplatz befindet sich im Kanton Zürich.

Für wen ist die Integrationsvorlehre?

Die INVOL richtet sich an anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B), vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F), Personen mit Schutzstatus S sowie spät zugewanderte Personen aus EU/EFTA- und Drittstaaten (Ausweis B/C), die motiviert sind in der Schweiz eine Berufsbildung zu machen.

Meldung an biz/Laufbahnzentrum

Bitte informieren Sie die Berufs- und Laufbahnberatenden, von denen Sie die Bewerbungsdossiers erhalten haben, über den Verlauf der Rekrutierung (Schnupperlehre, Vorstellungsgespräch etc.).

Anstellung und Vertrag

  • Vertrag: Füllen Sie die Vorlage für den Integrationslehrvertrag aus (s. unten). Reichen Sie den Integrationsvorlehrvertrag in dreifacher Ausführung beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt ein. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt wird die Berufsfachschule des/der Lernenden ergänzen und ihn den Vertrag wieder zurückschicken.
  • Lohn: Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt empfiehlt einen Monatslohn von mindestens 380 Franken (bei 12 Monatslöhnen). Falls der Lohn in Ihrem Betrieb in für Lernende im ersten Lehrjahr mehr als 760 Franken beträgt (bei 12 Monatslöhnen), empfiehlt das Mittelschul- und Berufsbildungsamt, in der Integrationsvorlehre mindestens die Hälfte dieses Lohnes zu bezahlen.
  • Ferien: Der Ferienanspruch richtet sich nach Obligationenrecht. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt empfiehlt, den Lernenden in der Integrationsvorlehre den gleichen Ferienanspruch wie den Lernenden der beruflichen Grundbildung im Betrieb zu gewähren.
  • Quellensteuer: Die Einkünfte von ausländischen Arbeitnehmenden (Ausnahme: Personen mit Niederlassungsbewilligung C oder verheiratet mit einer Person mit Niederlassungsbewilligung C oder Schweizer Bürgerrecht) unterliegen der Quellensteuer. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die geschuldete Steuer direkt vom Lohn abzuziehen und der Steuerbehörde abzuführen. Der Schwellenwert des quellensteuerpflichtigen Einkommens ist kantonal unterschiedlich. Quellensteuertarife im Kanton Zürich.

Anmeldung beim Amt für Wirtschaft

Für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit – darunter fällt auch die Integrationsvorlehre – von vorläufig Aufgenommenen (Ausweis F) und anerkannten Flüchtlingen (Ausweis B) gilt das vereinfachte Meldeverfahren. Die Aufnahme und Beendigung der Erwerbstätigkeit sowie ein Stellenwechsel muss vom Arbeitgeber vorgängig beim Amt für Wirtschaft gemeldet werden. Das Online-Formular für die Meldung finden Sie hier.

Personen mit Schutzstatus S benötigen eine Arbeitsbewilligung. Das Gesuch ist durch den Arbeitsgeber zu stellen. Die Arbeitsbewilligung können Sie hier beantragen.

Arbeitsverhältnisse von spät zugewanderten Personen aus EU/EFTA-Staaten und Drittstaaten mit einem Ausweis B oder C müssen nicht gemeldet werden. Die Voraussetzung ist eine gültige Aufenthaltsbewilligung im Familiennachzug mit Berechtigung zur Erwerbstätigkeit.

Ausbildungsablauf erstellen

Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt empfiehlt, vor Beginn der Integrationsvorlehre einen Ausbildungsablauf zu erstellen, aus dem ersichtlich ist, wann über das Jahr verteilt, welche Inhalte des Kompetenzprofils vermittelt werden. Falls kein Kompetenzprofil vorhanden ist, wird empfohlen, sich an den Ausbildungsinhalten des ersten halben Jahres der EBA- bzw. EFZ-Ausbildung zu orientieren.

Berufsschule

An durchschnittlich 3.5 Tagen wird im Vorlehrbetrieb gearbeitet und an 1.5 Tagen wird der Unterricht an der Berufsschule besucht.

  • Detailhandel: Berufsschule für Detailhandel Zürich
  • Automobil, Betriebsunterhalt, Garten, Gebäudereinigung, Gebäudetechnik, Gleisbau, Hauswirtschaft/Hotellerie, Gastronomie, Logistik und Maurer/-in: EB Zürich.
  • Gesundheit und Berufe ohne Kompetenzprofil: Berufsschule Mode und Gestaltung.

Die Zuteilung und Anmeldung an die Berufsfachschule erfolgt durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

Im Rahmen der Integrationsvorlehre ist die Klassenlehrperson an der Berufsfachschule die Ansprechperson für die Lernenden. Diese ist auch für Fragen und Anliegen der Vorlehrbetriebe zuständig. Die Klassenlehrperson ist die Schnittstelle zur fallführenden Stelle (Sozialberatung) und stellt sicher, dass Fragen, welche nicht die Ausbildung betreffen (z.B. zur Wohnsituation, gesundheitliche Fragen etc.) an die zuständige unterstützende Stelle gelangen.

Kosten

Die Kosten für die Berufsfachschule und die Begleitung der Lernenden in der Berufsfachschule werden von Bund und Kanton gemeinsam übernommen.

Als Vorlehrbetrieb finanzieren Sie:

  • den Lohn der Integrationsvorlernenden
  • die gesetzlichen Versicherungsansprüche, gemäss Vereinbarung im Vorlehrvertrag
  • allfällige weitere Leistungen, gemäss Vereinbarung im Vorlehrvertrag
  • Allfällige Kosten aus dem Besuch der schulischen Bildung – Reisespesen, Verpflegung, Unterkunft, Schulmaterial – werden entweder vom Vorlehrbetrieb oder vom Lernenden / von der Lernenden übernommen (siehe Punkt 10 des Integrationsvorlehrvertrags).

Abschluss & Anschlusslösung

Das Ziel ist, dass die Absolventinnen und Absolventen der Integrationsvorlehre eine Berufslehre im INVOL-Betrieb starten können. Die Entscheidung zum Lehrvertrag sollte idealerweise nach dem ersten Semester gefällt werden. Zum Abschluss erhalten die Lernenden eine Teilnahmebestätigung und sie absolvieren einen Deutsch-Test (fide-Test edu).

Abmeldung beim Amt für Wirtschaft

Am Ende der INVOL müssen Sie anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B) und vorläufig Aufgenommene (Ausweis F) mittels dem Online-Meldeformular Erwerbstätige im Asylbereich | Kanton Zürich (zh.ch) wieder abmelden. Bei INVOL-Lernenden mit Schutzstatus S, bei denen Sie eine befristete Arbeitsbewilligung erhalten haben, muss keine Abmeldung gemacht werden.

Vergessen Sie nicht im Rahmen des anschliessenden EBA- bzw. EFZ-Lehrvertrages die Lernenden, wie unter «Anmeldung beim Amt für Wirtschaft» beschrieben, erneut zu melden bzw. eine Arbeitsbewilligung einzureichen.

Berufsspezifische INVOL

In folgenden Berufsfeldern werden berufsspezifische Integrationsvorlehren angeboten:

  • Automobil
  • Betriebsunterhalt
  • Detailhandel
  • Garten
  • Gastronomie
  • Gebäudetechnik
  • Gebäudereinigung
  • Gesundheit
  • Gleisbau
  • Hotellerie-Hauswirtschaft
  • Logistik
  • Maurerin / Maurer

In einer berufsspezifischen Integrationsvorlehre besuchen die Lernenden den berufsspezifischen Berufskundeunterricht und in einigen Berufsfeldern auch Praxiskurstage (PK).

Lernende, die eine Integrationsvorlehre in einem anderen Beruf absolvieren besuchen den Unterricht in einer gemischten Klasse oder sie werden einer passenden berufsspezifischen Klasse zugeteilt. Der Schwerpunkt des Unterrichts in der gemischten Klasse liegt auf den Fächern Deutsch, Mathematik, Allgemeinbildung sowie Informations- und Kommunikationstechnologie.

Kompetenzprofile

Die Grundlage für die berufsspezifische Integrationsvorlehre ist das Kompetenzprofil. Dieses beschreibt die wesentlichen angestrebten Kompetenzen im jeweiligen Berufsfeld. Es ist die Grundlage für die Ausbildung der Lernenden im Betrieb und in der Berufsfachschule. Nicht für jeden Beruf mit Kompetenzprofil gibt es eine berufsspezifische INVOL-Klasse.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Vorbereitung auf die INVOL

Sie möchten eine INVOL machen, aber erfüllen die Voraussetzungen (Deutschkenntnisse auf Stufe A2.2.) noch nicht?

Informieren Sie sich im Beratungsangebot Bildungs-Check im regionalen Berufsinformationszentrum zu möglichen nächsten Ausbildungsschritten.

Informationen für Fachpersonen

Spät zugewanderten Personen im Familiennachzug mit Ausbildungsbedarf stehen im Rahmen vom Bundesprogramm «Verstetigung INVOL» Angebote zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung zur Verfügung. Fachpersonen bei den Einwohnerdiensten oder der kommunalen Integrationsförderung (Info-Desk oder Erstinformationsgespräch) können Migrantinnen und Migranten aus EU/EFTA- und Drittstaaten im Familiennachzug mit Ausbildungsbedarf für eine freiwillige Beratung (Bildungs-Check) beim regionalen Berufsinformationszentrum anmelden. Selbstanmeldungen sind ebenfalls möglich.
Im Bildungs-Check werden an einem Berufsabschluss interessierte Personen umfassend über mögliche Bildungswege und die berufliche Grundbildung resp. die vorbereitenden Angebote START! Berufsbildung und INVOL informiert.

Teilnahmevoraussetzungen

Zugang zu den vorgelagerten Massnahmen im Rahmen vom Bundesprogramm «Verstetigung INVOL» haben Personen mit einem der folgenden Ausländerausweise:

  • Aufenthaltsbewilligung (B) EU/EFTA
  • Aufenthaltsbewilligung (B) für Drittstaatsangehörige
  • Niederlassungsbewilligung (C) EU/EFTA
  • Niederlassungsbewilligung (C) für Drittstaatsangehörige
  • Spezialfälle Schweizer Pass (z.B. zurückgekehrte/r Auslandschweizer/in)

Den Fachpersonen steht bei Bedarf ein Leitfaden zur Ermittlung des Ausbildungsbedarfs inkl. Erklärvideos sowie ein Merkblatt zu den vorgelagerten Massnahmen für die erweiterte Zielgruppe zur Verfügung.

START! Berufsbildung

START! Berufsbildung ist ein vollschulisches Bildungsangebot des Kantons Zürich. Die Teilnehmenden streben den Einstieg in eine Integrationsvorlehre, berufliche Grundbildung oder in ein anderes Bildungsangebot der Sekundarstufe II an und bereiten sich im Kurs auf den Übertritt vor.

Die Teilnehmenden vom Bildungsangebot START! Berufsbildung

  • bauen ihre Sprachkompetenzen in Deutsch bis Sprachniveau A2 auf für den Anschluss in eine INVOL oder Berufslehre
  • stärken ihre Grundkompetenzen in Mathematik, Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) sowie in Lern- und Arbeitstechniken
  • eignen sich Wissen über das Schweizer Ausbildungs- und Bildungssystem und den Arbeitsmarkt an
  • profitieren von einer Laufbahnbegleitung bei der Berufswahl und im Hinblick auf den Übergang in ein Bildungsangebot der Regelstruktur

Zielgruppe START! Berufsbildung

Das vollschulische Bildungsangebot START! Berufsbildung richtet sich an anerkannte Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene, Personen mit Schutzstatus S sowie spät zugewanderte Personen aus EU/EFTA- und Drittstaaten. Angemeldete Personen durchlaufen ein Aufnahmeverfahren. Nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens wird durch die Berufsfachschule EB Zürich über die definitive Aufnahme entschieden.
Für Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S ist das Bildungsangebot START! Berufsbildung ein Angebot im Rahmen der Integrationsagenda Zürich (IAZH). Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S können nur von der fallführenden Stelle für das Aufnahmeverfahren vom Bildungsangebot START! Berufsbildung angemeldet werden (Angebot im Rahmen der Integrationsagenda Zürich IAZH).

Für spät zugewanderte Personen aus EU/EFTA- und Drittstaaten im Familiennachzug ist das Bildungsangebot START! Berufsbildung ein Pilotprojekt im Rahmen der Umsetzung des Bundesprogramms Verstetigung INVOL. Es ist ein zeitlich befristeter Pilot.
Spät zugewanderte Personen im Familiennachzug können sich selber für das Aufnahmeverfahren vom Bildungsangebot START! Berufsbildung anmelden.

Kontakt

Intergrationsvorlehre

Adresse

Ausstellungsstrasse 80
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 77 36

Annina Hunziker

Dienstag bis Donnerstag

E-Mail

integrationsvorlehre@mba.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: