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Probezeitgespräch
– ein Meilenstein
Das Probezeitgespräch zwischen der lernenden Person und der verantwortlichen Berufsbildnerin / dem verantwortlichen Berufsbildner ist ein wichtiger Meilenstein in der beruflichen Grundbildung. Hier einige Tipps dafür.
Gut zu wissen
- Gespräch findet nach einem bis drei Monaten nach Lehrbeginn statt
- Gesprächstermin bereits im Voraus planen
- Bildungsbericht als Orientierung verwenden
- Rückmeldungen aus Berufsfachschule und überbetrieblichem Kurs einbinden
- auch lernende Person kann Beurteilung abgeben
Mögliche Hilfsmittel
- Bildungsplan
- Betrieblicher und individueller Bildungsplan
- Beobachtungen Berufsbildner/in
- Rückmeldungen lernende Person
- Gespräche mit lernender Person
- Beobachtungen Mitarbeiter/innen
- Gespräch mit Lehrer/innen
- Gespräch mit üK-Verantwortlichen
- Gespräch mit Eltern oder gesetzlichen Vertretung
Sind beide Parteien nach der Probezeit unsicher, ob das Lehrverhältnis weitergeführt werden soll, kann – mit Zustimmung der kantonalen Behörde – die Probezeit um maximal drei weitere Monate verlängert werden. Erweist sich die lernende Person als nicht passend oder sind ihre Leistungen stark ungenügend, kann der Lehrvertrag während der Probezeit mit sieben Tagen Kündigungsfrist aufgelöst werden. Auch die lernende Person kann den Lehrvertrag in der Probezeit innerhalb dieser Frist kündigen.
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Kontakt
Mittelschul- und Berufsbildungsamt - Abteilung Betriebliche Bildung