Hoheitliche Aufgaben

Das Tiefbauamt vertritt den Kanton Zürich als Strasseneigentümer und nimmt verschiedene hoheitliche Aufgaben wahr.

Reklameanlagen

Für die Bewilligung von Reklameanlagen ist die Standortgemeinde zuständig, auch entlang von Staatsstrassen. Wird jedoch der öffentliche staatliche Grund beansprucht, entscheidet das Tiefbauamt über die Erteilung einer solchen Bewilligung.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Strassenregion I

tba.sr1@bd.zh.ch
+41 43 257 91 00
Rohrstrasse 45, 8152 Glattbrugg

Strassenregion II

tba.sr2@bd.zh.ch
+41 43 257 92 00
Zugerstrasse 226, 8820 Wädenswil

Strassenregion III

tba.sr3@bd.zh.ch
+41 43 257 93 00
Werkhofstrasse 5, 8451 Kleinandelfingen

Strassenregion IV

tba.sr4@bd.zh.ch
+41 43 257 94 00
Affeltrangerstrasse 8, 8340 Hinwil

Konzessionen und Bewilligungen

Konzessionen werden in verschiedenen Fällen erteilt: zum Beispiel für das Verlegen von Leitungen im Staatsstrassengebiet, für die Gestaltung von Kreisverkehrsanlagen durch Gemeinden, für Erdanker im öffentlichen Grund sowie für eine dauernde Nutzung des öffentlichen Grundes. Das Tiefbauamt prüft die Gesuche und erteilt die Konzession.

Inanspruchnahme öffentlicher Grund

Wer den öffentlichen staatlichen Grund vorübergehend in Anspruch nehmen will, muss dafür ein Gesuch stellen. Kostenpflichtige Bewilligungen können zum Beispiel für die Ablagerung von Materialien oder zur Abstützung von Baugerüsten sowie zu Sonderzwecken gewerblicher Art erteilt werden. Über die Erteilung entscheidet das Tiefbauamt.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Unterhaltsbezirk 1

ub1.tba@bd.zh.ch
+41 43 257 91 10
Rohrstrasse 45, 8152 Glattbrugg

Unterhaltsbezirk 2

ub2.tba@bd.zh.ch
+41 43 257 91 40
Reitergasse 4, 8180 Bülach

Unterhaltsbezirk 3

ub3.tba@bd.zh.ch
+41 43 257 91 60
Mutschellenstrasse 5, 8953 Dietikon

Unterhaltsbezirk 4

ub4.tba@bd.zh.ch
+41 43 257 92 20
Industriestrasse 15, 8910 Affoltern a.A.

Unterhaltsbezirk 5

ub5.tba@bd.zh.ch
+41 43 257 92 40
Zugerstrasse 228, 8820 Wädenswil

Unterhaltsbezirk 7

ub7.tba@bd.zh.ch
+41 43 257 93 10
Werkhofstrasse 5, 8451 Kleinandelfingen

Unterhaltsbezirk 9

ub9.tba@bd.zh.ch
+41 43 257 93 40
Tösstalstrasse 2, 8492 Wila

Unterhaltsbezirk 10

ub10.tba@bd.zh.ch
+41 43 257 94 20
Hochstrasse 190, 8330 Pfäffikon

Unterhaltsbezirk 12

ub12.tba@bd.zh.ch
+41 43 257 94 40
Affeltrangerstrasse 8, 8340 Hinwil

Wahlplakate

Der Regierungsrat hat sich mit einem Regierungsratsbeschluss zu der Entfernung von Wahlplakaten auf öffentlichem Grund (gängige Praxis seitens Tiefbauamt) geäussert.

Strassenrückklassierung

Bei der Übergabe von Staatsstrassen in den Verantwortungsbereich von Gemeinden wird die entsprechende Strasse abklassiert. Auslöser dafür sind strategische Entscheide des Amtes für Mobilität oder behördliche Richtplaneinträge in den Verkehrsplänen. Das Tiefbauamt leitet den operativen Vollzug mit den Gemeinden.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Strassenregion I

tba.sr1@bd.zh.ch
+41 43 257 91 00
Rohrstrasse 45, 8152 Glattbrugg

Strassenregion II

tba.sr2@bd.zh.ch
+41 43 257 92 00
Zugerstrasse 226, 8820 Wädenswil

Strassenregion III

tba.sr3@bd.zh.ch
+41 43 257 93 00
Werkhofstrasse 5, 8451 Kleinandelfingen

Strassenregion IV

tba.sr4@bd.zh.ch
+41 43 257 94 00
Affeltrangerstrasse 8, 8340 Hinwil

Verkehrsanordnung

Das Tiefbauamt ist auf Staatsstrassen für die vorübergehenden Verkehrsanordnungen wegen Strassenbauarbeiten zuständig. Diese Anordnungen ermöglichen es, die Verkehrsteilnehmer mittels Vorschrifts- und Vortrittssignalen sicher durch die Baustelle zu führen oder umzuleiten.

Die Bedingungen an eine Verkehrsanordnung sind ihrer Dauer entsprechend unterschiedlich. Zur sofortigen Behebung von unvorhersehbar eingetretenen Gefahren an Ort und Stelle können sie durch das Tiefbauamt angeordnet werden.

Verkehrsanordnungen bis acht Tage sind der betroffenen Bevölkerung in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen (z. B. durch Medienmitteilung). Dauern sie länger als acht Tage, müssen die Anordnungen durch das Tiefbauamt verfügt werden (interne Verfügung zur Orientierung der Gemeinden, Kantonspolizei etc.). Vorübergehende Verkehrsanordnungen, die länger als 60 Tage gelten, müssen mit Rechtsmittelbelehrung veröffentlicht werden.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Strassenregion I

tba.sr1@bd.zh.ch
+41 43 257 91 00
Rohrstrasse 45, 8152 Glattbrugg

Strassenregion II

tba.sr2@bd.zh.ch
+41 43 257 92 00
Zugerstrasse 226, 8820 Wädenswil

Strassenregion III

tba.sr3@bd.zh.ch
+41 43 257 93 00
Werkhofstrasse 5, 8451 Kleinandelfingen

Strassenregion IV

tba.sr4@bd.zh.ch
+41 43 257 94 00
Affeltrangerstrasse 8, 8340 Hinwil

Kontakt

Tiefbauamt - Strasseninspektorat

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 31 24

E-Mail

tba.strassen@bd.zh.ch