Jährlicher Teuerungsausgleich

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Kapitel
Lohn
Unterkapitel
Lohnentwicklung
Publikationsdatum
3. Oktober 2024

Grundsatz

Der Regierungsrat setzt jeweils gemäss dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom August die Teuerungszulage auf den 1. Januar des folgenden Jahres fest. Über die Teuerungszulage hinaus kann der Regierungsrat eine Reallohnerhöhung gewähren, wenn dies aufgrund der Lohnentwicklung bei Arbeitgebern mit Bedeutung für den Wirtschaftsraum Zürich oder aufgrund reduzierter Teuerungszulagen der Vorjahre als angemessen erscheint. Die Teuerungszulage und die Reallohnerhöhung werden in den Grundlohn eingebaut.

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