Vogelgrippe

Hier finden Sie Informationen über die aktuelle Lage von Vogelgrippe bei Wildvögeln und in Geflügelhaltungen im Kanton Zürich und über die damit verbundenen Vorschriften und Massnahmen.

Aufhebung der Schutzmassnahmen

Seit Mitte Februar 2026 wurden in der Schweiz keine Vogelgrippe-Fälle bei Wildvögeln mehr festgestellt. Damit nimmt das Risiko für Hausgeflügel ab, sich mit dem Vogelgrippe-Virus zu infizieren. Das BLV hat die mit Verordnung vom 6. November 2025 angeordneten Schutzmassnahmen im Kontrollgebiet entlang des Rheins und das generelle Beobachtungsgebiet per 1. April 2026 aufgehoben.

Das Veterinäramt ruft trotzdem weiterhin zur Vorsicht und zur Umsetzung von entsprechenden Biosicherheitsmassnahmen auf, da der Kontakt des Geflügels zu Wildvögeln auch weiterhin ein Risiko darstellen kann. Bleiben Sie bitte aufmerksam.

Geflügel vorausschauend schützen – Biosicherheit einhalten

Wir empfehlen allen Geflügelhaltenden, Hygienemassnahmen im Umgang mit ihren Tieren und bei der Betreuung ihrer Tiere umzusetzen. Durch wenige, kleine Schritte können grosse Verbesserungen beim Schutz des Geflügels vor der Vogelgrippe erreicht werden. Wichtige Schutzmassnahmen sind Kleiderwechsel beim Betreten des Geflügelstalls, Schuhhygiene, generelle Hygienefragen wie Händewaschen und Händedesinfizieren sowie die Einschränkung von Besuchern in der Geflügelhaltung.

Eine weitere grosse Gefahrenquelle für eine Ansteckung des Hausgeflügels mit Vogelgrippe ist der direkte Kontakt mit Wildvögeln. Deshalb ist es wichtig, Möglichkeiten zu finden, wie der Kontakt des Hausgeflügels mit Wildvögeln verhindert werden kann. Dafür sollten unter anderem Futter- und Tränkstellen so platziert werden, dass Wildvögel keinen Zugang dazu haben.

Helfen Sie mit, die diesjährige Vogelgrippewelle auf niedrigem Niveau zu halten und die Ausbreitung der Tierseuche so weit wie möglich zu verhindern. Bitte beobachten Sie Ihr Geflügel auch hinsichtlich Krankheitssymptomen und konsultieren Sie im Zweifelsfall Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Krankheitssymptome bei Vogelgrippe sind Atemnot und andere Atemwegssymptome, Fressunlust, stumpfes und struppiges Federkleid, apathische Tiere mit zum Teil verdrehter Kopfhaltung, plötzliche Todesfälle oder abrupter Rückgang der Legeleistung. Bitte wenden Sie sich umgehend an Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt, wenn bei Ihren Tieren diese Krankheitssymptome auftreten.

Märkten und Ausstellungen, an denen Geflügel aufgeführt werden, können auch kurzfristig die Genehmigung entzogen werden, Geflügel auszustellen, wenn im Kanton Zürich eine akute Infektionslage bezüglich Vogelgrippe besteht. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung Ihrer Ausstellungen und Märkte. 

Einschrän­kungen der Freilandhaltung

Wenn aufgrund einer Tierseuche wie beispielsweise der Vogelgrippe die Freilandhaltung bei Geflügel eingeschränkt wird, um den Kontakt zu Wildvögeln zu verhindern, müssen Biosicherheitsmassnahmen umgesetzt werden. Hier finden Sie Umsetzungshilfen bei der Einschränkung der Freilandhaltung von Hausgeflügel und Beispiele für Hygieneschleusen für Kleinhaltungen von Geflügel.

Registrierungspflicht

Die Haltung von Geflügel muss beim Veterinäramt Zürich registriert werden, unabhängig von der Anzahl der Tiere und unabhängig davon, ob es sich um eine private oder eine gewerbliche Haltung handelt.

Grosse Geflügelhaltungen müssen zusätzlich bei der Tierverkehrsdatenbank gemeldet sein. Das Einstallen einer neuen Herde muss innert 10 Tagen gemeldet werden.

Vogelgrippevirus bei Kühen

In den USA werden seit längerer Zeit Ansteckungen von Kühen mit dem Vogelgrippevirus festgestellt. Der Virus wird in grosser Menge über die Milch ausgeschieden. Mittlerweile sind etliche Herden betroffen. Es sind auch klinische Infektionen von Menschen nachgewiesen. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Mitarbeitende der Landwirtschaft.

In Europa und somit auch in der Schweiz liegen aktuell keine Hinweise auf eine Ansteckung von Kühen mit dem Vogelgrippevirus vor. Alle Verdachtsabklärungen fielen negativ aus. 

Im Kanton Zürich wird das Bewusstsein für die Krankheit sowohl bei der Tierärzteschaft als auch bei den Tierhaltenden geschärft. Diagnosemöglichkeiten sind bereits etabliert, womit die Basis für Ausschlussuntersuchungen, aber auch ein grossflächiges Screening geschaffen worden sind. Zum aktuellen Zeitpunkt wird noch keine aktive Überwachung beim Milchvieh umgesetzt.

Symptome bei Kühen:

  • Reduzierte Futteraufnahme, Milchrückgang, Fieber
  • Veränderte Konsistenz und Farbe der Milch

Symptome beim Menschen:

  • Konjunktivitis, leichte Störung des Allgemeinzustands
  • Respiratorische Symptome wie Husten, Kurzatmigkeit, Fieber, Kopfschmerzen, schwere Verläufe selten

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

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