Migrationsamt
Die Mitarbeitenden des Migrationsamts prüfen die eingereichten Gesuche und erteilen die entsprechenden Einreise- und Aufenthaltsbewilligungen. Zudem verlängern sie Visa und stellen Rückreisevisa aus.
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Unsere Themen
Das Aufenthaltsrecht im Kanton Zürich und in der Schweiz wird durch Bundesrecht sowie völkerrechtliche Verträge geregelt. Das Migrationsamt des Kantons Zürich vollzieht dieses Recht und erteilt nach vorgängiger Prüfung der entsprechenden Gesuche Einreise- und Aufenthaltsbewilligungen. Wir sind zuständig für Visumsverlängerungen und die Ausstellung von Rückreisevisa. Wir sind verantwortlich für den Vollzug des Abkommens über die Personenfreizügigkeit der Schweiz mit der EU und der EFTA, der Abkommen von Schengen und Dublin sowie des schweizerischen Asylrechts und des Ausländerrechts, sofern diese Aufgaben nicht einer anderen kantonalen Behörde oder einer Bundesbehörde übertragen sind. Das sind unsere wichtigsten Themen:
Über uns
Die 180 Mitarbeitenden befassen sich mit den Fragen und Anliegen der 435’000 Menschen aus dem Ausland, die im Kanton Zürich leben und arbeiten.
Erklärvideos
Die Erklärvideos helfen Ihnen, die Vorgänge auf dem Migrationsamt besser zu verstehen. Alle Videos finden Sie unter dem nachfolgenden Link auch in Englisch.
Erwerbstätigkeit und Stellensuche von EU/EFTA-Staatsangehörigen
Ausländerrechtliche Praxis im Kanton Zürich
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über unsere Formulare, Weisungen und Broschüren. Wenn Sie weitere Informationen zu den einzelnen Themen erhalten möchten, fahren Sie auf den entsprechenden Themenseiten weiter.
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