Die Plattform «eBaugesucheZH» ermöglicht die vollständig elektronische Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens von der Eingabe des Baugesuchs über die Prüfung, Bewilligung bis zur Abnahme des Bauvorhabens. Viele Gemeinden bieten diesen Online-Service bereits an.
Plattform «eBaugesucheZH»
Über die Plattform «eBaugesucheZH» können Gesuchstellende ihre Bauprojekte elektronisch erfassen und ohne zusätzliche Papierdokumente einreichen. Der anschliessende Prüf- und Bewilligungsprozess durch die Behörden wird ebenfalls über die Plattform abgewickelt. Alle Beteiligten – die gesuchstellende Person, die zuständige Stadt bzw. Gemeinde, zugriffsberechtigte Dritte und die kantonale Leitstelle für Baubewilligungen – sind über «eBaugesucheZH» vernetzt und kommunizieren über die Plattform miteinander. Dies ermöglicht einen einfachen, effizienten und transparenten Daten- und Informationsaustausch.
Einführungsstand
Viele Gemeinden haben bereits auf den elektronischen Baubewilligungsprozess umgestellt (grün eingefärbt). Die Angaben werden laufend aktualisiert.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Bonstetten
Bubikon
Dättlikon
Dielsdorf
Embrach
Feuerthalen
Glattfelden
Gossau
Greifensee
Hochfelden
Kleinandelfingen
Küsnacht
Maur
Meilen
Niederglatt
Oberrieden
Pfungen
Rafz
Regensdorf
Rüti
Schlatt
Trüllikon
Uetikon am See
Elektronische Baueingabe
Wollen Sie Ihr Baugesuch über die Plattform erfassen? Melden Sie sich im Portal von «eBaugesucheZH» an und folgen Sie dem Loginprozess. Eröffnen Sie dann auf der Startseite ein neues Bauprojekt. Anschliessend werden Sie Schritt für Schritt durch den selbsterklärenden Eingabeprozess geführt.
Wichtiger Hinweis
Seit 1. April 2024 reicht die elektronische Eingabe Ihres Baugesuchs aus. Zusätzliche Papierdossiers sind nicht mehr nötig.
Um Ihr Baugesuch elektronisch zu unterschreiben, brauchen Sie neu eine qualifizierte elektronische Signatur (QES). Beachten Sie dazu die nachfolgende Liste der Schweizer QES-Anbieter.
Alternativ dürfen Sie die Eingabequittung auch ausdrucken und von Hand unterschreiben. In diesem Fall müssen Sie diese mit der/den Originalunterschrift/en dem zuständigen Bauamt per Post zusenden.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Swisssign (swisssign.com/signing)
Swisscom (Schweiz) (swisscom.ch/sign)
QuoVadis Trustlink Schweiz AG (quovadisglobal.com/ch/signing-solutions)
eSignR (esignr.ch)
fidentity AG (fidentity.ch/loesungen/sign)
Glaux Group AG (glauxgroup.ch/elektronische-signatur)
Deepcloud (deepcloud.swiss)
Namirial (namirial.com)
ObjectECM (subsign.ch)
Skribble AG (skribble.com)
PrivaSphere AG (privasphere.com)
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT (bit.admin.ch/bit/de/home/subsites/allgemeines-zur-swiss-government-pki.html)
Hilfe für Gesuchstellende
In den Prozessdokumentationen finden Sie zusätzliche Informationen zu «eBaugesucheZH» und Antworten auf häufige Fragen.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Baugesuch? Wenden Sie sich bitte an das Bauamt der zuständigen Gemeinde.
Rechtsgrundlage
Vollständig elektronisches Verfahren seit 1. April 2024 in Kraft
Um die vollständige Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens zu ermöglichen, hat der Kanton Zürich neue rechtliche Grundlagen geschaffen. Es wurden Änderungen im Planungs- und Baugesetz (PBG, LS 700.1) mit Nebenänderungen im Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG, LS 175.2), in der Bauverfahrensverordnung (BVV, LS 700.6) und in der Besonderen Bauverordnung I (BBV I, LS 700.21) vorgenommen. Dieses neue Regelpaket trat am 1. April 2024 in Kraft.
«Ich freue mich sehr, dass wir den Schlussstein setzen konnten in einem der komplexesten Digitalisierungsvorhaben des Kantons Zürich. Wir bieten damit einen kundenorientierten und ressourcenschonenden Service an, der die Abwicklung von Baugesuchen für alle Beteiligten den heutigen Anforderungen entsprechend modernisiert, verschlankt und vereinfacht.»
Martin Neukom, Regierungsrat und Vorsteher der Baudirektion
Dreijährige Übergangsfrist ab 1. April 2024
Mit der Inkraftsetzung der neuen Gesetzgebung am 1. April 2024 haben die Städte und Gemeinden drei Jahre Zeit, um sich an die Plattform «eBaugesucheZH» anzubinden und die Voraussetzungen für den volldigitalen Baubewilligungsprozess zu schaffen. Nach Ablauf dieser Frist sind Baugesuche auf Papier im Kanton Zürich gesetzlich nicht mehr zulässig und sämtliche Baugesuche müssen über die Plattform eingereicht werden.
Handhabung von Baugesuchen auf Basis der neuen Rechtsgrundlage
- Elektronisch eingereichte Baugesuche werden komplett elektronisch abgewickelt.
- Auf Papier eingereichte Baugesuche werden auf Papier abgewickelt. Ob und wie lange eine Gemeinde innerhalb der dreijährigen Übergangsfrist noch Baugesuche auf Papier akzeptiert, erfährt man beim zuständigen Bauamt.
Qualifizierte elektronische Signatur (QES) erforderlich
Für das papierlose Verfahren über die Plattform benötigen Gesuchstellende und zeichnungsberechtigte Mitarbeitende der Bewilligungsbehörden eine qualifizierte elektronische Signatur (QES), um Dokumente rechtsgültig zu unterschreiben.
Einführungsleitfaden für Bauämter
Folgende Massnahmen und Themen sind für Ihr Bauamt relevant, um «eBaugesucheZH» einzuführen, Ihre internen Abläufe an die digitale Arbeitsweise anzupassen und die Voraussetzungen für den volldigitalen Prozess zu schaffen.
Anleitung
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Anbindung an die Plattform «eBaugesucheZH»
Kontaktieren Sie uns, wenn sich Ihr Bauamt an die Plattform «eBaugesucheZH» anbinden möchte:
Samuel Zuber
Projektleiter
samuel.zuber@bd.zh.chVorgehen für Gemeinden ohne Bausoftware
Wenn Sie ohne Bausoftware arbeiten, erhalten Sie von uns eine Einführung in die Funktionen von «eBaugesucheZH» auf Ihrem Bauamt und wir richten Ihnen einen Login-Zugang auf die Plattform ein. Dieser Service ist kostenlos.
Vorgehen für Gemeinden mit Bausoftware
Wenn Sie eine Bausoftware nutzen, benötigen Sie eine Erweiterung für die Anbindung an die Plattform «eBaugesucheZH». Wenden Sie sich dazu an Ihren Anbieter. Die im Kanton Zürich tätigen Bausoftwareanbieter haben ihr Bauverwalterprogramm mit einer entsprechenden Schnittstelle ergänzt. Die Schulung dieser Bausoftware-Erweiterung erfolgt durch Ihren Anbieter. Von uns erhalten Sie zusätzlich eine Einführung in die Funktionen von «eBaugesucheZH» auf Ihrem Bauamt.
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Bedienung der Plattform
In der Prozessdokumentation finden Sie weiterführende Informationen über die Plattform und deren Funktionen sowie Antworten auf häufige Fragen.
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Organisationsbezogene Empfehlungen
Mit der Anbindung an die Plattform «eBaugesucheZH» verändern sich Ihre gemeindeinternen Abläufe ab Eingang des Baugesuchs bis zum Abschluss des Prüf- und Bewilligungsverfahrens. Wichtig ist, zu erkennen, welche Rollen, Aufgaben und Geschäftsprozesse sich durch die Einführung des elektronischen Baugesuchs konkret verändern. Es empfiehlt sich, diese gegebenenfalls in einer internen Weisung zu dokumentieren, um den Wandel in der Organisation und die angepassten Geschäftsabläufe in der Praxis erfolgreich umzusetzen und nachhaltig zu etablieren.
Folgende Themen und Massnahmen sind dabei relevant:
Berechtigungen
Überlegen Sie, welche Nutzenden auf «eBaugesucheZH» zugreifen dürfen – sowohl interne Mitarbeitende also auch externe Personen (Gemeindeingenieure). Dies sollte den Rollen und Gegebenheiten im Betrieb Ihrer Bauverwaltung entsprechen.
Digitale Dokumentenprüfung
Um das Baugesuch und Pläne digital prüfen und bearbeiten zu können, sind digitale Tools (z.B. PDF-Reader) nützlich. Allenfalls sind in diesem Bereich Schulungen für Ihre Mitarbeitenden notwendig, damit diese über die nötige digitale Kompetenz verfügen.
Archivierung
Die Plattform «eBaugesucheZH» bietet kein Archiv für abgeschlossene Bauprojekte. Die Aufbewahrung bzw. Archivierung der Baugesuche ist Sache der Städte und Gemeinden und muss individuell gehandhabt werden. Nach der Archivierung wird das betreffende Baugesuch von der Plattform gelöscht.
Fachlicher Support
Ihr Bauamt ist erste Anlaufstelle bei fachlichen Fragen zu Baugesuchen. Mit der Einführung von elektronischen Baugesuchen erweitern sich Ihre Aufgaben und Kompetenzen im First Level Support, um Gesuchstellende bei der digitalen Baueingabe zu unterstützen.
Technischer Support
Treten bei der elektronischen Baueingabe technische Fragen oder Probleme auf, bietet die Fachstelle Datenlogistik ZH als Betreiberin der Plattform den nötigen Support für die Gesuchstellenden und die Bauämter.
datenlogistik@bd.zh.ch
Telefon +41 43 259 39 09 -
Technische Empfehlungen
Aus Sicht der technischen Infrastruktur sind folgende Grundlagen für die digitale Abwicklung des Baubewilligungsprozesses empfohlen:
- PDF-Reader als Standard zur Prüfung, Vermessung und Kommentierung von Plänen
- Zwei Bildschirme (24 Zoll) pro mitarbeitende Person, um Pläne zu begutachten und digital zu bearbeiten
- Mobile Geräte, z. B. Tablets, als Arbeitsinstrument für die Baukontrolle und Besprechungen
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Handhabung von Baugesuchen auf Basis der neuen Rechtsgrundlage
Gemeinden, die schon vor dem 1. April 2024 an «eBaugesucheZH» angebunden waren,
- müssen über «eBaugesucheZH» eingereichte Baugesuche komplett elektronisch über die Plattform abwickeln;
- müssen auf Papier eingereichte Baugesuche auf Papier abwickeln;
- können innerhalb der dreijährigen Übergangsfrist ab Inkraftsetzung der neuen Gesetzesgrundlage festlegen, ab wann sie Baugesuche auf Papier nicht mehr akzeptieren.
Gemeinden, die sich nach dem 1. April 2024 an «eBaugesucheZH» anbinden,
- dürfen Baugesuche auf Papier ab dem Zeitpunkt der Anbindung nicht mehr akzeptieren;
- müssen Baugesuche, die vor der Anbindung an «eBaugesucheZH» auf Papier eingereicht wurden, auf Papier abwickeln;
- müssen über «eBaugesucheZH» eingereichte Baugesuche komplett elektronisch über die Plattform abwickeln.
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Qualifizierte elektronische Signatur (QES) erforderlich
Die Gesetzesänderungen für das vollständig elektronische Baubewilligungsverfahren haben für kommunale Baubehörden zur Folge, dass zeichnungsberechtigte Mitarbeitende eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) benötigen. Baurechtsentscheide und Verfügungen der Gemeinde müssen mit dieser QES unterschrieben und über «eBaugesucheZH» versendet werden.
Welche Dokumente in den einzelnen Verfahrensschritten des Melde- und Baubewilligungsverfahrens elektronisch unterzeichnet werden müssen und welche nicht, zeigen die seit 1. April 2024 gültigen Signaturvorschriften.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Swisssign (swisssign.com/signing)
Swisscom (Schweiz) (swisscom.ch/sign)
QuoVadis Trustlink Schweiz AG (quovadisglobal.com/ch/signing-solutions)
eSignR (esignr.ch)
fidentity AG (fidentity.ch/loesungen/sign)
Glaux Group AG (glauxgroup.ch/elektronische-signatur)
Deepcloud (deepcloud.swiss)
Namirial (namirial.com)
ObjectECM (subsign.ch)
Skribble AG (skribble.com)
PrivaSphere AG (privasphere.com/)
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT (bit.admin.ch/bit/de/home/subsites/allgemeines-zur-swiss-government-pki.html).
Weiterentwicklung
Um die Plattform kontinuierlich zu verbessern und den wachsenden Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer entsprechen zu können, sind mehrere Releases pro Jahr vorgesehen, die Verbesserungen und Funktionserweiterungen der Applikation betreffen.
Aktuelles Release
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Der/die Gemeindeadministrator/in kann eine neue Rolle «externe Gemeindestelle» definieren. Diese Person hat lesenden Zugriff auf alle Baugesuche der betreffenden Gemeinde und kann Dokumente zu den Gesuchen hochladen. Diese Rolle ist z.B. für ein Mitglied des Gemeinderats gedacht.
- Die Aktion «Hindernisbrief zustellen» erlaubt das Mitsenden eines Dokumentes.
- Fehlerkorrektur bei Infomails bei Gemeinden ohne Bausoftware: Es erfolgt in jedem Fall eine Zustellung an die allgemeine Mailadresse der Gemeinde, unabhängig davon, ob ein/e Gemeindemitarbeiter/in dem Baugesuch zugewiesen ist oder nicht.
- Fehlerkorrektur bei der Darstellung der Links in eAuflageZH: Gemeindenamen, welche Leerzeichen enthalten, werden in einem Wort dargestellt. Ein «ZH» im Gemeindenamen wird eliminiert.
Beispiele:
Affoltern am Albis: https://portal.ebaugesuche.zh.ch/eauflage/affolternamalbis
Buchs ZH:
https://portal.ebaugesuche.zh.ch/eauflage/buchs - Fehlerkorrektur bei mehreren Grundeigentümern und/oder Bauherren: Es wird nicht zwingend eine Vertretung gefordert.
- Das Begründungsfeld beim Äussern eines Zustellbegehrens ist optional.
- Hinweis auf Gebühren beim Äussern eines Zustellbegehrens.
- Neue Aktion «Eingabequittung einreichen» für Gesuchstellende. Diese ist anstelle von «Mitteilung an Gemeinde» zu verwenden.
- Neu kann auch ein/e Vertreter/in für Begehrenstellende Zustellbegehren einreichen.
- Neu kann auch ein/e Vertreter/in Akteneinsicht beantragen.
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Amt für Raumentwicklung - Fachstelle Datenlogistik ZH
Telefonzeiten
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
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