Fischerei

Mit 3600 Kilometer Fliessgewässerstrecke und zahlreichen Stillgewässern hat der Kanton Zürich viel zu bieten. Nach Erwerb eines Patentes steht es jeder sachkundigen Person frei, an den grossen Seen zu fischen. Das Fischereirecht an Fliessgewässern und Kleinseen wird meist verpachtet.

Fischereipatente beziehen

Fischerei im Kanton Zürich 

Von den grossen Seen über eine Vielzahl an Bächen und Flüssen sowie unzähligen Teichen und Kleinseen bietet der Kanton Zürich mit Ausnahme von alpinen Gewässern alle für die Schweiz charakteristischen Fischgewässer. Die grossen Stillgewässer Zürich-, Greifen- und Pfäffikersee beheimaten eine ganze Palette unterschiedlicher Fischarten, vom Brachsmen über den Gründling bis zur Seeforelle. Zu den fischereilich beliebtesten Arten der Grossseen zählen die Felchen, das Egli und der Hecht. In den kleinen bis mittelgrossen Fliessgewässern dominiert die Bachforelle. Die grossen Flüsse wie Limmat, Reuss, Rhein und Thur sind der Äschen- und Barbenregion zuzuordnen.

Für den Zürich-, Greifen- und Pfäffikersee sind Angelfischerpatente online, bei der Fischerei- & Jagdverwaltung oder bei mehreren Ausgabestellen erhältlich. Die Fliessgewässer und kleinen stehenden Gewässer sind jeweils für acht Jahre verpachtet.
Bewilligungen für diese Reviere können nur über die Pachtgesellschaften bezogen werden. Neben der Angelfischerei üben auf den Zürcher Seen Berufsfischer ihr Handwerk aus.

 

Mobile App

Die eFJ2 Mobile App wird am 2. Dezember 2024 lanciert. Weitere Informationen folgen im Laufe des Novembers 2024 auf dieser Seite.

Bestehende Patente des Jahres 2024 sind in der App im Dezember 2024 zwar sichtbar, jedoch kann die digitale Statistik nicht genutzt werden. Die digitale Erfassung ist erst mit neu bestellten Patenten möglich.

Vorsicht blinde Passagiere

Wer  Wassersport betreibt oder fischt, kann unbeabsichtigt dazu beitragen, dass sich invasive gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten in unseren Flüssen und Seen ausbreiten. Einige  besonders problematische Muschel- und Fischarten kommen in den Zürcher Gewässern bisher noch nicht vor. Damit das so bleibt, macht das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) auch in diesem Jahr mit der Kampagne «Vorsicht blinde Passagiere» darauf aufmerksam, was beim Wechsel von einem Gewässer ins nächste wichtig ist: Boote, Wassersportgeräte und Ausrüstung kontrollieren, reinigen und trocknen. 

Befristetes Äschenfangverbot für alle Zürcher Gewässer bis Ende September 2026

Als Reaktion auf die Schädigung des Äschenbestandes durch die hohen Wassertemperaturen im Sommer 2018 wurde mit Verfügung vom 27. September 2018 ein auf ein Jahrbefristetes Äschenfangverbot für alle Zürcher Gewässer erlassen.

Wie jährliche Äschenlarvenzählungen der letzten fünf Jahre und Versuchsfänge bestätigen, ist die Äschenpopulation nach wie vor als sehr stark geschwächt zu betrachten und es bestehen keine Hinweise, dass sich diese Situation in den nächsten Jahren markant ändern wird.

Die Fischereifachstellen der Kantone Thurgau, Schaffhausen und Zürich sind daher zum Schluss gelangt, dass der Äschenbestand für weitere drei Jahre zu schützen ist und auf eine fischereiliche Nutzung verzichtet werden muss.

Die Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich hat im Rahmen von Äschenlarvenzählungen in der Limmat festgestellt, dass auch in diesem Gewässer der Äschenbestand als sehr stark geschwächt zu betrachten ist. In der Sihl ist von einer kleinen Restpopulation auszugehen. Eine fischereiliche Nutzung der Art kann deshalb kantonsweit nicht mehr nachhaltig erfolgen.

Das Fangverbot für die Zürcherisch-Zugerische Grenzstrecke der Sihl wird von der Zuger Fischereifachstelle mitgetragen.

Saisonales Fischereiverbot bei Bachmündungen im Zürichsee

Mittels baulicher Massnahmen wurden in den letzten Jahren diverse Zürichseezuflüsse aufgewertet und die Durchgängigkeit für die Seeforellen verbessert. Um die erfolgreiche Naturverlaichung sicher zu stellen,
muss den Seeforellen ein störungsfreier Einstieg in die Laichgewässer ermöglicht werden. Deshalb gilt seit November 2021 ein saisonales Fischereiverbot in den Mündungsbereichen der wichtigsten Laichgewässer zwischen dem 1. Dezember bis 31. Januar (siehe Verfügung).

Anprechpersonen Fischerei- & Jagdverwaltung

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Lukas Bammatter

Co-Leiter

fjv@bd.zh.ch
+41 43 257 97 97

Reto Muggler

Co-Leiter

fjv@bd.zh.ch
+41 43 257 97 97

Lukas Bammatter

Co-Leiter

fjv@bd.zh.ch
+41 43 257 97 97

Reto Muggler

Co-Leiter

fjv@bd.zh.ch
+41 43 257 97 97

Jürg Zinggeler

Adjunkt Jagd

juerg.zinggeler@bd.zh.ch
+41 43 257 97 53

Lidia Groppo

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

lidia.groppo@bd.zh.ch
+41 43 258 76 21

Nicolai Meier

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

nicolai.meier@bd.zh.ch
+41 43 257 40 03

Melanie Nägeli

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

melanie.naegeli@bd.zh.ch
+41 43 257 97 63

Sandro Stoller

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

sandro.stoller@bd.zh.ch
+41 43 257 97 61

Philipp Trautzl

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

philipp.trautzl@bd.zh.ch
+41 43 257 40 45

Corinne Schrei

Sekretariat

corinne.schrei@bd.zh.ch
+41 43 258 83 48

Anita Unholz

Finanzen

anita.unholz@bd.zh.ch
+41 43 259 27 17

Manuel Bünzli

Juristischer Mitarbeiter

manuel.buenzli@bd.zh.ch
+41 43 257 97 60

Kommissionen

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Lukas Bammatter Fischerei- und Jagdverwaltung Präsident
Adrian Gerny Präsident Berufsfischerverband Mitglied
Pius Grieser Vertreter Berufsfischer Mitglied
René Hess Vertreter Angelfischer Kleinseen Mitglied
Patrick Wettenschwiler Vertreter Angelfischer Fliessgewässer Mitglied
Thomas Gutjahr Vertreter Angelfischer Zürichsee Mitglied
Bernhard Stettler  Vertreter Angelfischer Greifen-/Pfäffikersee Mitglied
Sacha Maggi Präsident FKZ Mitglied
Arno Filli Fischereiaufseher Beisitzer
     

     
Martin Neukom Regierungsrat Kanton Zürich Präsident
Kaspar Becker Regierungsrat Kanton Glarus Vizepräsident
Beat Tinner Regierungsrat Kanton St. Gallen Kommissionsmitglied
Sandro Patierno Regierungsrat Kanton Schwyz Kommissionsmitglied
Martin Peter Vertreter Kanton Zürich Kommissionsmitglied
Lukas Bammatter Fischerei- und Jagdverwaltung Kanton Zürich Sekretär

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Amt für Landschaft und Natur - Fischerei- & Jagdverwaltung

Adresse

Eschikon 28
8315 Lindau
Route (Google)

Schalteröffnungszeiten:

08.00 - 12.00

13.30 - 16.00

Telefonische Erreichbarkeit:

08.00 - 12.00

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Freitag bis 16.00

Telefon

+41 43 257 97 97

Allgemeine Fragen

E-Mail

fjv@bd.zh.ch

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