Steuern auf Wohneigentumsförderungs-Vorbezüge zurückfordern
Anleitung
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Voraussetzungen prüfen
- Für die Rückerstattung der Steuer ist ein schriftliches Gesuch an diejenige Steuerbehörde zu richten, die seinerzeit den Steuerbetrag erhoben hat.
- Das Gesuch müssen Sie innert drei Jahren nach Wiedereinzahlung einreichen.
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Notwendige Unterlagen beilegen
Dem Gesuch sind folgende Bescheinigungen beizulegen:
- Kopie des offiziellen Formulars der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV)
- Register- bzw. Kontoauszug der EStV über die Wohneigentumsförderungs-Vorbezüge und Rückzahlungen
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Gesuch absenden
Staats- und Gemeindesteuern
Das Gesuch zur Rückforderung der Staats- und Gemeindesteuern ist an das Gemeindesteueramt zu senden, welches seinerzeit die Steuern erhoben hat.
Direkte Bundessteuer
Senden Sie das Gesuch und die zugehörigen Beilagen an folgende Adresse:
Kanton Zürich - Steuern
Steuerbezug
Kontakt
Kanton Zürich - Steuern - Steuerbezug
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag08.00 bis 11.45 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr