Steuern auf Wohneigentumsförderungs-Vorbezüge zurückfordern

Anleitung

  1. Voraussetzungen prüfen

    • Für die Rückerstattung der Steuer ist ein schriftliches Gesuch an diejenige Steuerbehörde zu richten, die seinerzeit den Steuerbetrag erhoben hat.
    • Das Gesuch müssen Sie innert drei Jahren nach Wiedereinzahlung einreichen.
  2. Notwendige Unterlagen beilegen

    Dem Gesuch sind folgende Bescheinigungen beizulegen:

    • Kopie des offiziellen Formulars der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV)
    • Register- bzw. Kontoauszug der EStV über die Wohneigentumsförderungs-Vorbezüge und Rückzahlungen
  3. Gesuch absenden

    Staats- und Gemeindesteuern

    Das Gesuch zur Rückforderung der Staats- und Gemeindesteuern ist an das Gemeindesteueramt zu senden, welches seinerzeit die Steuern erhoben hat.

    Direkte Bundessteuer

    Senden Sie das Gesuch und die zugehörigen Beilagen an folgende Adresse:

    Kanton Zürich - Steuern

    Adresse

    Bändliweg 21
    8090 Zürich
    Route (Google)

Kontakt

Kanton Zürich - Steuern - Steuerbezug

Adresse

Bändliweg 21
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 59 59


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08.00 bis 11.45 Uhr und
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