Lernstuben für Erwachsene werden weiterhin finanziell unterstützt

Mit dem Programm «Grundkompetenzen Erwachsene» unterstützt der Kanton Zürich Erwachsene, die Mühe haben mit Lesen, Schreiben, Rechnen oder im Umgang mit digitalen Geräten. Der Regierungsrat hat die finanziellen Mittel bewilligt für die Weiterführung des Programms bis 2028.

Lernstube für Erwachsene
Lernstuben bieten eine Atmosphäre, in der niederschwelliges Lernen möglich ist. Im Bild: Lernstube Zürich-Altstetten. Quelle: Bildungsdirektion, © Christian Egelmair 2023

Im Kanton Zürich haben schätzungsweise 140’000 Erwachsene Probleme mit Lesen, Schreiben, Rechnen oder im Umgang mit digitalen Geräten. Ohne diese Grundkompetenzen tun sie sich in Alltag und Berufsleben schwer. Die fehlenden Qualifikationen führen zudem zu Folgekosten in der Sozialhilfe und der Arbeitslosenversicherung.

Mit dem Programm «Grundkompetenzen Erwachsene» hat der Kanton eine Reihe von Massnahmen und Angeboten erarbeitet, damit Erwachsene fehlende Grundkompetenzen erwerben können. Das wichtigste Element sind die bisher sechs Lernstuben Zürich Oerlikon / Affoltern, Zürich Altstetten, Dübendorf, Kloten, Wetzikon und Winterthur. Die Lernstuben bieten kostenlose Förderangebote an und sind für die Betroffenen niederschwellig zugänglich.

Finanzierung für die Jahre 2025 bis 2028 gesichert

Eine externe Evaluation ergab, dass das kantonale Programm zur Förderung der Grundkompetenzen bei Erwachsenen beiträgt und mit den Lernstuben die Priorität richtig gesetzt wurde. Für die Jahre 2025 bis 2028 soll das Programm «Grundkompetenzen Erwachsene» darum mit insgesamt 22,8 Mio. Franken unterstützt werden. Der Regierungsrat hat den entsprechenden Rahmenkredit beschlossen. Der Bund beteiligt sich mit voraussichtlich 10 Mio. Franken.

Gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen

Bund und Kantone fördern die Grundkompetenzen von Erwachsenen gemeinsam. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG). Der Kantonsrat beschloss die notwendigen Anpassungen am kantonalen Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz (EG BBG) im November 2023. Das überarbeitete EG BBG und die entsprechende Finanzierungsverordnung treten am 1. August 2024 in Kraft.

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