Kantonaler Gestaltungsplan für die Erweiterung der Deponie Chalberhau liegt öffentlich auf

Die bestehende Inertstoffdeponie Chalberhau in Rümlang soll erweitert werden. Die Grundlage bildet ein kantonaler Gestaltungsplan, der unter Einbezug von Eigentümern, Interessenorganisationen, Umweltverbänden, der Gemeinde, der Betreiberin und der kantonalen Amtsstellen erarbeitet wurde. Der Gestaltungsplan liegt vom 19. April bis 21. Juni 2024 öffentlich auf.

Heute werden bereits 80% der mineralischen Bauabfälle wiederverwertet. Zudem hat in der Wirtschaft ein Umdenken in Richtung Kreislaufwirtschaft stattgefunden. Trotzdem braucht es auch in Zukunft Deponien zur sicheren Ablagerung von nicht weiter verwertbaren Rückständen. Im Kanton Zürich sollen anfallende Abfälle innerhalb des Kantonsgebiets abgelagert werden können. Im kantonalen Richtplan sind 23 Deponiestandorte festgesetzt. Auf der Basis eines Richtplaneintrags werden anschliessend mit einem kantonalen Gestaltungsplan die nutzungsplanerischen Voraussetzungen für das Baubewilligungsverfahren geschaffen.

Die bestehende Deponie Chalberhau in Rümlang ist dank der Nähe zur Stadt Zürich ideal gelegen, da sie kurze Transportwege garantiert. Anfang 2024 erreicht der Standort jedoch die Kapazitätsgrenze und soll deshalb erweitert werden. Die Basis dafür bildet der kantonale Gestaltungsplan «Erweiterung Deponie Chalberhau». Er regelt verschiedene Themenbereiche verbindlich: Nebst Vorgaben zur Auffüllung und zur Etappierung sind dies unter anderem auch die Erschliessung, Massnahmen zum Natur-, Landschafts- und Gewässerschutz sowie zur Rekultivierung und Endgestaltung.

Breiter Einbezug

Der Gestaltungsplan wurde in mehreren Abstimmungsschritten und unter Einbezug von Eigentümern, Interessenorganisationen, Umweltverbänden, der Gemeinde, der Betreiberin und der zuständigen kantonalen Amtsstellen erarbeitet. Dabei wurden verschiedene Varianten geprüft und beurteilt mit dem Ziel, die Naturwerte möglichst zu schonen. Die umfassende Interessenabwägung resultierte in der nun vorliegenden Kompromissvariante «Chalberhau Mitte». Zudem sind umfangreiche Ausgleichs-, Wiederherstellungs- und Kompensationsmassnahmen geplant.

Die Unterlagen des Gestaltungsplans, der Umweltverträglichkeitsprüfung und des Rodungsgesuchs liegen während 60 Tagen vom 19. April bis 21. Juni 2024 öffentlich auf. Während dieser Frist können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger zum Entwurf äussern. Parallel dazu erfolgt die Anhörung der Standortgemeinde Rümlang sowie der Regionalplanung Zürcher Unterland. Die Einwendungen werden von den zuständigen Fachstellen beurteilt und in einem Einwendungsbericht zusammengefasst. Letztlich wird der Gestaltungsplan durch die Baudirektion festgesetzt.

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