Schiffszulassung

Auf öffentlichen Gewässern eingesetzte Schiffe benötigen eine Zulassung. Davon ausgenommen sind Strandboote, Paddelboote, Rennruderboote, Segelbretter, Drachensegelbretter und kleine Schlauchboote.

Schiff anmelden

Schiffe, die auf öffentlichen Gewässern eingesetzt werden, brauchen eine Zulassung mit Schiffsausweis und Kontrollschild.

Ausnahmen, die keine Zulassung brauchen

  • Schiffe, die kürzer sind als 2,5 Meter
  • Strandboote
  • Paddelboote, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter
  • Kleine Gummiboote nach Art. 16 Abs 2bis der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV)

ZH-Kontrollnummer

Die amtlichen Kennzeichen («ZH-Nummern») sind auf beiden Seiten des Schiffes an gut sichtbarer Stelle, im oberen Drittel der Schale (nicht im Wasserlinienbereich), in einer Kontrastfarbe anzubringen. Die Mindesthöhe der
Ziffern des amtlichen Kennzeichens beträgt 8 cm.

Spezialfall: Schiffe mit besonderer Verwendung

Wenn Sie ein Arbeitsschiff, Schiff der Behörden, Mietschiff, Fahrgastschiff oder ein Schiff für gewerbsmässigen Personentransport einlösen möchten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Kontakt

Strassenverkehrsamt - Schifffahrtskontrolle

Adresse

Seestrasse 87
8942 Oberrieden
Route (Google)


Öffnungszeiten


Mai bis August

Montag bis Freitag
7.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch bis 18.00 Uhr

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7.00 bis 11.30 Uhr und
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