Für die Entwicklung der Kinder ist der Kontakt zu beiden Elternteilen wichtig. Aber manchmal ist die Umsetzung der Umgangsregelung nach Trennung und Scheidung schwierig. Ein begleiteter Besuchstreff bietet Kindern die Möglichkeit, ihre Eltern in betreutem Rahmen zu treffen.
Auf dieser Seite
Gemeinsam eine Lösung finden
Ein begleiteter Besuchstreff wird meistens durch ein Gericht oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) angeordnet. Als Eltern können Sie diesen aber auch einvernehmlich in Anspruch nehmen. Ihr Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz) unterstützt Sie bei der Anmeldung und der Ausübung des begleiteten Besuchsrechts.
Ein begleiteter Besuchstreff ist eine Übergangslösung, die von der KESB oder dem Gericht aufgehoben wird, wenn sie nicht mehr benötigt wird. Denn Ziel ist es, dass Sie mit Unterstützung einer Fachstelle eine individuelle Lösung für das Besuchsrecht finden.
Ablauf
Bei einem begleiteten Besuchstreff verbringen Kinder eine vereinbarte Besuchszeit mit ihren besuchsberechtigten Elternteilen. Die Treffen finden in einem Hort statt mit Möglichkeiten zum Spielen, Aufenthalt im Freien und gemeinsamen Mittagessen. Ein Team gut ausgebildeter Fachpersonen bietet bei Bedarf Unterstützung an.
Fachperson begleitet die Übergabe
Jeweils zu Beginn und am Ende eines Treffens findet die Übergabe des Kindes zwischen den beiden Elternteilen statt. Die Übergabe wird durch eine Fachperson begleitet und kann auch zeitlich gestaffelt durchgeführt werden – falls sich die beiden Parteien nicht begegnen wollen. Ein Treff kann auch nur für die begleitete Übergabe genutzt werden. In diesem Fall können Eltern und Kinder die Besuchszeit frei gestalten.
Ein begleiteter Besuchstreff kann ab Geburt bis zum Alter von maximal 18 Jahren besucht werden.
Durchführungsorte und -daten
Im Kanton Zürich werden begleitete Besuchstreffs im Auftrag des Amts für Jugend und Berufsberatung von zwei Institutionen angeboten:
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Soziale Einrichtungen und Betriebe (SEB)
www.stadt-zuerich.ch/bbt
Kinderhaus Artergut, Klosbachstrasse 25, 8032 Zürich
Kinderhaus Entlisberg, Butzenstrasse 49, 8038 Zürich
Verein Familien- und Jugendhilfe Winterthur (FUJH)
Hort Guggenbühl, Stadlerstrasse 54, 8404 Winterthur
Kindergarten Inneres Lind, Sankt-Georgen-Strasse 59, 8400 Winterthur
Anmeldung und Beratung
Als Eltern melden Sie sich für einen begleiteten Besuchstreff an (nachdem
eine KESB oder ein Gericht einen Treff beschlossen hat). Sie werden dabei von einer Fachstelle unterstützt. Die Fachstelle begleitet auch die Ausübung des Besuchsrechts. Meistens ist die Fachstelle ein kjz.
Persönliche Beratung in Ihrem kjz
Für ein Beratungsgespräch oder weitere Informationen kontaktieren Sie Ihr Kinder und Jugendhilfezentrum (kjz).
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Merkblätter & Downloads
Weiterführende Informationen zu den BBT
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Amt für Jugend und Berufsberatung - Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe