Fünfte Generation

Die Zürcher Agglomerationsprogramme der 5. Generation sollen an die erfolgreichen bisherigen Programmgenerationen anknüpfen. Sie umfassen ein grösseres Gebiet und werden im Zeitraum 2023 bis 2025 erarbeitet.

Erarbeitung und Zeitplan

Im 1. Quartal 2023 startete der Kanton Zürich unter der Federführung des Amtes für Mobilität und unter Einbezug verschiedener kantonaler Stellen, der betroffenen Planungsregionen und einzelner Städte und Gemeinden mit der Erarbeitung des Agglomerationsprogramms der 5. Generation. Entsprechend den Vorgaben des Bundes wird das Züricher Programm weiterentwickelt. Damit stellt der Kanton Zürich sicher, dass der effiziente und ressourcenschonende Stadt- und Agglomerationsverkehr weiterhin gefördert wird. So schafft er die Voraussetzungen für noch höhere Lebensqualität und attraktive Arbeitsstandorte.

Neben den bestehenden Programmen «Stadt Zürich-Glattal», «Winterthur und Umgebung», «Limmattal» und «Züricher Oberland» wird in der 5. Generation neu auch für Teile der Planungsregionen Unterland und Furttal ein Agglomerationsprogramm erarbeitet.

Zeitplan:

  • Erarbeitung: 1. Quartal 2023 bis inkl. 2. Quartal 2024
  • Öffentliche Mitwirkung: 5. August bis 20. September 2024
  • Beschlussfassung Massnahmenträger und Kanton: 25. November 2024 bis 17. Januar 2025
  • Einreichung beim Bund: Ende 1. Quartal 2025

Beschlussfassung beteiligter Akteure

Die Agglomerationsprogramme wurden im Anschluss an die öffentliche Mitwirkung und unter Berücksichtigung weiterer kantonsinterner Stellungnahmen punktuell überarbeitet und ergänzt. Die Programme liegen nun in beschlussreifer Fassung vor und sollen mit Beschluss des Regierungsrats des Kantons Zürich (sowie des Kantons Aargau für das Agglomerationsprogramm Limmattal) Mitte März 2025 an den Bund eingereicht werden. Gemäss den Vorgaben des Bundes müssen die zuständigen Exekutiven der am Agglomerationsprogramm beteiligten Akteure (Städte und Gemeinden, Planungsregionen und Dritte) dem Programm vor der Einreichung zugestimmt haben. Die betreffenden Stellen sind dazu eingeladen, ihre Exekutivbeschlüsse bis Mitte Januar 2025 zu fassen.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

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