Die Umsetzung der Pflegeinitiative erfolgt in zwei Etappen. Gestartet wird mit einer Ausbildungsoffensive, damit in Zukunft genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen. In der zweiten Etappe stehen Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten im Zentrum.
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Um was geht es in der Pflegeinitiative
Am 28. November 2021 haben Volk und Stände der Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (sog. Pflegeinitiative) zugestimmt. Gemäss dem neuen Artikel der Bundesverfassung gilt es, die Pflege als wichtigen Bestandteil der Grundversorgung zu anerkennen und zu fördern. Im Vordergrund steht eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität und es gilt sicherzustellen, dass eine genügende Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen für den zunehmenden Bedarf zur Verfügung steht.
Der Bundesrat hat entschieden, die Pflegeinitiative in zwei Etappen umzusetzen. In der ersten Etappe steht die Ausbildung im Zentrum, in der zweiten die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten.
Erste Etappe
Die erste Etappe der Umsetzung Pflegeinitiative verfolgt drei zentrale Ziele: eine breite Ausbildungsoffensive und die Möglichkeit, bestimmte Pflegeleistungen direkt, sprich ohne ärztliche Anordnung, zulasten der Sozialversicherungen abrechnen zu können. Zudem soll die Effizienz in der medizinischen Grundversorgung gefördert werden.
Vorteile:
- Ausbildungsoffensive
- Direkte Abrechnung der Pflegefachpersonen
- Förderprogramm «Effizienz in der medizinischen Grundversorgung»
Ausbildungsoffensive
Mit der Ausbildungsoffensive soll die Ausbildung der Pflegefachpersonen auf Tertiärstufe gefördert und die Zahl der Bildungsabschlüsse in Pflege höhere Fachschule (HF) und in Pflege Fachhochschule (FH) erhöht werden. Mit diesen Massnahmen soll ein wichtiger Teil der Pflegeinitiative rasch umgesetzt werden.
Wie sieht die Umsetzung der Ausbildungsoffensive im Kanton Zürich aus?
Für die Umsetzung der Ausbildungsoffensive im Kanton Zürich hat der Regierungsrat die Gesundheitsdirektion sowie die Bildungsdirektion beauftragt. Zudem ist die erfolgreiche Umsetzung ein Bestandteil der Regierungsratsziele der Legislatur für die Jahre 2023 bis 2027.
Der Regierungsrat sieht für die Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege rund 100 Mio. Franken für acht Jahre vor. Zudem hat er das kantonale Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege im Februar 2024 zuhanden des Kantonsrats verabschiedet.
Folgende Wirkungsbereiche stehen im Mittelpunkt:
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Förderung der praktischen Ausbildung
Dieses Teilprojekt wird federführend durch die Gesundheitsdirektion umgesetzt. Das Bundesgesetz verpflichtet die Kantone, den Bedarf an Plätzen für die praktische Ausbildung von Pflegefachpersonen in allen Versorgungsbereichen festzulegen. Im Kanton Zürich besteht bereits eine solche Ausbildungsverpflichtung im Akut-, sowie im Langzeitbereich. Diese wird zurzeit evaluiert und angepasst. Weiter verlangt das Bundesgesetz, dass sich die Kantone mit finanziellen Beiträgen an den Ausbildungsleistungen der Institutionen beteiligen, damit diese mehr Personen ausbilden können. Vorgesehen ist, dass bestehende Ausbildungsplätze im Akut-, sowie im Langzeitbereich mit einem fixen Betrag je Ausbildungswoche HF/FH entschädigt werden, um die Qualität der Ausbildung zu verbessern. Weiter wird über ein Anreizsystem diskutiert, um Mehrleistungen über der Ausbildungsverpflichtung und/oder innovative Projekte mit zu finanzieren.
Mehr Abschlüsse an den Höheren Fachschulen
Dieses Teilprojekt liegt in der Verantwortung der Bildungsdirektion und hat zum Ziel, die Zahl der Abschlüsse von Pflegefachpersonen an den Höheren Fachschulen (HF) zu erhöhen. Mithilfe zusätzlicher Angebote an den HF soll die Zahl der Ausbildungsabschlüsse für diplomierte Pflegefachpersonen erhöht beziehungsweise die Ausbildungsabbrüche gesenkt werden. Dies umfasst beispielsweise Schnupperangebote für Interessierte, Vorbereitungsangebote für Quereinsteigende sowie Kurse für Studierende zur Förderung der Resilienz im Berufsalltag.
Mehr Abschlüsse an den Fachhochschulen
Im Rahmen der projektgebundenen Beiträge (PgB) ist ein
Sonderprogramm Pflege mit dem Ziel geplant, die Anzahl Ausbildungsabschlüsse in Pflege an den Fachhochschulen (Bachelor FH) zu erhöhen. Die Massnahmen werden derzeit von swissuniversities im Auftrag der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) erarbeitet. Dieses Programm ist Teil der Ausbildungsoffensive, nicht jedoch des Ausbildungsfördergesetzes Pflege des Kantons Zürich.
Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung
Für dieses Teilprojekt liegt die Federführung bei der Bildungsdirektion. Zukünftige Pflegefachpersonen sollen während ihrer Ausbildung an einer Höhere Fachschule (HF) oder einer Fachhochschule (FH) finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Damit sollen möglichst viele Personen die Möglichkeit erhalten, eine Ausbildung im Pflegebereich zu machen. Im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben soll ein möglichst grosser Personenkreis profitieren, um eine möglichst grosse Wirkung zu erzielen.
Begleitgruppe
Die Ausbildungsoffensive wird von einer kantonalen Begleitgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Institutionen aus dem Gesundheitswesen begleitet.
Vorteile:
- ARTISET Zürich
- Careum Bildungszentrum Zürich (CBZ)
- OdA Gesundheit Zürich (OdA G ZH)
- Pflegedienstkommission einschliesslich Subkommission Bildung
- Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD)
- Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner – Sektion Zürich/Glarus/Schaffhausen (SBK – ZH/GL/SH)
- Spitex-Verband Kanton Zürich
- Stadtspital Zürich
- Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) einschliesslich Universitätsspital Zürich (USZ) und Spital Limmattal
- Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen (ZAG)
- Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW)
Direkte Abrechnung der Pflegefachpersonen
Pflegefachpersonen sollen bestimmte Leistungen direkt zulasten der Sozialversicherungen abrechnen können. Mit der Möglichkeit, gewisse Leistungen im Bereich der Abklärung, Beratung und Koordination sowie der Grundpflege ohne ärztliche Anordnung zu erbringen, sollen die Kompetenzen der Pflegefachpersonen besser berücksichtigt und ihre Rolle in der Grundpflege gestärkt werden können. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung wird entsprechend geändert. Der Bundesrat wird die betroffenen Pflegeleistungen in der Verordnung definieren. Ein Kontrollmechanismus, der zwischen den Tarifpartnern auszuhandeln ist, soll einen ungerechtfertigten Anstieg der Gesundheitskosten verhindern.
Effizienz in der medizinischen Grundversorgung fördern
Der Bund unterstützt im Weiteren mit acht Millionen Franken während vier Jahren Projekte in der Berufsausübung und Bildung, die der Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung und insbesondere der Interprofessionalität dienen.
Zweite Etappe
Mit der zweiten Etappe stehen Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die Möglichkeit zur beruflichen Entwicklung in der Pflege und die angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen im Fokus.
Vorteile:
- Neues Gesetz über die anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP)
- Berufliche Entwicklung fördern
- Nationales Monitoring Pflegepersonal
Der Bundesrat eröffnete am 8. Mai 2024 die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) sowie zur Änderung des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG). Die Vernehmlassung dauert bis zum 29. August 2024. Diese wird aktuell durch den Kanton Zürich vorbereitet.
Weiterführende Informationen
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- Obsan Bericht 04/2024
- Medienmittielung: Finanzierung und kantonales Einführungsgesetz 1. Etappe Ausbildungsoffensive im Kanton Zürich vom 22.02.2024
- Medienmitteilung: Kantonales Einführungsgesetz Kurzvernehmlassung vom 18.09.2023
- Medienmitteilung: Umsetzung Pflegeinitiative Kanton Zürich vom 19.12.2022
- Website Bund zur Umsetzung Pflegeinitiative 1. und 2. Etappe
- Website IG ABV für die Ausbildungsverpflichtung Langzeit Kanton Zürich
- Bundesverfassung Art. 117b Pflege
- Botschaft über die Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege vom 25.05.2022
- Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege
- Regierungsratsbeschluss Nr. 103/2024 Umsetzung Ausbildungsoffensive
- Regierungsratsbeschluss Nr. 145/2024 kantonales Einführungsgesetz
- Regierungsratsbeschluss Nr. 1307/2023 Vernehmlassung Stellungnahme Kanton Zürich zur Umsetzung 1. Etappe
- Regierungsratsbeschluss Nr. 1001/2023 kantonales Einführungsgesetz Kurzvernehmlassung
- Regierungsratsbeschluss Nr. 1651/2022 Umsetzungs-Konzept Pflegeinitiative
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